Die Stadt Finsterwalde hat seit Anfang September die Einfahrt von der Hertastraße in die Kantstraße für motorisierte Fahrzeuge untersagt. Hintergrund ist die Sicherheit auf dem stark genutzten Schulweg zur Grundschule Nehesdorf. Gerade zu Stoßzeiten sei die unbefestigte Straße durch den Durchgangsverkehr gefährlich belastet, erklärte M.-P. Schwarzkopf von der Straßenverkehrsbehörde. Grundstücks- und Gartenbesitzer können ihre Zufahrten weiterhin über die Drößiger Straße und die Schellingstraße erreichen.
Die Stadt Finsterwalde teilte dazu mit:
Die Stadt Finsterwalde informiert über eine neue verkehrsrechtliche Regelung in der Kantstraße – im Süden der Stadt Finsterwalde. Seit Anfang September 2025 ist die Einfahrt von der Hertastraße in die Kantstraße für den motorisierten Verkehr nicht mehr erlaubt. Die Zufahrt für Grundstücks- und Gartenbesitzer ist weiterhin über die Drößiger Straße und die Schellingstraße möglich.
Die Maßnahme dient in erster Linie dem Schutz der Kinder sowie der Verkehrssicherheit. Besonders in den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten ist die unbefestigte Straße durch den Schulwegverkehr zur Grundschule Nehesdorf stark frequentiert. Mit dem Einfahrverbot soll eine klare Regelung geschaffen werden, um den Schülerverkehr zu entlasten und die Gefahren durch motorisierten Durchgangsverkehr zu minimieren. Gleichzeitig wird der Fuß- und Radverkehr gestärkt, so M.-P. Schwarzkopf von der Straßenverkehrsbehörde. Die Stadt Finsterwalde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
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Red. / Presseinformation