Im Landkreis Dahme-Spreewald liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit bei 229,5. Weiterhin wurden sieben Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages registriert. Zudem gab der Landkreis bekannt, dass für das Impfzentrum in Schönefeld bis auf weiteres keine neuen Impftermine vergeben werden. Laut der neuen Eindämmungsverordnung gilt brandenburgweit die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um sieben erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 229,5. Derzeit sind insgesamt 716 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 4.380 Corona-Infektionen (kumuliert). Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehen, hat sich auf 139 erhöht. 3.525 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Land beschließt neue Verordnung
Die bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Das beschloss Brandenburgs Landesregierung am vergangenen Donnerstag und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Diese gilt seit dem 23. Januar.
Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nasen-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten. Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. In diesem Fall ist eine Notbetreuung wie in Grundschule und Hort einzurichten. Darüber welche Regelungen das Landeskabinett im Einzelnen beschlossen hat, informiert die Staatskanzlei auf ihrer Internetseite: hier.
Aktuelles Fallgeschehen im Kreis
Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den DahmeSpreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Königs Wusterhausen 612 (544/19), Stadt Lübben 609 (498/26), Gemeinde Schönefeld 525 PRESSEINFORMATION Pressestelle Bernhard Schulz Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben (Spreewald) Tel.: 03546 20-1008 Fax: 03546 20-1009 [email protected] www.dahme-spreewald.info Landkreis Dahme-Spreewald 2 (505/4), Stadt Luckau 387 (340/14), Amt Unterspreewald 290 (260/9), Stadt Wildau 270 (222/18), Gemeinde Zeuthen 256 (232/9), Amt Lieberose/Oberspreewald 225 (192/5), Amt Schenkenländchen 195 (171/5), Gemeinde Schulzendorf 183 (163/9), Stadt Mittenwalde 170 (163/3), Gemeinde Heideblick 160 (136/5), Gemeinde Märkische Heide 131 (105/4), Gemeinde Heidesee 128 (113/4), Gemeinde Eichwalde 115 (105/2), und Gemeinde Bestensee 114 (102/3).
Impfzentrum Schönefeld
Für das Impfzentrum in Schönefeld werden bis auf weiteres keine neuen Impftermine vergeben. Termine für die Zweit-Impfung finden wie vereinbart statt. Die in der 4. und 5. Kalenderwoche vereinbarten Erst-Impftermine werden aktuell umgebucht und die Betroffenen persönlich über die Call Center sowie auch schriftlich per E-Mail und Brief informiert. Sobald wieder ausreichend Impfstoff im Impfzentrum verfügbar ist, werden diese Bürgerinnen und Bürger sofort unaufgefordert telefonisch kontaktiert, um mit ihnen neuen Termine zu vereinbaren. Die Call Center melden sich, die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts weiter veranlassen.
Softwareumstellung im Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald meldet ab sofort die aktuellen Fallzahlen an das LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) direkt über ein Softwareprogramm. Zuvor hatten die Mitarbeiter Excel-Tabellen genutzt, um einen Überblick über die Infizierten zu behalten und Meldungen an das LAVG bzw. RKI weiterzuleiten. „Dies bedeutet eine immense Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter. Allerdings entstehen durch die Umstellung Abweichungen in den Fallzahlmeldungen an das LAVG und der Fallzahlen des Landkreises Dahme-Spreewald für die einzelnen Kommunen. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen können“, informiert Dr. Jochen Heinz vom Gesundheitsamt.
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Red. / Presseinfo