Auch in Cottbus können Fußballfans und Anhänger ausgelassen die Weltmeisterschaft 2018 in der Gemeinschaft und im Freien verfolgen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Public Viewing sind geschaffen. Gastronomen und Veranstalter sollten jedoch noch einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Bisher ist noch keiner eingegangen.
Der Bundesrat hat einer Verordnung zugestimmt, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt. Interessierte erhalten damit die Gelegenheit in größerer Gemeinschaft die WM-Spiele live zu verfolgen. Das gilt auch für Fernsehdarbietungen im Freien nach 22:00 Uhr. Für die Antragstellung steht für Veranstalter und Gastronomen unter www.cottbus.de ein für die Fußballweltmeisterschaft angefertigtes Anzeigeformular zum Herunterladen bereit. Alternativ kann es im Fachbereich Umwelt und Natur angefordert werden. Die Antragstellung ist kostenfrei.
Hintergurnd
Im Hinblick auf den Beginn und die Dauer der Spiele kann es zu Störungen der Nachtruhe kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen. Diese Abwägung führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der Durchführungen der Public-Viewing-Veranstaltungen Vorrang einzuräumen ist. Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft nachzukommen, sind Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms führen können, verboten.
red/pm