Auf alle Unternehmen, für die Luftfracht ein Thema ist, kommen grundlegende Veränderungen zu. Um schnell und sicher zu versenden, besitzen aktuell rund 60.000 Firmen in Deutschland den Status des „befristet anerkannten Bekannten Versenders“. Dieser verliert am 25. März 2013 seine Gültigkeit. Lediglich rund 120 Unternehmen haben deutschlandweit bisher die neue Zulassung als „Bekannter Versender“ vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten. Insgesamt liegen dem Luftfahrt-Bundesamt derzeit ca. 600 prüffähige Anträge vor.
Die Vorbereitung der Unternehmen auf das Zulassungsverfahren dauert Monate. Das Luftfahrt-Bundesamt weist nachdrücklich auf die Konsequenzen einer fehlenden Zulassung hin. Wer nicht behördlich zugelassen ist, zahlt für die „Sicherung durch Dienstleister“ deutliche Aufschläge. Riskanter sind aber mögliche Verzögerungen von mehreren Tagen bei der Abwicklung sowie qualitative Verluste durch Öffnen und Wiederverpacken der Ware.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus bietet in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Cottbus das praxisbezogene Informationsseminar an:
„Der „bekannte Versender (BV)“ –
Gut gerüstet für verschärfte Rechtslage“.
Datum: Donnerstag, 19. April 2012
Zeit: 9 bis 12:30 Uhr
Ort: IHK Bildungszentrum Cottbus,
Goethestraße 1 a, 03046 Cottbus
Referenten sind Stefan Reinhard, von der AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH und Karola Kelle, früher Projektleiterin der BASF Schwarzheide GmbH.
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