In Sonnewalde ist am späten Montagabend ein minderjähriger E-Scooter-Fahrer von der Polizei kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten gleich mehrere Verstöße fest. Der getunte Roller, der knapp 50km/h fahren konnte, wurde sichergestellt. Der 17-Jährige musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer in Sonnewalde
Am späten Montagabend kontrollierten Polizeibeamte in der Goßmaer Straße in Sonnewalde einen 17-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Wie die Polizei mitteilte, ergaben sich im Verlauf der Kontrolle mehrere Verstöße gegen geltende Vorschriften.
Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. In der Folge wurde eine beweissichere Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Zudem stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht versichert war.
Roller nicht versichert und nicht verkehrsordnungsgemäß
Darüber hinaus entsprach das Fahrzeug nach Angaben der Polizei nicht den Vorschriften der Verkehrsordnung. Der E-Scooter wies eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von rund 50 Kilometern pro Stunde auf und war damit nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein E-Scooter darf mit Straßenzulassung in Deutschland maximal 20 km/h schnell fahren.
Der Roller wurde im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen sichergestellt. Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen durfte der 17-Jährige die Kontrolle verlassen, musste seinen Weg jedoch zu Fuß fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Polizei geführt.
Weitere Polizeimeldungen aus Elbe-Elbe:
Münchhausen: Der Polizei wurde am Dienstagmorgen gegen 08:00 Uhr ein Wildunfall gemeldet. Auf der B96 zwischen Münchhausen und Finsterwalde ist ein Reh vor einen PKW RENAULT gelaufen. Das Reh verendete am Unfallort. Am PKW der unverletzten Fahrerin entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro und blieb weiterhin fahrbereit.
Finsterwalde: Am Dienstag um 10:00 Uhr wurde die Polizei zur Unfallaufnahme in die Bahnhofstraße gerufen. Hier waren durch einen Fehler beim Einparken zwei Autos zusammengestoßen. An den beiden fahrbereiten PKW OPEL und KIA entstand ein Sachschaden von insgesamt 1.500 Euro.
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Red. / Presseinformation








