Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat mit Enttäuschung und Unverständnis auf die Entscheidung der Unions-Bundestagsfraktion zur Reform der Jobcenter reagiert. „Ich bin zutiefst verärgert, dass CDU/CSU den vom Bundesarbeitsminister erarbeiteten Vorschlag eines verfassungsrechtlich abgesicherten Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) ablehnen“, betonte Ziegler am Mittwoch in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Ich bin überzeugt von der Tragfähigkeit dieses Modells, begrüße die damit verbundene weiter reichende Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in der Grundsicherung und die Entfristung des in Brandenburg erfolgreich umgesetzten Optionsmodells.“
Das Scheitern dieses Neuorganisationsvorschlags bringe erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitsuchenden mit sich, warnte die brandenburgische Arbeitsministerin. So sei die zügige und kompetente Betreuung aus einer Hand gefährdet, die Qualität der Betreuung werde leiden unter der großer Unsicherheit der in der Grundsicherung Beschäftigten hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft.
Ziegler lud für Freitag die brandenburgischen CDU-Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch über die notwendige Reform ein. Das Gespräch soll in der Landesvertretung in Berlin stattfinden und der Erörterung des Modells des „Zentrums für Arbeit und Grundsicherung“ dienen.
Die Arbeitsministerin forderte zugleich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für eine Lösung bezüglich der Jobcenter einzusetzen. „Bei der künftigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen handelt es sich um ein überaus wichtiges innenpolitisches Thema. Hier darf weder die Unions-Bundestagsfraktion ihre Ministerpräsidenten im Stich lassen, noch die Kanzlerin dauerhaft schweigen“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat mit Enttäuschung und Unverständnis auf die Entscheidung der Unions-Bundestagsfraktion zur Reform der Jobcenter reagiert. „Ich bin zutiefst verärgert, dass CDU/CSU den vom Bundesarbeitsminister erarbeiteten Vorschlag eines verfassungsrechtlich abgesicherten Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) ablehnen“, betonte Ziegler am Mittwoch in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Ich bin überzeugt von der Tragfähigkeit dieses Modells, begrüße die damit verbundene weiter reichende Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in der Grundsicherung und die Entfristung des in Brandenburg erfolgreich umgesetzten Optionsmodells.“
Das Scheitern dieses Neuorganisationsvorschlags bringe erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitsuchenden mit sich, warnte die brandenburgische Arbeitsministerin. So sei die zügige und kompetente Betreuung aus einer Hand gefährdet, die Qualität der Betreuung werde leiden unter der großer Unsicherheit der in der Grundsicherung Beschäftigten hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft.
Ziegler lud für Freitag die brandenburgischen CDU-Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch über die notwendige Reform ein. Das Gespräch soll in der Landesvertretung in Berlin stattfinden und der Erörterung des Modells des „Zentrums für Arbeit und Grundsicherung“ dienen.
Die Arbeitsministerin forderte zugleich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für eine Lösung bezüglich der Jobcenter einzusetzen. „Bei der künftigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen handelt es sich um ein überaus wichtiges innenpolitisches Thema. Hier darf weder die Unions-Bundestagsfraktion ihre Ministerpräsidenten im Stich lassen, noch die Kanzlerin dauerhaft schweigen“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat mit Enttäuschung und Unverständnis auf die Entscheidung der Unions-Bundestagsfraktion zur Reform der Jobcenter reagiert. „Ich bin zutiefst verärgert, dass CDU/CSU den vom Bundesarbeitsminister erarbeiteten Vorschlag eines verfassungsrechtlich abgesicherten Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) ablehnen“, betonte Ziegler am Mittwoch in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Ich bin überzeugt von der Tragfähigkeit dieses Modells, begrüße die damit verbundene weiter reichende Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in der Grundsicherung und die Entfristung des in Brandenburg erfolgreich umgesetzten Optionsmodells.“
Das Scheitern dieses Neuorganisationsvorschlags bringe erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitsuchenden mit sich, warnte die brandenburgische Arbeitsministerin. So sei die zügige und kompetente Betreuung aus einer Hand gefährdet, die Qualität der Betreuung werde leiden unter der großer Unsicherheit der in der Grundsicherung Beschäftigten hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft.
Ziegler lud für Freitag die brandenburgischen CDU-Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch über die notwendige Reform ein. Das Gespräch soll in der Landesvertretung in Berlin stattfinden und der Erörterung des Modells des „Zentrums für Arbeit und Grundsicherung“ dienen.
Die Arbeitsministerin forderte zugleich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für eine Lösung bezüglich der Jobcenter einzusetzen. „Bei der künftigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen handelt es sich um ein überaus wichtiges innenpolitisches Thema. Hier darf weder die Unions-Bundestagsfraktion ihre Ministerpräsidenten im Stich lassen, noch die Kanzlerin dauerhaft schweigen“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat mit Enttäuschung und Unverständnis auf die Entscheidung der Unions-Bundestagsfraktion zur Reform der Jobcenter reagiert. „Ich bin zutiefst verärgert, dass CDU/CSU den vom Bundesarbeitsminister erarbeiteten Vorschlag eines verfassungsrechtlich abgesicherten Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) ablehnen“, betonte Ziegler am Mittwoch in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Ich bin überzeugt von der Tragfähigkeit dieses Modells, begrüße die damit verbundene weiter reichende Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in der Grundsicherung und die Entfristung des in Brandenburg erfolgreich umgesetzten Optionsmodells.“
Das Scheitern dieses Neuorganisationsvorschlags bringe erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitsuchenden mit sich, warnte die brandenburgische Arbeitsministerin. So sei die zügige und kompetente Betreuung aus einer Hand gefährdet, die Qualität der Betreuung werde leiden unter der großer Unsicherheit der in der Grundsicherung Beschäftigten hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft.
Ziegler lud für Freitag die brandenburgischen CDU-Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch über die notwendige Reform ein. Das Gespräch soll in der Landesvertretung in Berlin stattfinden und der Erörterung des Modells des „Zentrums für Arbeit und Grundsicherung“ dienen.
Die Arbeitsministerin forderte zugleich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für eine Lösung bezüglich der Jobcenter einzusetzen. „Bei der künftigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen handelt es sich um ein überaus wichtiges innenpolitisches Thema. Hier darf weder die Unions-Bundestagsfraktion ihre Ministerpräsidenten im Stich lassen, noch die Kanzlerin dauerhaft schweigen“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
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