Mit Schreiben vom 08.05.2009 wurde der Landkreis Spree-Neiße nach rechtlicher Prüfung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg verpflichtet, unverzüglich sicherzustellen, dass die derzeit unbesetzte Funktion des Bürgermeisters der Stadt Welzow durch die rechtmäßigen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters wahrgenommen wird.
Das sind nach aktueller Rechtslage die Kämmerin und Hauptamtsleiterin bzw. der Ordnungsamtsleiter der Stadt Welzow, namentlich Frau Astrid Lehmann bzw. bei deren Verhinderung Herr Herbert Rapp.
Mit heutigem Datum hat der Landkreis Spree-Neiße diese Anweisung umgesetzt und dies der Stadt Welzow mitgeteilt.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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