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NIEDERLAUSITZ aktuell

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 14.12. – 20.12.2020

22:22 Uhr | 20. Dezember 2020
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 14.12. - 20.12.2020

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 14.12. - 20.12.2020

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19:15 Uhr, 15.12.2020 | Bautzen: 7-Tage-Inzidenz bei 661,33 / 295 Neuinfektionen / Drei weitere Todesfälle 

Im Landkreis Bautzen sind am Dienstag, 15. Dezember 2020 insgesamt 295 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Drei Patienten im Alter zwischen 82 und 89 Jahren sind verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 150. Weitere 241 Patienten gelten als genesen. 2.880 Personen sind aktuell infiziert.

Stärker betroffen sind Pflegeheime in Spreetal, Bautzen, Ohorn, Bischofswerda und Kamenz, in denen seit dem Wochenende insgesamt 133 Infektionen festgestellt wurden. Weitere Testergebnisse stehen noch aus.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 661,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 5.866 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 223 Corona-Patienten behandelt, 37 davon auf einer Intensivstation. Es stehen damit heute im Landkreis Bautzen nahezu keine Betten für Corona-Patienten mehr zur Verfügung.

Bei einem Test von engen Kontaktpersonen in der Asylbewerberunterkunft in Kamenz mittels Schnelltests durch das Gesundheitsamt sind keine weiteren Corona-Infektionen festgestellt worden. In der Unterkunft sind rund 300 Asylsuchenden untergebracht. Bislang war bei fünf Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Deshalb wurde der Test in der Einrichtung vorgenommen.

Im Fall eines am Universitätsklinikum Dresden verstorbenen Intensivmediziners hat Landrat Michael Harig sein Beileid zum Ausdruck gebracht: „In der Klinik werden derzeit auch zahlreiche Patienten aus dem Landkreis Bautzen behandelt, da die Kapazitäten unserer Kliniken erschöpft sind. Ärzte und Pfleger leisten derzeit in einer dramatischen Situation Unvorstellbares und gehen dabei für uns über ihre physischen und psychischen Grenzen hinaus – auch zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit. Mein tiefes Mitgefühl gilt daher seinen Angehörigen, insbesondere seiner Frau und den beiden Kindern.“ Wer die Familie in dieser tragischen Situation unterstützen möchte, kann dies gern hier tun:

  • https://www.uniklinikum-dresden.de/de/das-klinikum/kliniken-polikliniken-institute/ane/nachruf-auf-christian-hoehnUniklinikum Dresden: Nachruf auf Christian Höhn

Allgemeinverfügung/Corona-Schutz-Verordnung

Die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wurde aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. Advent überarbeitet und gilt in der neuen Fassung ab morgen (Mittwoch, 16.12.2020). Das bedeutet: Auch in Sachsen schließen Friseurgeschäfte. Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Statt 10 Personen wie bisher geplant darf sich vom 24. bis 26. Dezember ein Hausstand mit vier weiteren Personen zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus dem engsten Familien- und Freundeskreis treffen.

Weitere Regelungen: Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund. Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.

Und: Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung.

  • https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/244322Der Freistaat informiert: Corona-Schutz-Verordnung angepasst

Aktuelle Zahlen

  (vgl. zum Vortag)
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen:10.083+ 295
Genesene Patienten:7.053+ 241
Todesfälle:150+ 3
Aktuell erkrankt:2.880+ 51

davon stationär:

172+ 11
Quarantänen aktuell:5.866+ 709
Quarantänen beendet:28.742+ 622
Tests vom Vortag:
(nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte)
300 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl)
1984 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf 100.000 Einwohner)
661,3

 

19:03 Uhr, 15.12.2020 | Gölitz: 7-Tage-Inzidenz bei 644,5 / 14 weitere Todesfälle / 233 Neuinfektionen

 Aktuell 

Neu zum Vortag

Aktuell infizierte Personen3969+ 223*
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz2630

*223 neue Corona-Infektionen, 196 genesene Personen und 14 Todesfälle

7-Tage-Inzidenz

Tag 7

Tag 6

Tag 5

Tag 4

Tag 3

Tag 2

Tag 1

GESAMT

je 100T EW

09.12.10.12.11.12.12.12.13.12.14.12.15.12.  
3243462883469572231.629644,57

* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019

Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 223 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 207 Erwachsene und 16 Kinder.

