Brandenburg kann künftig seine Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Krediten am Kapitalmarkt deutlich ausweiten. Möglich wird dies durch die Absicht der Bundesregierung, ein zusätzliches Bürgschaftsvolumen von bundesweit insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die vom Bundeskabinett am 27. Januar 2009 beschlossenen Eckwerte zur Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums im Rahmen des Konjunkturpaketes II kurzfristig und vollständig umsetzen. Das sagte Finanzminister Rainer Speer nach der gestrigen Kabinettssitzung in Potsdam.
Die Sonderregelungen sind bis Ende 2010 befristet. Vorgesehen ist, keine neuen Bürgschaftsprogramme aufzulegen, sondern die vorhandenen Instrumente der Bürgschaftsbanken, der Länder sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder zu verstärken. Die Pläne müssen noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Die Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen durch eine deutliche Stärkung der Bürgschaftsbank Brandenburg zu Gute kommen, die Hausbankkredite bislang lediglich zu 80 Prozent absichern konnte. Künftig soll die Verbürgung für bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages möglich sein. Speer sagte: „Der Staat steht damit für die auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise zusätzlich erforderlichen Sicherheiten ein. Dies hilft vor allem dem Mittelstand und der regionalen Wirtschaft in Brandenburg. Ich hoffe, dass die noch erforderliche Genehmigung in Brüssel kurzfristig erteilt wird“.
Zudem soll der Betrag, bis zu dem die Bürgschaftsbank für die Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen haften kann, von ein auf zwei Millionen Euro angehoben werden. Auch im Bereich der Landesbürgschaften im Volumen von ein bis zehn Millionen Euro wird der Bund künftig bis zu 50 Prozent des Haftungsrisikos übernehmen. Bislang musste das Land hierfür alleine aufkommen.
Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns unterstrich: „Ich begrüße die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens und die Erleichterungen bei Haftungsfragen ausdrücklich. Damit hat der Bund einen großen Teil der Vorschläge aus Brandenburg aufgegriffen. Uns hilft es im Land sehr, dass sich der Bund insbesondere bei der Haftung stärker in die Pflicht nehmen lässt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgschaftsbank Brandenburg damit das Rüstzeug hat, den durch die Wirtschaftskrise in Not geratenen Unternehmen noch besser als bisher zu helfen. Brandenburg wird in einer dazu vom Bund eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten, um dieses Instrument so passgenau wie nur möglich für die Firmen in Brandenburg zu machen.“
Quelle: Staatskanzlei
Brandenburg kann künftig seine Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Krediten am Kapitalmarkt deutlich ausweiten. Möglich wird dies durch die Absicht der Bundesregierung, ein zusätzliches Bürgschaftsvolumen von bundesweit insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die vom Bundeskabinett am 27. Januar 2009 beschlossenen Eckwerte zur Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums im Rahmen des Konjunkturpaketes II kurzfristig und vollständig umsetzen. Das sagte Finanzminister Rainer Speer nach der gestrigen Kabinettssitzung in Potsdam.
Die Sonderregelungen sind bis Ende 2010 befristet. Vorgesehen ist, keine neuen Bürgschaftsprogramme aufzulegen, sondern die vorhandenen Instrumente der Bürgschaftsbanken, der Länder sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder zu verstärken. Die Pläne müssen noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Die Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen durch eine deutliche Stärkung der Bürgschaftsbank Brandenburg zu Gute kommen, die Hausbankkredite bislang lediglich zu 80 Prozent absichern konnte. Künftig soll die Verbürgung für bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages möglich sein. Speer sagte: „Der Staat steht damit für die auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise zusätzlich erforderlichen Sicherheiten ein. Dies hilft vor allem dem Mittelstand und der regionalen Wirtschaft in Brandenburg. Ich hoffe, dass die noch erforderliche Genehmigung in Brüssel kurzfristig erteilt wird“.
Zudem soll der Betrag, bis zu dem die Bürgschaftsbank für die Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen haften kann, von ein auf zwei Millionen Euro angehoben werden. Auch im Bereich der Landesbürgschaften im Volumen von ein bis zehn Millionen Euro wird der Bund künftig bis zu 50 Prozent des Haftungsrisikos übernehmen. Bislang musste das Land hierfür alleine aufkommen.
Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns unterstrich: „Ich begrüße die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens und die Erleichterungen bei Haftungsfragen ausdrücklich. Damit hat der Bund einen großen Teil der Vorschläge aus Brandenburg aufgegriffen. Uns hilft es im Land sehr, dass sich der Bund insbesondere bei der Haftung stärker in die Pflicht nehmen lässt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgschaftsbank Brandenburg damit das Rüstzeug hat, den durch die Wirtschaftskrise in Not geratenen Unternehmen noch besser als bisher zu helfen. Brandenburg wird in einer dazu vom Bund eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten, um dieses Instrument so passgenau wie nur möglich für die Firmen in Brandenburg zu machen.“
Quelle: Staatskanzlei
Brandenburg kann künftig seine Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Krediten am Kapitalmarkt deutlich ausweiten. Möglich wird dies durch die Absicht der Bundesregierung, ein zusätzliches Bürgschaftsvolumen von bundesweit insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die vom Bundeskabinett am 27. Januar 2009 beschlossenen Eckwerte zur Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums im Rahmen des Konjunkturpaketes II kurzfristig und vollständig umsetzen. Das sagte Finanzminister Rainer Speer nach der gestrigen Kabinettssitzung in Potsdam.
