Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben entsprechend der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung zum Streik in den Kindertagesstätten/Horten der Stadt Eisenhüttenstadt aufgerufen. Der Streik ist nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig. Auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertagesstätten und Horte werden diesem Streikaufruf folgen.
Dieser findet voraussichtlich am Montag, den 24. März 2014 statt, sofern bei der Tarifverhandlungsrunde kein abschließendes Ergebnis erzielt wird.
Daher werden bedauerlicherweise an diesem Tag auch die kommunalen Kitas und Horte geschlossen bleiben. Die Stadtverwaltung kann wegen des Streiks an diesem Tag keine ordnungsgemäße bzw. alternative Betreuung der Kinder in einer anderen kommunalen Kindertagesstätte bzw. einem anderen Hort der Stadt Eisenhüttenstadt anbieten.
Die Eltern wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt