Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Betreten und Befahren der Deiche an der Schwarzen Elster wird zum 18. Februar 2011 aufgehoben. Unabhängig davon gibt es aber nach wie vor noch gefährdete Deichabschnitte (siehe unten), die wegen des allgemeinen Zustandes oder wegen aktueller Baumaßnahmen weiterhin nicht betreten werden dürfen. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
Deichabschnitte, für die weiterhin ein Betretungs- und Befahrungsverbot besteht:
1. von Brücke Schraden bis Brücke Plessa, in Fließrichtung rechte Seite,
2. von Brücke Plessa bis Brücke Kahla, in Fließrichtung linke Seite,
3. von Brücke Kahla bis Brücke Elsterwerda B 101, in Fließrichtung rechte Seite,
4. von Brücke B 101 bis Brücke Bahn AG in Elsterwerda, in Fließrichtung rechte Seite,
5. von Fußgängerbrücke Elsterschloss-Gymnasium bis Brücke Bahn AG Elsterwerda, in Fließrichtung linke Seite,
6. von Brücke Kotschka bis Brücke Saathain, beidseitig,
7. von Brücke Würdenhain bis Brücke Prieschka, in Fließrichtung rechte Seite,
8. von Brücke Prieschka bis Brücke Zeischa, in Fließrichtung rechte Seite,
9. von Brücke Zeischa bis Wehr Bad Liebenwerda, in Fließrichtung rechte Seite,
10. Mühlstromdeiche Bad Liebenwerda,
11. von Kleine Röder Zobersdorf bis Bad Liebenwerda, in Fließrichtung linke Seite,
12. von Brücke Bahn AG Bad Liebenwerda bis Durchstich Kleine Elster, beidseitig,
13. von Kleine Elster Wahrenbrück Mühle bis Schwarze Elster,
14. von Herzberg Wehr bis B 87, in Fließrichtung rechte Seite und in Fließrichtung linke Seite,
15. von Kaxdorf bis Arnsnesta, in Fließrichtung rechte Seite (außer der asphaltierte Radwegeabschnitt).
Quelle: Landkreis Elbe-Elster