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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wasserschutzgebiet Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt

14:45 Uhr | 17. April 2009
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Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministers Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) neu festgesetzt.
Die entsprechende Verordnung ist am 14. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden.
Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.
Woidke: “Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Mein Haus wird auch weiterhin bedarfsgerecht und mit Augenmaß neue Trinkwasserschutzgebiete festsetzen. So wird im Land Brandenburg im Einklang mit der Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Wasserwerke die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser dauerhaft gewährleistet.”
Das im Jahre 1903 errichtete Wasserwerk der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) der Stadtwerke Forst GmbH versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 3.300 m³/d aus 11 Brunnen ca. 23.000 Einwohner sowie mittlere und Kleinbetriebe, ein Krankenhaus, mehrere Schulen und Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheime.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca), einschließlich aller Ortsteile, den Ortsteil Gosda I mit den Wohnteilen Dubrau und Klinge, die Gemeinde Wiesengrund und die Ortsteile Sergen und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des mit rund 865 Hektar nunmehr 80 Prozent größeren Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) / Baršć (Łužyca) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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