Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstelle Forst läuft Ende April 2014 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2014 bis 2019 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 04. Februar 2014 zu melden.
Allgemein:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In diesem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)