In Cottbus sind für Samstag (4. April) insgesamt 14 Osterfeuer in verschiedenen Ortsteilen geplant. Die traditionellen Veranstaltungen finden unter anderem in Branitz, Gallinchen, Kahren, Schmellwitz, Ströbitz und Willmersdorf statt. Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit weist darauf hin, dass beim Abbrennen bestimmte Auflagen einzuhalten sind, etwa das Umschichten der Brennmaterialien zum Schutz von Tieren sowie die Verwendung ausschließlich pflanzlicher und trockener Abfälle ohne chemische Brandbeschleuniger.
Osterfeuer Cottbus 2026
In Cottbus finden am Samstag, den 4. April 2026, insgesamt 14 Osterfeuer statt. Die Veranstaltungen verteilen sich über zahlreiche Ortsteile und gehören laut Verwaltung zu den festen Traditionen im Jahresverlauf. Geplant sind Osterfeuer unter anderem in Branitz, Döbbrick, Gallinchen, Kahren, Kiekebusch, Maiberg, Sielow, Sachsendorf, Schlichow, Schmellwitz, Skadow, Ströbitz sowie Willmersdorf. Die jeweiligen Standorte reichen von Freiflächen über Sportplätze bis hin zu Wiesen in Ortsnähe.
Die Standorte im Überblick
Branitz – Freifläche zwischen Kastanienallee und L49
Döbbrick – hinter der alten Schule, Döbbricker Dorfstraße 17a
Gallinchen – Freifläche hinter der KiTa „Am Storchennest“
Kahren – Richtung Nutzberg links
Kiekebusch – Freifläche hinter der Karlshofer Straße 1
Maiberg -Freifläche in Richtung Drehnow an der Spree
Sielow – Ausbau Erlengrund
Sachsendorf – Sportplatz SG-Sachsendorf 1904 e. V.
Schlichow – Nähe Ortseinfahrt
Schmellwitz – Festwiese des KGV „Fleißige Hand“
Sielow – zwischen Mathäus-Riese-Weg und Striesower Straße
Skadow – Wiese Spreeaue
Ströbitz – zwischen Ströbitzer Hauptstraße und Zum Flughafen
Willmersdorf – Brachland zwischen Dorfstraße 8 und den Bahngleisen
Sicherheitsregeln für Osterfeuer in Cottbus
Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit weist laut Stadt darauf hin, dass beim Abbrennen der Osterfeuer bestimmte Vorgaben einzuhalten sind. So müssen die aufgeschichteten Brennmaterialien vor dem Entzünden noch einmal umgesetzt werden, um Tiere zu schützen, die sich darin eingenistet haben könnten.
Als Brennmaterial sind ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Baum- und Heckenschnitt zugelassen. Diese müssen trocken sein und dürfen keine Fremdstoffe wie Verpackungen enthalten. Zudem ist der Einsatz von chemischen Brandbeschleunigern untersagt. Auch die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gebäuden und anderen Einrichtungen sind einzuhalten.
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