In der Cottbuser Innenstadt gilt ab dem 25. Juni ein neues Alkoholverbot. Betroffen ist der Bereich rund um die Stadtpromenade zwischen Berliner Straße und Blechen Carré. Das teilte die Stadt heute mit. Grund sind wiederholte Beschwerden über Belästigungen und Verstöße durch eine Trinkerszene. Bereits seit Mai ist der Schillerplatz nachts alkoholfrei, nun folgt die zweite Verbotszone mit täglichen Einschränkungen von 10 bis 22 Uhr.
Zweite Alkoholverbotszone in Cottbus
In Cottbus wird ab dem 25. Juni 2025 eine weitere Zone mit Alkoholverbot eingerichtet. Betroffen ist der Bereich der Stadtpromenade zwischen Berliner Straße, Platz am Stadtbrunnen und den Haltestellen am Blechen Carré. Die Stadtverwaltung will damit auf wiederholte Beschwerden von Passanten und Gewerbetreibenden über Belästigungen und Beleidigungen durch eine Gruppe aus dem Trinkermilieu reagieren. Auch das Ordnungsamt stellte bei Kontrollen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fest. Laut Allgemeinverfügung ist der öffentliche Konsum von Alkohol künftig täglich zwischen 10:00 und 22:00 Uhr in dem genannten Bereich untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite der Stadt einsehbar.
Alkoholverbot auch auf Schillerplatz
Bereits seit Anfang Mai gilt ein nächtliches Alkoholverbot auf dem Schillerplatz in Cottbus. Dort hatte die Stadtverwaltung nach vermehrten Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen und Straftaten reagiert. Das Verbot in der dortigen Grünanlage ist zeitlich befristet und gilt täglich von 17:00 bis 5:00 Uhr bis zunächst Ende Oktober.
Nach Angaben der Stadt können Alkoholverbote nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden, etwa bei einer nachweisbaren Häufung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Sie müssen zudem räumlich und zeitlich begrenzt sein. Dies bestätigten auch mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten.
Die Stadt will mit den Maßnahmen eine Störung des öffentlichen Raums verhindern, gleichzeitig aber die Belastung für unbeteiligte Personen gering halten. Nach Einschätzung des Ordnungsamtes sei jedoch ein Einschreiten notwendig geworden, da Rücksichtnahme und Kulanz zunehmend ausgenutzt würden. Die Entwicklung in angrenzenden Bereichen werde nun aufmerksam beobachtet.
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Red.