Die Sonderregelungen sind bis Ende 2010 befristet. Vorgesehen ist, keine neuen Bürgschaftsprogramme aufzulegen, sondern die vorhandenen Instrumente der Bürgschaftsbanken, der Länder sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder zu verstärken. Die Pläne müssen noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Die Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen durch eine deutliche Stärkung der Bürgschaftsbank Brandenburg zu Gute kommen, die Hausbankkredite bislang lediglich zu 80 Prozent absichern konnte. Künftig soll die Verbürgung für bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages möglich sein. Speer sagte: „Der Staat steht damit für die auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise zusätzlich erforderlichen Sicherheiten ein. Dies hilft vor allem dem Mittelstand und der regionalen Wirtschaft in Brandenburg. Ich hoffe, dass die noch erforderliche Genehmigung in Brüssel kurzfristig erteilt wird“.
Zudem soll der Betrag, bis zu dem die Bürgschaftsbank für die Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen haften kann, von ein auf zwei Millionen Euro angehoben werden. Auch im Bereich der Landesbürgschaften im Volumen von ein bis zehn Millionen Euro wird der Bund künftig bis zu 50 Prozent des Haftungsrisikos übernehmen. Bislang musste das Land hierfür alleine aufkommen.
Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns unterstrich: „Ich begrüße die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens und die Erleichterungen bei Haftungsfragen ausdrücklich. Damit hat der Bund einen großen Teil der Vorschläge aus Brandenburg aufgegriffen. Uns hilft es im Land sehr, dass sich der Bund insbesondere bei der Haftung stärker in die Pflicht nehmen lässt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgschaftsbank Brandenburg damit das Rüstzeug hat, den durch die Wirtschaftskrise in Not geratenen Unternehmen noch besser als bisher zu helfen. Brandenburg wird in einer dazu vom Bund eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten, um dieses Instrument so passgenau wie nur möglich für die Firmen in Brandenburg zu machen.“
Quelle: Staatskanzlei
Brandenburg kann künftig seine Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Krediten am Kapitalmarkt deutlich ausweiten. Möglich wird dies durch die Absicht der Bundesregierung, ein zusätzliches Bürgschaftsvolumen von bundesweit insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die vom Bundeskabinett am 27. Januar 2009 beschlossenen Eckwerte zur Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums im Rahmen des Konjunkturpaketes II kurzfristig und vollständig umsetzen. Das sagte Finanzminister Rainer Speer nach der gestrigen Kabinettssitzung in Potsdam.
Die Sonderregelungen sind bis Ende 2010 befristet. Vorgesehen ist, keine neuen Bürgschaftsprogramme aufzulegen, sondern die vorhandenen Instrumente der Bürgschaftsbanken, der Länder sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder zu verstärken. Die Pläne müssen noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Die Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen durch eine deutliche Stärkung der Bürgschaftsbank Brandenburg zu Gute kommen, die Hausbankkredite bislang lediglich zu 80 Prozent absichern konnte. Künftig soll die Verbürgung für bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages möglich sein. Speer sagte: „Der Staat steht damit für die auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise zusätzlich erforderlichen Sicherheiten ein. Dies hilft vor allem dem Mittelstand und der regionalen Wirtschaft in Brandenburg. Ich hoffe, dass die noch erforderliche Genehmigung in Brüssel kurzfristig erteilt wird“.
Zudem soll der Betrag, bis zu dem die Bürgschaftsbank für die Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen haften kann, von ein auf zwei Millionen Euro angehoben werden. Auch im Bereich der Landesbürgschaften im Volumen von ein bis zehn Millionen Euro wird der Bund künftig bis zu 50 Prozent des Haftungsrisikos übernehmen. Bislang musste das Land hierfür alleine aufkommen.
Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns unterstrich: „Ich begrüße die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens und die Erleichterungen bei Haftungsfragen ausdrücklich. Damit hat der Bund einen großen Teil der Vorschläge aus Brandenburg aufgegriffen. Uns hilft es im Land sehr, dass sich der Bund insbesondere bei der Haftung stärker in die Pflicht nehmen lässt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgschaftsbank Brandenburg damit das Rüstzeug hat, den durch die Wirtschaftskrise in Not geratenen Unternehmen noch besser als bisher zu helfen. Brandenburg wird in einer dazu vom Bund eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten, um dieses Instrument so passgenau wie nur möglich für die Firmen in Brandenburg zu machen.“
Quelle: Staatskanzlei