Die Stadtverwaltung Cottbus weist darauf hin, dass die Nutzung von Fahrzeugen jeglicher Art auf den Wochenmärkten verboten ist. Lediglich Rollstühle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot gilt auch für das Abstellen von Fahrrädern auf den Marktgeländen und basiert auf der geltenden Wochenmarktsatzung. Auf dem Vorplatz der Stadthalle kam es am Mittwoch zu einem Vorfall (->> wie berichtet), bei dem ein Marktbesucher von einem Radfahrer attackiert und verletzt wurde.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Auf den Cottbuser Wochenmärkten ist die Nutzung von Fahrzeugen jeglicher Art untersagt. Ausgenommen sind lediglich Rollstühle. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Das Nutzungsverbot gilt laut Wochenmarktsatzung auch für das Abstellen von Fahrzeugen, darunter Fahrrädern, auf den Marktgeländen.
Anlass ist ein Vorfall vom Mittwoch auf dem Vorplatz der Stadthalle. Dabei war ein Marktbesucher von einem bislang unbekannten Radfahrer attackiert und verletzt worden. Der Täter fuhr verkehrswidrig mit einem Fahrrad durch das Marktgelände und griff dabei den Kunden des Marktes an. Das Opfer erlitt Verletzungen und wurde zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus gebracht.
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Die Wochenmarktsatzung kann auf www.cottbus.de nachgelesen werden.
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