Um die Angelfischerei ausüben zu können, ist die Entrichtung einer Fischereiabgabe bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde notwendig. Für den Nachweis erhalten Sie eine Fischereiabgabemarke, welche auf eine Nachweiskarte geklebt wird. Ab sofort sind die Fischereiabgabemarken für das Kalenderjahr 2014 bzw. 2014 bis 2018 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (Lausitz) erhältlich.
Die Höhe der Kosten für die Fischereiabgabe beträgt:
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr für das Kalenderjahr 2014 = 12,00 EUR
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr für das Kalenderjahr 2014 bis 2018 = 40,00 EUR
für Kinder und Jugendliche (8. – 18. Lebensjahr) für das Kalenderjahr 2014 = 2,50 EUR
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