Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
Quelle: Stadt Senftenberg
Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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Über den Jahreswechsel 2013/2014 bleibt das Senftenberger Rathaus vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Das Standesamt kann am Freitag, 27. Dezember 2013, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr aufgesucht werden, um eine Sterbefallanzeige zu erstatten und die Beurkundung des Sterbefalls zu veranlassen. In dieser Zeit ist der Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang des Rathauses in der Rathausstraße möglich.
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