Der Aufsichtsrat der Südzucker AG hat in seiner gestrigen Sitzung dem Restrukturierungsplan des Vorstands für das Segment Zucker zugestimmt. Mit dem erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 30. Januar 2019 vorgestellten Restrukturierungsplan verfolgt Südzucker das Ziel, die Auswirkungen der starken Preisschwankungen an den globalen Zuckermärkten und in der EU auf das Segment Zucker zu verringern und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nachhaltig zu sichern und zu stärken. Der Restrukturierungsplan sieht insbesondere eine Anpassung der Produktions- und Verwaltungsstrukturen vor. Hierbei ist die Schließung von fünf Zuckerfabriken mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuckerproduktionsvolumen von insgesamt rund 700.000 Tonnen vorgesehen. Nach der Kampagne 2019 sollen zwei Fabriken in Deutschland (Brottewitz und Warburg) und zwei der französischen Tochtergesellschaft Saint Louis Sucre (Cagny und Eppeville) geschlossen werden.
In einer Mitteilung des Konzerns heißt es darüber hinaus: “Das betroffene Werk der polnischen Tochtergesellschaft Südzucker Polska (Strzyżów) soll bereits früher geschlossen werden. Die Nachbarfabriken der von den Schließungen betroffenen Zuckerfabriken sollen mit Zukunftsinvestitionen sichtbar gestärkt werden. Daneben ist die weitere Reduzierung der Verwaltungskosten in Belgien, Deutschland, Frankreich und Polen geplant. Der Restrukturierungsplan könnte weitere Konsultationen mit den jeweiligen regionalen Arbeitnehmervertretungen erfordern.
Der gesamte Kosteneinsparungseffekt kann sich in den nächsten Jahren in Abhängigkeit vom Zuckerweltmarktpreis auf bis zu 100 Millionen Euro jährlich belaufen. Die Restrukturierungsaufwendungen innerhalb der nächsten Jahre können insgesamt 180 bis 220 Millionen Euro betragen, wovon rund 70 Prozent liquiditätswirksam sein werden. Die genauen Auswirkungen auf das operative Ergebnis in den kommenden Geschäftsjahren sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die derzeit noch nicht feststehen, unter anderem den Ergebnissen der Konsultationsverfahren und der weiteren Entwicklung des weltweiten wirtschaftlichen Umfelds im Segment Zucker.
Die konkreten finanziellen Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2018/19, unter anderem auch aus der Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills, werden erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Diese finanziellen Auswirkungen betreffen das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen.
Die Konzernprognose für das Geschäftsjahr 2018/19 für Umsatz und operatives Ergebnis wird hiervon nicht beeinflusst.”
Reaktionen:
Elbe-Elster Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Zusammen mit den rund 90 Beschäftigten habe ich bis zum Schluss gehofft, dass die Unternehmensführung in Mannheim nach den eindrucksvollen Protesten aus der ganzen Region von einer Werksschließung Abstand nimmt. Diese Erwartung hat sich leider nicht erfüllt. Die Entscheidung des Aufsichtsrates der Südzucker AG ist ein herber Schlag für die strukturschwache Region im Südwesten unseres Landkreises. Besonders bitter ist, dass keine roten Zahlen geschrieben wurden, sondern nur die Renditeerwartungen nicht erfüllt wurden. Die Mitarbeiter haben jahrelang einen guten Job gemacht.“
Ministerpräsident Dietmar Woidke zur Schließung der Zuckerfabrik in Brottewitz
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Das wird viele Ausflügler, Bootfahrer und Badefreunde freuen. Der Großräschener See könnte schon in den nächsten Wochen zumindest teilweise für das Bootfahren und später das Baden freigegeben werden. Wir hatten ...bereits in diesem Monat mit Bürger Thomas Zenker über diese Möglichkeit gesprochen. Siehe den Videotalk. Heute heißt es von Seiten der LMBV: "Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.Parallel arbeitet die LMBV an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Sees über den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Booten ermöglicht werden [...] Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht — später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich."
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