In den kommenden Wochen wird Cottbusverkehr regelmäßige Fahrausweiskontrollen durchführen. Diese Kontrollen werden zu unterschiedlichen Tageszeiten an bestimmten Schwerpunkten des Liniennetzes durchgeführt. Das Fahren ohne Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt, durch die der Cottbusverkehr GmbH spürbare Einnahmeverluste entstehen. Geschäftsführer Ralf Thalmann erklärt dazu: „Leider haben wir nach wie vor eine sehr hohe Zahl an Fahrten ohne gültigen Fahrausweis zu verzeichnen, so dass wir in diesem Jahr unsere Kontrolltätigkeiten wieder intensivieren werden. Die Fahrausweiskontrollen sind und bleiben ein sensibles, aber auch ernstes Thema für uns. Gerade deshalb haben wir unser Konzept zu den Kontrollen noch einmal überarbeitet und in den vergangenen Wochen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult“. 2018 wurden pro Kontrolle (zwischen zwei und sechs Stunden) durchschnittlich 41 Schwarzfahrer erwischt. 2019 waren es bereits 47 Personen pro Kontrolle.
Wie Cottbusverkehr bestätigt, hat sich das Unternehmen von externen Kontrolleuren getrennt, nachdem es zu Beschwerden von Fahrgästen (Niederlausitz aktuell berichtete) kam, die Kontrollen werden ab sofort nur noch von Cottbusverkehr-Mitarbeitern durchgeführt.
„Schwarzfahren“ ist kein Kavaliersdelikt
Das Fahren ohne Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, der vereinzelt sogar zur Anzeige gebracht werden kann, beispielsweise wenn das Ticket manipuliert wurde. Zugleich ist das „Schwarzfahren“ ungerecht gegenüber den Fahrgästen, die ihr Ticket ordnungsgemäß lösen. Hinzukommt, dass es für viele Verkehrsbetriebe eine echte finanzielle Belastung darstellt, so auch für Cottbusverkehr.
Ablauf der Fahrausweiskontrollen
Cottbusverkehr führt verschiedene Arten der Fahrausweiskontrolle durch, sogenannte Streifenkontrollen, aber auch Schwerpunkt- und Ausstiegskontrollen. Da Cottbusverkehr in der Vergangenheit eine steigende Zahl von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis registrieren musste, haben auch die Überprüfungen zugenommen. Kontrollen laufen in der Regel so ab:
- Die Kontrollpersonale kündigen die Prüfung im Fahrzeug vor Beginn an.
- Bitte halten Sie Fahrausweis sowie gegebenenfalls auch den Personalausweis bereit. Unter Umständen werden Sie außerdem dazu aufgefordert, das Ticket kurz auszuhändigen. Dies ist rechtens und wird lediglich dann gewünscht, wenn beispielsweise die Lichtverhältnisse im Fahrzeug eine Betrachtung aus kurzer Entfernung erfordern. Außerdem beinhalten manche Fahrausweise bestimmte Sicherheitsmerkmale, zu deren Prüfung die Kontrolleure ihn für kurze Zeit an sich nehmen müssen. Chipkarten werden zudem mittels mobiler Erfassungsgeräte ausgelesen.
Hinweis: Ein Fahrausweis befindet sich zwar im Besitz des Fahrgastes, bleibt aber im Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens. Auch sogenannte Ausstiegskontrollen sind zulässig, da die Fahrgäste den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren haben.
- Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Hierzu werden die Personalien sowie der Grund der Beanstandung erfasst. Sollten Sie das ausgestellte Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) nicht vor Ort bezahlen, erfolgt die weitere Bearbeitung in unserem Kundenzentrum.
Hinweise: Für das Fahren ohne Fahrausweis fallen 60 Euro an. Der Betrag verringert sich auf 7 Euro, wenn Sie innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets waren. Dies gilt beispielsweise für Schulkinder oder Abonnentinnen und Abonnenten, die Ihren Fahrausweis versehentlich vergessen haben.
Die Kontrollpersonen stellen das Delikt lediglich fest. Ob und in welcher Höhe ein EBE ausgestellt wird, legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenzentrums fest.
So fahren Sie unbesorgt
Damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können, sollten Fahrgäste Folgendes beachten:
- Halten Sie das Ticket am besten schon vor der Fahrt griffbereit und zeigen dieses dem Busfahrpersonal oder entwertet es UNMITTELBAR nach Fahrtantritt. Wenn Sie Ihr Ticket in der Straßenbahn kaufen wollen, denken Sie daran, dass die Automaten leider nur Münzen annehmen. Bei einem Defekt des Automaten melden Sie sich bitte UNVERZÜGLICH beim Fahrpersonal.
Hinweis: Wichtig ist insbesondere in Straßenbahnen, dass der gültige Fahrausweis UNMITTELBAR entwertet oder erworben wird. Erst danach sollten Sie einen Sitzplatz suchen oder intensive Gespräche beginnen, da dies sonst nicht mehr als Versuch, einen Fahrausweis kaufen zu wollen, gewertet werden kann.
- Bitte heben Sie den Fahrausweis bis zum Ende der Fahrt auf und werfen ihn erst danach weg. Es ist auch zulässig, dass wir aussteigende Fahrgäste kontrollieren, da die Fahrt erst nach Verlassen des Fahrzeugs als beendet gilt.
Wann ein Fahrausweis als unzulässig gilt, können Sie jederzeit in den aktuellen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) nachlesen.