Ein ungewöhnlicher Vorfall hat am Samstag für einen Polizeieinsatz in Bad Liebenwerda gesorgt. In einem Supermarkt kam es laut Polizei zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einem Mitarbeiter. Der Mann reagierte demnach wütend auf eine verweigerte Rücknahme und warf schließlich mit einer Tube Gleitgel um sich, nachdem er den Inhalt auf dem Boden verteilte. Verletzt wurde niemand.
Polizei Bad Liebenwerda: Einsatz im Supermarkt
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall am Samstag gegen 13:45 Uhr in einem Supermarkt in der Heinrich-Heine-Straße in Bad Liebenwerda. Ein Kunde habe das Geschäft betreten und sich über eine zuvor gekaufte Tube Gleitgel beschwert. Sein Ziel sei es wohl gewesen, das Produkt zurückzugeben.
Ein Mitarbeiter des Marktes habe die Rücknahme jedoch abgelehnt. Daraufhin habe sich die Situation zugespitzt. Der Kunde habe laut Polizei zunehmend verärgert reagiert und schließlich den Inhalt der Tube auf dem Boden verteilt.
Kurioser Vorfall endet ohne Verletzte
Im weiteren Verlauf habe der Mann die Tube durch den Verkaufsraum geworfen. Dabei habe er den Mitarbeiter verfehlt, jedoch einen anderen Kunden getroffen. Dieser sei nach ersten Erkenntnissen unverletzt geblieben und habe lediglich einen Schreck erlitten.
Die Polizei sei im Anschluss zum Einsatz gekommen und habe den Vorfall aufgenommen. Wie es weiter hieß, sicherten die Beamten die vorhandenen Videoaufnahmen aus dem Supermarkt, um den Ablauf des Geschehens zu dokumentieren.
Weitere Polizeimeldungen aus Elbe-Elster:
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Finsterwalde: Am frühen Montagmorgen gegen 01:00 Uhr stach der Polizei in der Cottbuser Straße der Fahrer eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs ins Auge. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und laut eines Vortestes unter dem Einfluss von Cannabis stand. Auch ein verschreibungspflichtiges Medikament wurde bei ihm sichergestellt, so dass eine beweissichernde Blutabnahme veranlasst wurde. Im Fahrzeug fanden die Beamten zwei weitere Personen vor, obwohl dieses nur für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen war. Im Fußraum fand sich darüber hinaus eine Anscheinswaffe. Weil das Führen einen Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt, wurde die Waffe – ebenso wie der Fahrzeugschlüssel – sichergestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Red. / Presseinformation




