Das Verfahrn gegen André W., Geschäftsführer eines Cottbuser Sicherheitsunternehmens, einer Autovermietung und Sicherheitsbeauftragter des FC Energie Cottbus und einen Polizisten wegen Bestechung und Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verletzung von Privatgeheimnissen in insgesamt neun Fällen vor dem Amtsgericht Cottbus, wurde am gestrigen ersten Verhandlungstag bereits beendet. Die Angeklagten haben sich in allen Punkten der Anklage geständig gezeigt. Im Rahmen einer sogenannten Verständigung (§ 257 c Strafprozessordnung) zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, aufgrund derer man sich auf einen Strafrahmen einigen konnte und die eine weitere Beweisaufnahme überflüssig gemacht hat, hat das Amtsgericht /Schöffengericht gegen den Polizeibeamten wegen der angeklagten Handlungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Polizeibeamte wurde im Wege der Anordnung des Verfalls des Wertersatzes (§ 73 a StGB) ferner zu einer Zahlung von etwas über 50.000 € verurteilt. Gegen André W. wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verhängt. Auch diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage u.a. einen Geldbetrag von 10.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche ab der gestrigen Urteilsverkündung mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden.
Der FC Energie Cottbus reagierte auf die Urteilsverkündung, Norman Kothe äußerte sich wie folgt: „Wir haben den Prozess intensiv verfolgt. Angeklagt war die Privatperson André W., nicht der Sicherheitsbeauftragte des FC Energie Cottbus. Er hat Fehler gemacht und eingeräumt, war geständig und hat sich entschuldigt. Mit dem Urteil ist er angemessen bestraft worden. Es ging ihm nach unserer Auffassung bei den strafbaren Kennzeichenabfragen mit seinem langjährigen Freund bei der Polizei um proaktive Gewährleistung der Sicherheit. Dabei ist er bei der Wahl der Mittel über das Ziel zweifellos hinaus geschossen. Da sowohl die Vorsitzende Richterin als auch die Staatsanwaltschaft ausdrücklich eine positive Sozialprognose stellten und die Sicherheit bei Heimspielen im Stadion der Freundschaft seit Jahren ohne Vorkommnisse nicht zuletzt mit der Tätigkeit von André W. im Einklang steht, bleibt er unser Sicherheitsbeauftragter. Inwiefern das künftig Abläufe und Automatismen in der Zusammenarbeit mit der Polizei beeinträchtigt oder verändert, besprechen wir mit den zuständigen Verantwortlichen.“




