Da im Amt für Verbraucherschutz Hinweise eingingen, dass Geflügelhalter die Aufstallungspflicht nicht ausreichend einhalten, weist Amtstierärztin Jana Guth erneut darauf hin, dass seit dem 28. November 2016 im gesamten Land Brandenburg und damit auch im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald eine Aufstallpflicht für Geflügel gilt. Vorher waren nur ausgewählte Gebiete betroffen.
“Das heißt, alle Tiere dürfen nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherte Vorrichtungen gehalten werden. Damit soll das Risiko verringert werden, dass der gefährliche H5N8 Erreger auf die Nutztierbestände übertragen wird. Die Tierhalter sind aufgerufen, entsprechende Verhaltens- und Sicherheitsregeln einzuhalten, wie zum Beispiel Schuh- und Kleidungswechsel und gründliche Desinfektionsmaßnahmen. Für unseren Landkreis ist dies besonders wichtig, denn Dahme-Spreewald ist in Brandenburg der Landkreis mit dem größten Geflügelbestand. Von den ca. 12 Millionen Tieren in Brandenburg gibt es allein ca. 2,7 Millionen Tiere in unserem Landkreis. Der Schutz der Nutztierbestände hat daher höchste Priorität. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und insbesondere die Aufstallung von Geflügel minimieren das Risiko eines direkten oder indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln, jedoch sind auch indirekte Übertragungsmöglichkeiten wie zum Beispiel nicht abgedecktes und den Wildvögeln zugängliches Futter, verunreinigte Einstreu oder Schuhwerk, Gerätschaften oder Fahrzeuge zu berücksichtigen und zu unterbinden“, so die Amtstierärztin.
Um die Verbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, werden so genannte Monitoringuntersuchungen durchgeführt. “Sollten Sie tote Wasservögel, Schwäne, Enten, Gänse, Reiher finden oder ein Massensterben von Vögeln beobachten, wenden Sie sich bitte an unser Veterinäramt unter der Telefonnummer 03546 201613 oder an die örtliche Ordnungsbehörde. Die Tiere werden eingesammelt und untersucht.” sagt Jana Guth.
Im Land Brandenburg gibt es zurzeit in den Landkreisen Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming bestätigte Fälle von Vogelgrippe.
Für den Menschen ist der Erreger H5N8 nicht gefährlich.
pm/red
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