Die Inanspruchnahme des Teilabschnitts II durch den Lausitzer Tagebau Welzow Süd ist sowohl nach den Vorgaben des europäischen als auch des deutschen Wasserrechts zulässig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwalts Prof. Dr. Bernd Dammert, das im Auftrag von Vattenfall erstellt worden ist. Zum gleichen Ergebnis war im November bereits das Verwaltungsgericht Cottbus in Bezug auf den Teilabschnitt I gekommen, indem es eine von Greenpeace unterstütze Klage des BUND gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vollständig abgewiesen hatte.
Der Leipziger Rechtsanwalt weist dem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Laskowski zum Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd grobe Fehler nach. In dem Greenpeace-Gutachten wird die Ansicht vertreten, der derzeitige Braunkohlenplanentwurf zum Teilabschnitt II verstoße gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Überprüfung durch Prof. Dr. Bernd Dammert ergab, dass diese Auffassung auf einem falschen Verständnis der rechtlichen Vorgaben beruht. Zudem sei eine unzureichende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Umständen festzustellen, so dass die geäußerten Ansichten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht vielfach unzutreffend seien. Zum Teil seien „ungeprüft Behauptungen aufgestellt” und relevante höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sogar gänzlich unbeachtet gelassen worden.
Das etwa 70-seitige Gutachten von Prof. Dr. Dammert liegt der Gemeinsamen Planungsabteilung Berlin-Brandenburg vor, welche das Braunkohlenplanverfahren für den Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow Süd führt.
Quelle: Vattenfall GmbH
Die Inanspruchnahme des Teilabschnitts II durch den Lausitzer Tagebau Welzow Süd ist sowohl nach den Vorgaben des europäischen als auch des deutschen Wasserrechts zulässig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwalts Prof. Dr. Bernd Dammert, das im Auftrag von Vattenfall erstellt worden ist. Zum gleichen Ergebnis war im November bereits das Verwaltungsgericht Cottbus in Bezug auf den Teilabschnitt I gekommen, indem es eine von Greenpeace unterstütze Klage des BUND gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vollständig abgewiesen hatte.
Der Leipziger Rechtsanwalt weist dem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Laskowski zum Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd grobe Fehler nach. In dem Greenpeace-Gutachten wird die Ansicht vertreten, der derzeitige Braunkohlenplanentwurf zum Teilabschnitt II verstoße gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Überprüfung durch Prof. Dr. Bernd Dammert ergab, dass diese Auffassung auf einem falschen Verständnis der rechtlichen Vorgaben beruht. Zudem sei eine unzureichende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Umständen festzustellen, so dass die geäußerten Ansichten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht vielfach unzutreffend seien. Zum Teil seien „ungeprüft Behauptungen aufgestellt” und relevante höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sogar gänzlich unbeachtet gelassen worden.
Das etwa 70-seitige Gutachten von Prof. Dr. Dammert liegt der Gemeinsamen Planungsabteilung Berlin-Brandenburg vor, welche das Braunkohlenplanverfahren für den Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow Süd führt.
Quelle: Vattenfall GmbH
Die Inanspruchnahme des Teilabschnitts II durch den Lausitzer Tagebau Welzow Süd ist sowohl nach den Vorgaben des europäischen als auch des deutschen Wasserrechts zulässig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwalts Prof. Dr. Bernd Dammert, das im Auftrag von Vattenfall erstellt worden ist. Zum gleichen Ergebnis war im November bereits das Verwaltungsgericht Cottbus in Bezug auf den Teilabschnitt I gekommen, indem es eine von Greenpeace unterstütze Klage des BUND gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vollständig abgewiesen hatte.
Der Leipziger Rechtsanwalt weist dem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Laskowski zum Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd grobe Fehler nach. In dem Greenpeace-Gutachten wird die Ansicht vertreten, der derzeitige Braunkohlenplanentwurf zum Teilabschnitt II verstoße gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Überprüfung durch Prof. Dr. Bernd Dammert ergab, dass diese Auffassung auf einem falschen Verständnis der rechtlichen Vorgaben beruht. Zudem sei eine unzureichende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Umständen festzustellen, so dass die geäußerten Ansichten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht vielfach unzutreffend seien. Zum Teil seien „ungeprüft Behauptungen aufgestellt” und relevante höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sogar gänzlich unbeachtet gelassen worden.
Das etwa 70-seitige Gutachten von Prof. Dr. Dammert liegt der Gemeinsamen Planungsabteilung Berlin-Brandenburg vor, welche das Braunkohlenplanverfahren für den Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow Süd führt.
Quelle: Vattenfall GmbH
Die Inanspruchnahme des Teilabschnitts II durch den Lausitzer Tagebau Welzow Süd ist sowohl nach den Vorgaben des europäischen als auch des deutschen Wasserrechts zulässig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwalts Prof. Dr. Bernd Dammert, das im Auftrag von Vattenfall erstellt worden ist. Zum gleichen Ergebnis war im November bereits das Verwaltungsgericht Cottbus in Bezug auf den Teilabschnitt I gekommen, indem es eine von Greenpeace unterstütze Klage des BUND gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vollständig abgewiesen hatte.
Der Leipziger Rechtsanwalt weist dem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Laskowski zum Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd grobe Fehler nach. In dem Greenpeace-Gutachten wird die Ansicht vertreten, der derzeitige Braunkohlenplanentwurf zum Teilabschnitt II verstoße gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Überprüfung durch Prof. Dr. Bernd Dammert ergab, dass diese Auffassung auf einem falschen Verständnis der rechtlichen Vorgaben beruht. Zudem sei eine unzureichende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Umständen festzustellen, so dass die geäußerten Ansichten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht vielfach unzutreffend seien. Zum Teil seien „ungeprüft Behauptungen aufgestellt” und relevante höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sogar gänzlich unbeachtet gelassen worden.
Das etwa 70-seitige Gutachten von Prof. Dr. Dammert liegt der Gemeinsamen Planungsabteilung Berlin-Brandenburg vor, welche das Braunkohlenplanverfahren für den Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow Süd führt.
Quelle: Vattenfall GmbH