Derzeit sind 3.969 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 644,57 je 100.000 Einwohner.

263 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 25 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Darüber hinaus verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz 14 weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion. Es handelt es sich um fünf Männer im Alter von 77 (2x), 78, 82 und 89 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 68 und 83 Jahren aus Görlitz, ein 95-jährigen Mann aus Horka, einen 90-jährigen Mann aus Krauschwitz, eine 101-jährige Frau aus Löbau, eine 53-jährige Frau aus Mücka, einen 92-jährigen Mann aus Niesky, einen 84-jährigen Mann aus Ostritz sowie einen 43-jährigen Mann aus Rothenburg. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 262.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich nachweislich 7.941 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 3.710 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
 

Corona-Hotspots im Landkreis Görlitz
Gegenwärtig sind im Landkreis 26 Pflegeeinrichtungen von Corona-Fällen betroffen und unter Quarantäne gestellt worden. Dazu zählen fünf Einrichtungen der Behindertenhilfe in Weißwasser, Görlitz, Reichenbach und Herrnhut sowie 21 Seniorenheime in Bad Muskau, Bernstadt, Ebersbach-Neugersdorf Görlitz, Jonsdorf, Löbau, Mittelherwigsdorf, Oybin, Olbersdorf, Ostritz, Seifhennersdorf und Zittau.

Bei weiteren fünf Einrichtungen in Zittau, Großschönau, Görlitz und Löbau bestehen Verdachtsfälle.

Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen wurde angepasst

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 13. Dezember 2020 angepasst worden. Die Änderungen treten am 16. Dezember 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund. Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung, zudem Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Der genaue Wortlaut der geänderten Corona-Schutz-Verordnung ist unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.

Hinweise zur Inanspruchnahme der Notbetreuung für Kinder

Notbetreuung wird nur in einem sehr restriktiven Rahmen gewährt, damit durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten vermieden bzw. verzögert wird. 

Die Liste der anspruchsberechtigten Eltern ist hier einsehbar.

Formblatt für die Inanspruchnahme der Notbetreuung (Nachweis der beruflichen Tätigkeit)
 

Allgemeinverfügung zu neuen Quarantäne-Regelungen:
Der Landkreis Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Damit folgt der Landkreis dem landeseinheitlichen Vorgehen aller sächsischen Landkreise. Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung.

Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zu Absonderungsmaßnahmen ab 1. Dezember 2020 (geänderte Fassung)

Dauer der Befundübermittlung:
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.  

Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz ab März 2020

Stadt/GemeindeGemeldete Coronafälle
(davon neue) / aktive / gestorben

davon geheilt

Bad Muskau150 (+5)96† 549 (+2)
Beiersdorf5326† 126
Bernstadt15877† 477
Bertsdorf-Hörnitz76 (+2)31† 144
Boxberg181 (+8)62† 18101 (+3)
Dürrhennersdorf1815 3
Ebersbach-Neugersdorf267 (+4)114† 16137 (+3)
Gablenz38 (+3)19 19
Görlitz1642 (+37)653† 65 (+7)924 (+37)
Groß Düben 43 (+2)26 17 (+1)
Großschönau 129 (+3)41† 385 (+1)
Großschweidnitz 2612 14
Hähnichen 32 (+2)22† 19
Hainewalde 42 (+2)32† 19
Herrnhut216 (+4)94 122 (+56)
Hohendubrau 3418 16 (+1)
Horka 54 (+1)29† 3 (+1)22 (+1)
Jonsdorf 65 (+5)53† 39
Kodersdorf64 (+2)31 33 (+1)
Königshain 288† 119
Kottmar157 (+12)98† 851
Krauschwitz 124 (+6)59† 6 (+1)59 (+2)
Kreba-Neudorf 42 (+1)23 19 (+1)
Lawalde

 41 (+2)

