Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL führt am 18. April um 14.30 Uhr in Lübbenau im Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht durch. Dazu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte aus dem sozialen Bereich herzlich eingeladen.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg erläutert an diesem Tag das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung – beginnend mit der Einleitung bis hin zur Ausweisausstellung nach dem SGB IX. Dabei werden einerseits Kriterien benannt, die erfüllt sein müssen, um als schwerbehindert zu gelten, andererseits wird erläutert, wie der Schweregrad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Es wird außerdem erklärt, welche Bedeutung die Merkzeichen haben, die später im Schwerbehindertenausweis abgedruckt sind und mit welchen Hilfen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL bietet kostenlose Beratungen rund um das Thema Pflege an. Die Mitarbeiterinnen sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg oder telefonisch unter 03573/809600 (Pflegeberatung) oder 03573/363345 (Sozialberatung) erreichbar. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat findet von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde im Haus der Harmonie in Lübbenau, Straße der Jugend 34, statt.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL führt am 18. April um 14.30 Uhr in Lübbenau im Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht durch. Dazu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte aus dem sozialen Bereich herzlich eingeladen.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg erläutert an diesem Tag das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung – beginnend mit der Einleitung bis hin zur Ausweisausstellung nach dem SGB IX. Dabei werden einerseits Kriterien benannt, die erfüllt sein müssen, um als schwerbehindert zu gelten, andererseits wird erläutert, wie der Schweregrad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Es wird außerdem erklärt, welche Bedeutung die Merkzeichen haben, die später im Schwerbehindertenausweis abgedruckt sind und mit welchen Hilfen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL bietet kostenlose Beratungen rund um das Thema Pflege an. Die Mitarbeiterinnen sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg oder telefonisch unter 03573/809600 (Pflegeberatung) oder 03573/363345 (Sozialberatung) erreichbar. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat findet von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde im Haus der Harmonie in Lübbenau, Straße der Jugend 34, statt.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL führt am 18. April um 14.30 Uhr in Lübbenau im Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht durch. Dazu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte aus dem sozialen Bereich herzlich eingeladen.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg erläutert an diesem Tag das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung – beginnend mit der Einleitung bis hin zur Ausweisausstellung nach dem SGB IX. Dabei werden einerseits Kriterien benannt, die erfüllt sein müssen, um als schwerbehindert zu gelten, andererseits wird erläutert, wie der Schweregrad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Es wird außerdem erklärt, welche Bedeutung die Merkzeichen haben, die später im Schwerbehindertenausweis abgedruckt sind und mit welchen Hilfen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL bietet kostenlose Beratungen rund um das Thema Pflege an. Die Mitarbeiterinnen sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg oder telefonisch unter 03573/809600 (Pflegeberatung) oder 03573/363345 (Sozialberatung) erreichbar. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat findet von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde im Haus der Harmonie in Lübbenau, Straße der Jugend 34, statt.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL führt am 18. April um 14.30 Uhr in Lübbenau im Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht durch. Dazu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte aus dem sozialen Bereich herzlich eingeladen.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg erläutert an diesem Tag das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung – beginnend mit der Einleitung bis hin zur Ausweisausstellung nach dem SGB IX. Dabei werden einerseits Kriterien benannt, die erfüllt sein müssen, um als schwerbehindert zu gelten, andererseits wird erläutert, wie der Schweregrad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Es wird außerdem erklärt, welche Bedeutung die Merkzeichen haben, die später im Schwerbehindertenausweis abgedruckt sind und mit welchen Hilfen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL bietet kostenlose Beratungen rund um das Thema Pflege an. Die Mitarbeiterinnen sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg oder telefonisch unter 03573/809600 (Pflegeberatung) oder 03573/363345 (Sozialberatung) erreichbar. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat findet von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde im Haus der Harmonie in Lübbenau, Straße der Jugend 34, statt.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz