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Information zur Schadstoffsammlung

21:34 Uhr | 13. Oktober 2011
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Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren oder gefährden. Sie dürfen nicht gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen entsorgt werden!

In der Zeit vom 01.11.2011 bis 02.12.2011 ist das Schadstoffmobil zur diesjährigen zweiten Schadstoffsammlung im Landkreis Spree-Neiße unterwegs. Die Termine stehen im derzeit gültigen Abfallkalender oder im Internet unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de.

Schadstoffe können außerdem an der stationären Schadstoffsammelstelle auf dem Gelände der AGNS mbH entsorgt werden. Diese ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Entgegennahme am Schadstoffmobil ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 l pro Einwohnergleichwert. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Schadstoffe dürfen nicht am Einsatzort des Schadstoffmobils abgelegt werden. Sie sind dem Personal direkt zu übergeben. Das Personal ist berechtigt, Name und Adresse des Ablieferers abzufordern. Die gefährlichen Abfälle sind nach Möglichkeit in der Originalverpackung zu übergeben. Eine Vermischung verschiedener gefährlicher Abfälle ist zu vermeiden.

Eingetrocknete, ausgehärtete Altlacke und -farben sowie eingetrocknete Wand- und Dispersionsfarben enthalten keine schädlichen Stoffe, wie z. B. Lösungsmittel, mehr und dürfen daher gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Quelle: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Landkreis Spree-Neiße

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren oder gefährden. Sie dürfen nicht gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen entsorgt werden!

In der Zeit vom 01.11.2011 bis 02.12.2011 ist das Schadstoffmobil zur diesjährigen zweiten Schadstoffsammlung im Landkreis Spree-Neiße unterwegs. Die Termine stehen im derzeit gültigen Abfallkalender oder im Internet unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de.

Schadstoffe können außerdem an der stationären Schadstoffsammelstelle auf dem Gelände der AGNS mbH entsorgt werden. Diese ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Entgegennahme am Schadstoffmobil ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 l pro Einwohnergleichwert. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Schadstoffe dürfen nicht am Einsatzort des Schadstoffmobils abgelegt werden. Sie sind dem Personal direkt zu übergeben. Das Personal ist berechtigt, Name und Adresse des Ablieferers abzufordern. Die gefährlichen Abfälle sind nach Möglichkeit in der Originalverpackung zu übergeben. Eine Vermischung verschiedener gefährlicher Abfälle ist zu vermeiden.

Eingetrocknete, ausgehärtete Altlacke und -farben sowie eingetrocknete Wand- und Dispersionsfarben enthalten keine schädlichen Stoffe, wie z. B. Lösungsmittel, mehr und dürfen daher gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Quelle: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Landkreis Spree-Neiße

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In der Zeit vom 01.11.2011 bis 02.12.2011 ist das Schadstoffmobil zur diesjährigen zweiten Schadstoffsammlung im Landkreis Spree-Neiße unterwegs. Die Termine stehen im derzeit gültigen Abfallkalender oder im Internet unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de.

Schadstoffe können außerdem an der stationären Schadstoffsammelstelle auf dem Gelände der AGNS mbH entsorgt werden. Diese ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Entgegennahme am Schadstoffmobil ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 l pro Einwohnergleichwert. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Schadstoffe dürfen nicht am Einsatzort des Schadstoffmobils abgelegt werden. Sie sind dem Personal direkt zu übergeben. Das Personal ist berechtigt, Name und Adresse des Ablieferers abzufordern. Die gefährlichen Abfälle sind nach Möglichkeit in der Originalverpackung zu übergeben. Eine Vermischung verschiedener gefährlicher Abfälle ist zu vermeiden.

Eingetrocknete, ausgehärtete Altlacke und -farben sowie eingetrocknete Wand- und Dispersionsfarben enthalten keine schädlichen Stoffe, wie z. B. Lösungsmittel, mehr und dürfen daher gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Quelle: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Landkreis Spree-Neiße

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren oder gefährden. Sie dürfen nicht gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen entsorgt werden!

In der Zeit vom 01.11.2011 bis 02.12.2011 ist das Schadstoffmobil zur diesjährigen zweiten Schadstoffsammlung im Landkreis Spree-Neiße unterwegs. Die Termine stehen im derzeit gültigen Abfallkalender oder im Internet unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de.

Schadstoffe können außerdem an der stationären Schadstoffsammelstelle auf dem Gelände der AGNS mbH entsorgt werden. Diese ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Entgegennahme am Schadstoffmobil ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 l pro Einwohnergleichwert. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Schadstoffe dürfen nicht am Einsatzort des Schadstoffmobils abgelegt werden. Sie sind dem Personal direkt zu übergeben. Das Personal ist berechtigt, Name und Adresse des Ablieferers abzufordern. Die gefährlichen Abfälle sind nach Möglichkeit in der Originalverpackung zu übergeben. Eine Vermischung verschiedener gefährlicher Abfälle ist zu vermeiden.

Eingetrocknete, ausgehärtete Altlacke und -farben sowie eingetrocknete Wand- und Dispersionsfarben enthalten keine schädlichen Stoffe, wie z. B. Lösungsmittel, mehr und dürfen daher gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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Eingetrocknete, ausgehärtete Altlacke und -farben sowie eingetrocknete Wand- und Dispersionsfarben enthalten keine schädlichen Stoffe, wie z. B. Lösungsmittel, mehr und dürfen daher gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Quelle: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Landkreis Spree-Neiße

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