Der Landkreis Spree-Neiße hat in einer Allgemeinverfügung ein bis auf Widerruf beschränktes Benutzungsverbot für den Pastlingsee erlassen.
Das Baden, Tauchen sowie das Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen jeder Art ist untersagt. Das Befahrungsverbot gilt mit Ausnahme des fischereilichen Pächters.
Hintergrund dieser amtlichen Verfügung ist die erhebliche Verschlechterung des Zustandes des Pastlingsees. Durch den zunehmenden Rückgang des Seewasserstandes in Verbindung mit hohen Schlammmächtigkeiten verringerte sich die Wassertiefe bis auf wenige Zentimeter, wodurch sich wetterbedingt die Lebensbedingungen der vorhandenen Fische erheblich verschlechterten und ein Fischsterben einsetzte. Der gegenwärtige Zustand des Pastlingsees stellt bei Betretung der Wasserfläche eine Gefahr für den Einzelnen und die Allgemeinheit dar, wodurch die Einschränkung des Gemeingebrauchs erforderlich wurde. In Abstimmung mit der Gemeinde Schenkendöbern wird das Benutzungsverbot vor Ort deutlich gekennzeichnet.
Nähere Informationen können der Internetseite www.lkspn.de entnommen werden.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße




