Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben
Der Bürgermeister der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat heute seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.
Stellungnahme von Fred Mahro, Allgemeiner Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters am gestrigen Mittwoch:
“Der Bürgermeister der Stadt Guben ist bis einschließlich dem heutigen Tag krankheitsbedingt abwesend gewesen. Auf Nachfrage hat er erklärt, dass er beabsichtigt, am morgigen Tag wieder seine Dienstgeschäfte aufzunehmen.
Mit Posteingang vom heutigen Tag wurde ich durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Guben im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert den Beschluss vom 9. November 2011 zur Beurlaubung des Bürgermeisters umzusetzen. Wie der Bürgermeister bin ich grundsätzlich verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Guben umzusetzen. Ich habe aber auch wie er die Pflicht, die Beschlüsse der SVV auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und bei einer Rechtswidrigkeit zu beanstanden. Ich behalte mir zunächst vor, die Rechtmäßigkeit des Vollzuges dieses Beschlusses zu prüfen und werde dabei die mir vorliegenden Unterlagen einbeziehen.
Die Ergebnisse meiner Prüfung und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2011 werde ich am morgigen Tag der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße mitteilen und die Kommunalaufsicht bitten, mich in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ich erlaube mir abschließend die Bemerkung, dass die unterschiedliche Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nunmehr dazu führt, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Cottbus ein stellvertretender Bürgermeister seinen direkten Vorgesetzten zu beurlauben hat. Ich teile die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die mich in den vergangenen Tagen daraufhin angesprochen haben und diesen Fakt als „unmöglich“ bezeichnet haben.”
Quelle: Stadt Guben