Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.
Gutachten entwarnt für Straße im LMBV-Sanierungsgebiet bei Drebkau
Drebkau (MB). Die Landstraße zwischen Drebkau und Casel ist teilweise durch äußere Einflüsse gefährdet. Große Verkehrsschilder fordern 30 km/h und warnen vor der Gefahr eines Straßeneinbruchs. Dieses Schild in der Größe ist sehr ungewöhnlich und äußerst selten, so Jürgen Maresch, der sich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wandte, um eventuelle Gefahren für die Kraftfahrer abzuwenden.
Die L 52 durchquert ein Bergbausanierungsgebiet der LMBV. In der Vergangenheit ereigneten sich in verschiedenen Regionen Geländeeinbrüche, auf die die LMBV mit umfangreichen Standsicherheits-Untersuchungen – auch im Umfeld der L 52 – reagierte. Eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht nach einem ersten Gutachten, das dem Landkreis Spree-Neiße als untere Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wurde, nicht, heißt es in der Antwort des Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger. Weitergehende Spezialuntersuchungen der LMBV laufen noch. Deshalb gelte vorsorglich eine Geschwindigkeitsreduzierung. Im Gutachten wurde die Belastung der L 52 durch Lkw- und Busverkehr ausgewertet und eine Gefahr für Einbrüche verneint. Die Landesstraße stellt nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Die L 52 befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Ihm obliegt im vorliegenden Fall jedoch nicht die Pflicht, die Ursache der Verkehrseinschränkung zu beseitigen, sondern der LMBV. Bisher wurden konkrete Gefahren durch den außerhalb der Straße liegenden Kippenbereich nicht nachgewiesen. Daher wird die LMBV durch den Landkreis Spree-Neiße aufgefordert, ihm zeitnah die Auswertung der Untersuchungen vorzulegen. Davon hängt ab, ob überhaupt noch verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind bzw. beibehalten werden müssen.