Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist Unternehmer im Güterkraftverkehr darauf hin, dass sie sich finanzielle staatliche Förderungen für das Jahr 2013 jetzt sichern sollten. Zuschüsse werden über diese Programme gewährt: 1. als De-Minimis-Beihilfe, 2. als Programm zur Weiterbildung und 3. als Programm zur Ausbildung.
Antragsschluss für die Förderprogramme De-Minimis-Beihilfe und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Weil die Anträge entsprechend Antragseingang im „Windhundverfahren“ abgearbeitet werden und das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sie frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 12 Tonnen.
Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können je 1.500 Euro bis 25.500 Euro je Antragsteller zugesagt werden. Dazu zählen Maßnahmen wie
· die Nachrüstung von Partikelfiltern
· die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen
· die Hard- und Software für den digitalen Tachographen
· Hilfsmittel zur Ladungssicherung
· Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme z. B. Ad Blue
· Sicherheitsausstattungen und Berufsbekleidung für die Fahrer
Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge in Höhe von 600 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Für die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis bis zu 50.000 Euro anerkannt. Anträge können vom 1. Januar bis 30. September 2013 gestellt werden.
Die IHK Cottbus informiert darüber in einer Veranstaltung am 30. Oktober 2012, 15:00 bis 17:00 Uhr, in der IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Bundesamtes für Güterverkehr: www.bag.bund.de und bei Manuela Lenk, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1104, E-Mail: [email protected].
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist Unternehmer im Güterkraftverkehr darauf hin, dass sie sich finanzielle staatliche Förderungen für das Jahr 2013 jetzt sichern sollten. Zuschüsse werden über diese Programme gewährt: 1. als De-Minimis-Beihilfe, 2. als Programm zur Weiterbildung und 3. als Programm zur Ausbildung.
Antragsschluss für die Förderprogramme De-Minimis-Beihilfe und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Weil die Anträge entsprechend Antragseingang im „Windhundverfahren“ abgearbeitet werden und das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sie frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 12 Tonnen.
Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können je 1.500 Euro bis 25.500 Euro je Antragsteller zugesagt werden. Dazu zählen Maßnahmen wie
· die Nachrüstung von Partikelfiltern
· die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen
· die Hard- und Software für den digitalen Tachographen
· Hilfsmittel zur Ladungssicherung
· Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme z. B. Ad Blue
· Sicherheitsausstattungen und Berufsbekleidung für die Fahrer
Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge in Höhe von 600 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Für die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis bis zu 50.000 Euro anerkannt. Anträge können vom 1. Januar bis 30. September 2013 gestellt werden.
Die IHK Cottbus informiert darüber in einer Veranstaltung am 30. Oktober 2012, 15:00 bis 17:00 Uhr, in der IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Bundesamtes für Güterverkehr: www.bag.bund.de und bei Manuela Lenk, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1104, E-Mail: [email protected].
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist Unternehmer im Güterkraftverkehr darauf hin, dass sie sich finanzielle staatliche Förderungen für das Jahr 2013 jetzt sichern sollten. Zuschüsse werden über diese Programme gewährt: 1. als De-Minimis-Beihilfe, 2. als Programm zur Weiterbildung und 3. als Programm zur Ausbildung.
Antragsschluss für die Förderprogramme De-Minimis-Beihilfe und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Weil die Anträge entsprechend Antragseingang im „Windhundverfahren“ abgearbeitet werden und das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sie frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 12 Tonnen.
Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können je 1.500 Euro bis 25.500 Euro je Antragsteller zugesagt werden. Dazu zählen Maßnahmen wie
· die Nachrüstung von Partikelfiltern
· die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen
· die Hard- und Software für den digitalen Tachographen
· Hilfsmittel zur Ladungssicherung
· Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme z. B. Ad Blue
· Sicherheitsausstattungen und Berufsbekleidung für die Fahrer
Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge in Höhe von 600 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Für die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis bis zu 50.000 Euro anerkannt. Anträge können vom 1. Januar bis 30. September 2013 gestellt werden.
Die IHK Cottbus informiert darüber in einer Veranstaltung am 30. Oktober 2012, 15:00 bis 17:00 Uhr, in der IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Bundesamtes für Güterverkehr: www.bag.bund.de und bei Manuela Lenk, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1104, E-Mail: [email protected].
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist Unternehmer im Güterkraftverkehr darauf hin, dass sie sich finanzielle staatliche Förderungen für das Jahr 2013 jetzt sichern sollten. Zuschüsse werden über diese Programme gewährt: 1. als De-Minimis-Beihilfe, 2. als Programm zur Weiterbildung und 3. als Programm zur Ausbildung.
Antragsschluss für die Förderprogramme De-Minimis-Beihilfe und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Weil die Anträge entsprechend Antragseingang im „Windhundverfahren“ abgearbeitet werden und das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sie frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 12 Tonnen.
Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können je 1.500 Euro bis 25.500 Euro je Antragsteller zugesagt werden. Dazu zählen Maßnahmen wie
· die Nachrüstung von Partikelfiltern
· die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen
· die Hard- und Software für den digitalen Tachographen
· Hilfsmittel zur Ladungssicherung
· Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme z. B. Ad Blue
· Sicherheitsausstattungen und Berufsbekleidung für die Fahrer
Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge in Höhe von 600 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Für die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis bis zu 50.000 Euro anerkannt. Anträge können vom 1. Januar bis 30. September 2013 gestellt werden.
Die IHK Cottbus informiert darüber in einer Veranstaltung am 30. Oktober 2012, 15:00 bis 17:00 Uhr, in der IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Bundesamtes für Güterverkehr: www.bag.bund.de und bei Manuela Lenk, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1104, E-Mail: [email protected].