Ein Büro kann nach dem Wochenende aufgeräumt wirken und trotzdem Keimherde bieten. Türklinken, Tastaturen und Kaffeeautomaten wechseln täglich von Hand zu Hand. In Arztpraxen und Küchen sind die Anforderungen noch einmal deutlich höher.
Auch für Betriebe in der Niederlausitz stellt sich damit die Frage, welche Vorgaben gelten und wie sich Sauberkeit so organisieren lässt, dass sie nachvollziehbar bleibt.
Welche Vorgaben für Büros, Praxen und Betriebe gelten
Einen einheitlichen Standard für alle Gewerbeobjekte gibt es nicht. Büros fallen unter die Arbeitsstättenverordnung, die eine regelmäßige, den hygienischen Erfordernissen entsprechende Reinigung verlangt. Arztpraxen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz ihre Verfahren zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen, orientiert an Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut. Für Lebensmittelbetriebe gilt die EU-Verordnung 852/2004 mit dem HACCP-Konzept.
Wie breit das Leistungsspektrum professioneller Anbieter ausfällt, zeigt ein Blick auf die Gebäudereinigung in Berlin. Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung folgen dort jeweils eigenen Intervallen und Verfahren. Dieses Prinzip lässt sich auf Objekte jeder Größe übertragen, auch auf Betriebe und Praxen in der Lausitz.
Reinigungsarten, Intervalle und Normen
Die drei Leistungsarten unterscheiden sich vor allem im Rhythmus:
Unterhaltsreinigung: Sie läuft regelmäßig nach Plan. Sanitärräume und Küchen werden meist täglich gereinigt, Büroflächen je nach Nutzung ein- bis dreimal pro Woche.
Grundreinigung: Sie erfolgt in größeren Abständen und entfernt Pflegefilme, Beläge und eingearbeiteten Schmutz, vor allem von Bodenbelägen.
Glasreinigung: Fenster und Glasflächen werden je nach Lage und Verschmutzung etwa quartalsweise oder halbjährlich gereinigt.
Freie MitarbeitBewerbung bis 23.11.Freiberuflicher Dozent Elektrotechnikerhandwerk (m/w/d)Handwerkskammer Cottbus · CottbusZur Stelle →Alle 398 Stellen in Südbrandenburg →Für die Qualitätssicherung existieren Normen. DIN EN 13549 beschreibt Grundanforderungen an Qualitätsmesssysteme für Reinigungsdienstleistungen. DIN 77400 regelt die Reinigung von Schulgebäuden und dient in der Praxis auch anderen Objekten als Orientierung. Betriebe mit Qualitätsmanagement stützen sich zusätzlich häufig auf die ISO 9001.
Praxis im Alltag mit Plänen, Material und Kontrolle
Ein Reinigungsplan gibt vor, welche Fläche wann und womit und von wem gereinigt wird. Alles andere ist Hygiene dem Zufall zu überlassen.
Bewährt hat sich die Farbkodierung von Mikrofasertüchern, etwa Rot für Sanitärbereiche und Blau für Büroflächen, damit eingeschleppte Keime nicht von Raum zu Raum wandern.
Desinfektionsmittel gehören nicht auf jede Fläche. Im Büro reicht meist die gründliche Reinigung aus. Kontaktflächen mit einem hohen Risiko und in Praxen kommen geprüfte Mittel zur Anwendung, deren Einwirkzeiten einzuhalten sind. Eine Orientierung gibt die Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH).
Kontrolliert wird per Sichtprüfung mit Checkliste. Genauer funktioniert das mit ATP-Schnelltests, die organische Rückstände auf Oberflächen messbar machen. Ergebnisse und Nachweis der Reinigung werden dokumentiert, damit bei Begehungen oder Audits erkennbar ist, was wann geschehen ist.
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Foto: Caleb Oquendo / Pexels













