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NIEDERLAUSITZ aktuell

Weiterbildung mit IHK-Zertifikat – jetzt bis zu 70 Prozent förderfähig

19:49 Uhr | 12. Juli 2012
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Neue Weiterbildungsrichtlinie im Land Brandenburg
Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
Die neue Förderung erfolgt über einen Bildungsscheck durch das Land Brandenburg und ist in der seit Juli 2012 gültigen neuen Weitbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg festgelegt. Hier wurde die bisherige Regelung deutlich erweitert, wonach sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer bis zu 500 Euro pro Jahr für eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert bekamen.
„Besonders interessant ist die erweiterte Fördermöglichkeit für viele Maßnahmen, die mit einem bundesweit anerkannten IHK-Zertifikat abschließen. Die Palette reicht von Kursen zum Betrieblichen Management über die Dienstleistungsfachkraft bis hin zum Management für Gesundheitsunternehmen “, erklärt Jörg Fabiunke, Geschäftsführer des IHK-Bildungszentrums Cottbus (BIZ). „Die neue Förderrichtlinie stellt dabei eine wirksame und interessante Hilfe dar, denn bei durchschnittlichen Kursgebühren zwischen 1.400 und 2.300 Euro kommt man auf eine mögliche anteilige Förderung von zirka 1.000 bis 1.600 Euro.“
Die Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Cottbus bieten unter der Telefonnummer 0355 365 2701 Hilfestellung bei der Beantragung der Förderung an.
Basisinformationen zu der neuen Fördermöglichkeit gibt auch das Regionalbüro für Fachkräftesicherung Süd-Brandenburg der LASA, Katja Bolz und Claudia Schielei, unter der Telefonnummer 0331 6002 465.

Neue Weiterbildungsrichtlinie im Land Brandenburg
Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
Die neue Förderung erfolgt über einen Bildungsscheck durch das Land Brandenburg und ist in der seit Juli 2012 gültigen neuen Weitbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg festgelegt. Hier wurde die bisherige Regelung deutlich erweitert, wonach sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer bis zu 500 Euro pro Jahr für eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert bekamen.
„Besonders interessant ist die erweiterte Fördermöglichkeit für viele Maßnahmen, die mit einem bundesweit anerkannten IHK-Zertifikat abschließen. Die Palette reicht von Kursen zum Betrieblichen Management über die Dienstleistungsfachkraft bis hin zum Management für Gesundheitsunternehmen “, erklärt Jörg Fabiunke, Geschäftsführer des IHK-Bildungszentrums Cottbus (BIZ). „Die neue Förderrichtlinie stellt dabei eine wirksame und interessante Hilfe dar, denn bei durchschnittlichen Kursgebühren zwischen 1.400 und 2.300 Euro kommt man auf eine mögliche anteilige Förderung von zirka 1.000 bis 1.600 Euro.“
Die Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Cottbus bieten unter der Telefonnummer 0355 365 2701 Hilfestellung bei der Beantragung der Förderung an.
Basisinformationen zu der neuen Fördermöglichkeit gibt auch das Regionalbüro für Fachkräftesicherung Süd-Brandenburg der LASA, Katja Bolz und Claudia Schielei, unter der Telefonnummer 0331 6002 465.

Neue Weiterbildungsrichtlinie im Land Brandenburg
Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
Die neue Förderung erfolgt über einen Bildungsscheck durch das Land Brandenburg und ist in der seit Juli 2012 gültigen neuen Weitbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg festgelegt. Hier wurde die bisherige Regelung deutlich erweitert, wonach sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer bis zu 500 Euro pro Jahr für eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert bekamen.
„Besonders interessant ist die erweiterte Fördermöglichkeit für viele Maßnahmen, die mit einem bundesweit anerkannten IHK-Zertifikat abschließen. Die Palette reicht von Kursen zum Betrieblichen Management über die Dienstleistungsfachkraft bis hin zum Management für Gesundheitsunternehmen “, erklärt Jörg Fabiunke, Geschäftsführer des IHK-Bildungszentrums Cottbus (BIZ). „Die neue Förderrichtlinie stellt dabei eine wirksame und interessante Hilfe dar, denn bei durchschnittlichen Kursgebühren zwischen 1.400 und 2.300 Euro kommt man auf eine mögliche anteilige Förderung von zirka 1.000 bis 1.600 Euro.“
Die Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Cottbus bieten unter der Telefonnummer 0355 365 2701 Hilfestellung bei der Beantragung der Förderung an.
Basisinformationen zu der neuen Fördermöglichkeit gibt auch das Regionalbüro für Fachkräftesicherung Süd-Brandenburg der LASA, Katja Bolz und Claudia Schielei, unter der Telefonnummer 0331 6002 465.

Neue Weiterbildungsrichtlinie im Land Brandenburg
Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
Die neue Förderung erfolgt über einen Bildungsscheck durch das Land Brandenburg und ist in der seit Juli 2012 gültigen neuen Weitbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg festgelegt. Hier wurde die bisherige Regelung deutlich erweitert, wonach sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer bis zu 500 Euro pro Jahr für eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert bekamen.
„Besonders interessant ist die erweiterte Fördermöglichkeit für viele Maßnahmen, die mit einem bundesweit anerkannten IHK-Zertifikat abschließen. Die Palette reicht von Kursen zum Betrieblichen Management über die Dienstleistungsfachkraft bis hin zum Management für Gesundheitsunternehmen “, erklärt Jörg Fabiunke, Geschäftsführer des IHK-Bildungszentrums Cottbus (BIZ). „Die neue Förderrichtlinie stellt dabei eine wirksame und interessante Hilfe dar, denn bei durchschnittlichen Kursgebühren zwischen 1.400 und 2.300 Euro kommt man auf eine mögliche anteilige Förderung von zirka 1.000 bis 1.600 Euro.“
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Basisinformationen zu der neuen Fördermöglichkeit gibt auch das Regionalbüro für Fachkräftesicherung Süd-Brandenburg der LASA, Katja Bolz und Claudia Schielei, unter der Telefonnummer 0331 6002 465.

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Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
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„Besonders interessant ist die erweiterte Fördermöglichkeit für viele Maßnahmen, die mit einem bundesweit anerkannten IHK-Zertifikat abschließen. Die Palette reicht von Kursen zum Betrieblichen Management über die Dienstleistungsfachkraft bis hin zum Management für Gesundheitsunternehmen “, erklärt Jörg Fabiunke, Geschäftsführer des IHK-Bildungszentrums Cottbus (BIZ). „Die neue Förderrichtlinie stellt dabei eine wirksame und interessante Hilfe dar, denn bei durchschnittlichen Kursgebühren zwischen 1.400 und 2.300 Euro kommt man auf eine mögliche anteilige Förderung von zirka 1.000 bis 1.600 Euro.“
Die Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Cottbus bieten unter der Telefonnummer 0355 365 2701 Hilfestellung bei der Beantragung der Förderung an.
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Sozialversicherungsbeschäftigte Arbeitnehmer können ihre Kosten für Weiterbildungen ab sofort bis zu 70 Prozent erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens 715 Euro kostet und bis zum 31. März 2015 abgeschlossen wird.
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Cottbus |  Stadt und Landkreise beraten über Maßnahmen nach rechtsextremen Vorfällen
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