Geflügelpest in Dubrau festgestellt
Im Landkreis Spree-Neiße ist am Wochenende ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Betroffen war eine Kleinsthaltung im Ortsteil Dubrau des Amtes Döbern-Land. Nach Angaben des Landkreises wurden alle erforderlichen Maßnahmen umgehend eingeleitet.
Schnelles Handeln der Behörden
Nachdem in der betroffenen Haltung der Tod mehrerer Hühner festgestellt worden war, informierten die Tierhalter sofort das zuständige Veterinäramt. Dieses sperrte den Bestand und veranlasste eine Untersuchung der Tiere. Die Diagnose bestätigte den Verdacht auf Geflügelpest. Alle Hühner mussten nach den geltenden Vorschriften getötet und ordnungsgemäß entsorgt werden. Laut Landkreis ist davon auszugehen, dass sich die Tiere noch vor Inkrafttreten der Aufstallungsverordnung am 29. Oktober 2025 über einen infizierten Greifvogel angesteckt haben.
Vorsicht und Meldung von Wildvögeln empfohlen
Von der Einrichtung einer Sperrzone sieht der Landkreis Spree-Neiße nach aktueller Risikobewertung zunächst ab. Dennoch werden alle Geflügelhalterinnen und -halter eindringlich gebeten, ihr Geflügel unter Schutzvorrichtungen zu halten, um eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Zudem sollte jedes erkrankte oder verendete Wildtier umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden – entweder per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 03562 986-13999. So sollen weitere Infektionen bei Aasfressern wie Krähen, Raben, Seeadlern oder Füchsen vermieden werden.
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Red. / Presseinformation







