Seit heute gelten in der gesamten EU neue Regeln für alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in Verkehr bringen. Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern (IHK) üben scharfe Kritik an der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Statt der erhofften Entlastung schaffe sie zusätzliche Bürokratie – und treffe damit gerade kleine und mittlere Betriebe in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage.
„Zu bürokratisch ausgestaltet“
Besonders im Fokus steht eine Pflicht, die vor allem exportierende Kleinunternehmen betrifft. Wer Waren ins EU-Ausland verschickt, muss künftig im jeweiligen Zielland einen Bevollmächtigten benennen, der dort die Verpackungspflichten übernimmt. „Insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen stehen die dafür aufzuwendenden Kosten in keinem Verhältnis mehr“, heißt es von den Kammern. Solche Betriebe versendeten mengenmäßig zwar wenig Pakete innerhalb der EU, seien aber oft auf diese Umsätze angewiesen. Die IHKs rechnen damit, dass ein Teil dieser Unternehmen den Handel ins EU-Ausland ganz einstellen könnte.
Nach Ansicht der Kammern verfehlt die Verordnung ihr eigentliches Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Materialkreisläufe zu schließen und einheitliche Vorgaben im Binnenmarkt zu schaffen. „Die Umsetzung ist zu bürokratisch ausgestaltet. Statt der dringend nötigen Entlastung führen die komplexen Vorgaben zu einer weiteren Belastung in kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt André Fritsche, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, stellvertretend für die Brandenburger Kammern. Zielführender wäre aus seiner Sicht eine Aussetzung und umfassende Überarbeitung der Verordnung gewesen.
Hinzu kommt: Bußgelder drohen grundsätzlich ab sofort, eine Bagatellgrenze gibt es nicht – die Pflichten greifen also vom ersten Paket an. Nach Einschätzung der Wirtschaft bestehen allerdings noch offene Umsetzungsfragen, weshalb zunächst nicht mit einer flächendeckend strengen Sanktionspraxis gerechnet wird.
Unterstützung und Forderungen
Betroffene Unternehmen können sich an die IHKs Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam wenden; ein Webinar am 16. September soll einen Überblick geben. Zugleich formulieren die Kammern klare Forderungen an die Politik: eine Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der Verordnung, eine Anpassung des deutschen Verpackungsrechts, praxisnahe Übergangsfristen, den Verzicht auf zusätzliche nationale Sonderregelungen sowie eine Kleinstmengenregelung zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe.
Die drei Kammern vertreten in ihrer Landesarbeitsgemeinschaft die Interessen von rund 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen im Land Brandenburg.
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Red. / Presseinformation




