Die rechtlich gestattete Wasserentnahme aus den Gewässern der Spree ist wieder zulässig. Dies bestätigt der kürzlich veröffentlichte Widerruf einer Allgemeinverfügung, die durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald am 02. Juli 2019 erlassen worden war. Mit dem nun veröffentlichten Amtsblatt 30/2019 tritt diese Allgemeinverfügung wieder außer Kraft. Die damit verbundene Einschränkung des befristeten Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist ab sofort widerrufen. Die aktuelle wasserwirtschaftliche Situation und Wetterprognose macht eine weitere Aufrechterhaltung nicht mehr erforderlich, informiert die Untere Wasserbehörde.
Nötig war die Einschränkung aufgrund der anhaltend warmen und trockenen Wetterlage in diesem Jahr geworden. Über eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald war die befristete Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6 bis 21 Uhr untersagt. Diese Untersagung erstreckte sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben.
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