Im Prozess um den Tod des Dresdner Polizeibeamten Maximilian Stoppa in Lauchhammer hat das Landgericht Cottbus den angeklagten 27-Jährigen zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das geht aus mehreren übereinstimmenden Medienberichten hervor. Das Gericht sprach den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und folgte damit nicht der Mordanklage der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte. Der Angeklagte, so das Gericht, hatte den Beamten am 7. Januar 2025 während einer Verfolgungsfahrt in Lauchhammer mit seinem Fahrzeug erfasst, als dieser einen Nagelgurt einsetzen wollte, um mutmaßliche Autodiebe an der Flucht zu hindern (->> zum Artikel vom 7. Januar 2025). Der 32-jährige Oberkommissar Maximilian Stoppa erlag noch am Einsatzort seinen Verletzungen. Die Verteidigung hatte auf eine deutlich geringere Strafe plädiert und argumentiert, dass Teile der Tat bereits durch frühere Urteile im Zusammenhang mit Fahrzeugdiebstählen berücksichtigt worden seien. Laut Medienberichten wurden bei der nun verhängten Gesamtstrafe frühere Verurteilungen wegen Autodiebstahls mit einbezogen. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er die Tat bereue und zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden habe.
Urteil im Fall Lauchhammer nach Prozessbeginn
Nach mehreren Verhandlungstagen hat das Landgericht Cottbus nun das Urteil im Fall des tödlichen Polizeieinsatzes in Lauchhammer verkündet. Wie aus übereinstimmenden Medienberichten hervorgeht, wurde der 27-jährige Angeklagte wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Damit folgte das Gericht nicht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte.
Bereits zum Prozessauftakt am 14. Januar 2026 war deutlich geworden, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedliche rechtliche Bewertungen vertreten. Die Verteidigung hatte damals früh die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie argumentierte, dass der Angeklagte wegen des zugrunde liegenden Autodiebstahls bereits in einem anderen Verfahren verurteilt worden sei und es sich um eine zusammenhängende Tat handle.
Tödlicher Einsatz bei Verfolgung im Januar 2025
Der Fall geht auf den 7. Januar 2025 zurück. Damals war ein Polizeibeamter während eines Einsatzes gegen mutmaßliche Autoschieber in Lauchhammer tödlich verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen wollte der Beamte ein flüchtendes Fahrzeug mit einem Nagelgurt stoppen. In der Bockwitzer Straße wurde er dabei von einem Fahrzeug erfasst, durch die Luft geschleudert und tödlich verletzt.
Der Angeklagte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Teil einer Gruppe gewesen sein, die in Zusammenhang mit einem gestohlenen Fahrzeug stand. Der Fahrer flüchtete nach dem Zusammenstoß zunächst, wurde jedoch kurze Zeit später von der Polizei festgenommen.
Gericht folgt Bewertung als Autorennen
Im Prozess standen sich unterschiedliche Sichtweisen gegenüber. Die Staatsanwaltschaft sah laut Berichten ein vorsätzliches Handeln zur Verdeckung einer Straftat und wertete die Tat als Mord. Die Verteidigung hingegen ging von einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge aus und plädierte auf eine deutlich geringere Freiheitsstrafe.
Das Gericht folgte letztlich dieser rechtlichen Einordnung. Bei der Strafzumessung wurden zudem frühere Verurteilungen des Angeklagten berücksichtigt. Medienberichten zufolge äußerte der Angeklagte über seinen Verteidiger Bedauern über die Tat. Er habe angegeben, zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden zu haben und aus finanziellen Gründen gehandelt zu haben.
Der Fall hatte über die Region hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. In Lauchhammer erinnert inzwischen ein Gedenkstein an den getöteten Polizeibeamten, wie bereits im Umfeld des ersten Jahrestages berichtet wurde.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation




