Auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes in Cottbus-Schmellwitz hat sich vorgestern Abend ein Unfall ereignet, bei dem eine weitere Person leicht verletzt worden ist. Das teilte die Polizei mit. Ein 26-Jähriger hatte mit seinem Fahrzeug Driftversuche unternommen, dabei die Kontrolle verloren und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Wie sich herausstellte, war der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Fahrer ohne Schein und unter Drogeneinfluss
Der Driftunfall in Cottbus ereignete sich am Freitagabend auf dem weitläufigen Gelände des ehemaligen Flugplatzes im Stadtteil Schmellwitz. Nach Angaben der Polizei unternahm ein 26-Jähriger mit seinem Fahrzeug Driftversuche auf dem Gelände. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß mit einem weiteren Fahrzeug zusammen. Eine weitere Person erlitt bei dem Zusammenstoß leichte Verletzungen.
Die anschließende Überprüfung des Mannes förderte gleich mehrere Verstöße zutage: Der 26-Jährige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus stand er zum Zeitpunkt des Vorfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zur Beweissicherung ordneten die eingesetzten Beamten eine Blutprobenentnahme an. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen zu diesem Driftunfall in Cottbus übernommen. Gegen den 26-Jährigen dürften mehrere Strafverfahren eingeleitet werden – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter dem Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.
Weitere Polizeimeldungen aus der Stadt Cottbus
Cottbus und Landkreis Spree-Neiße: Innerhalb des Berichtszeitraums konnte die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen insgesamt sieben Fahrzeugführer feststellen, welche im Straßenverkehr unterwegs waren, obwohl sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen. In fünf Fällen wurde durch die Polizei ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei der Fahrzeugführer waren derart hoch alkoholisiert, dass sie sich einer Blutprobenentnahme unterziehen mussten. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet, in denen nun die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen hat.
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Red. / Presseinformation