19† 121
Leutersdorf 70 (+2)42† 226 (+1)
Löbau455 (+13)212† 13 (+1)230 (+1)
Markersdorf109 (+2)55 54 (+5)
Mittelherwigsdorf190 (+9)112† 365 (+13)
Mücka38 (+1)25† 2 (+1)11
Neißeaue4723† 222
Neusalza-Spremberg

131 (+1)

49† 676
Niesky387 (+11)176† 22 (+1)189 (+6)
Oybin40 (+3)29† 29 
Oderwitz144 (+6)83† 358 (+1)
Olbersdorf

170 (+5)

87† 281 (+40)
Oppach85 (+5)61† 321
Ostritz 84 (+1)57† 3 (+1)24
Quitzdorf am See 37 (+1)25 12
Reichenbach 106 (+3)50† 353
Rietschen 7339 34 (+1)
Rosenbach 58 (+1)18 40 (+2)
Rothenburg205 (+4)70† 8 (+1)127 (+1)
Schleife 65 (+4)38 27 (+2)
Schönau-Berzdorf40 (+2)17† 2 21 (+1)
Schönbach195† 113
Schöpstal87 (+5)43† 242 (+4)
Seifhennersdorf120 (+3)94 26 (+1)
Trebendorf158 7
Vierkirchen36 (+3)13 23
Waldhufen82 (+1)55† 225
Weißkeißel37 (+1)23 † 1 13 (+3)
Weißwasser458 (+11)288† 9161 (+5)
Zittau883 (+24)514† 34335
Gesamtzahl der Infektionen
/ aktive Fälle / Todesfälle

7941 (+223) / 3969 / (†) 262 (+14)

3710 (+196)

 

18:59 Uhr, 15.12.2020 | Dahme-Spreewald: 66 Neuinfektionen. 7-Tage-Inzidenz bei 187,9

20201215 corona ds übersicht

Aktuelle Fallzahlen LDS
bestätigte Infektionen1918
Veränderung zum Vortag+66
Todesfälle28
genesen1563
aktuell infizierte Personen327
davon in stationärer Behandlung65
davon in häuslicher Isolation262
7-Tage-Inzidenz187,9

 

18:58 Uhr, 15.12.2020 | Aktuelle Fallzahlen aus Elbe-Elster // 7-Tage-Inzidenz bei 484

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 15. Dezember 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

positiv Getestete: 1.709 (+ 62 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 748 (+ 26 zum Vortag)
genesene Personen: 941 (+ 32 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 484,1
stationär behandelte Personen: 45 (Stand 15.12.20)
davon intensivmedizinisch: 4 (Stand 15.12.20)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 2790 (+ 1090 zur Vorwoche/Stand 11.12.20)
verstorben: 20 Personen (+ 4 zum Vortag)

 

18:56 Uhr, 15.12.2020 | Oberspreewald-Lausitz: 7-Tage-Inzidenz bei 575,11 / 56 Neuinfektionen 

LandkreisOSL
Neufälle im 24h-Vergleich+56
bestätigte Fälle2.418
aktuelle Fälle1.151
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung

42

Genesene1.206
Sterbefälle61
in Quarantäne

2.010

7-Tage-Inzidenz575,11

 

18:53 Uhr, 15.12.2020 | Spree-Neiße: 35 neue Fälle / Inzidenz bei 418,6

Bestätigte Fälle: 2107

Veränderung zum Vortag: +35

davon stationäre Behandlung: 34

verstorben: 47

Quarantäne: ca. 4000

davon geheilt: 872

Inzidenzwert: 418,6

Stadt Spremberg: +10

Stadt Forst (Lausitz): +7

Stadt Guben: +1

Stadt Drebkau: +2

Stadt Welzow: +0

Gemeinde Kolkwitz: +1

Gemeinde Schenkendöbern: +0

Gemeinde Neuhausen/Spree: +1

Amt Burg (Spreewald): +1

Amt Döbern-Land: +9

Amt Peitz: +0

z.Zt. nicht im Landkreis: +3

 

18:51 Uhr, 15.12.2020 | Oder-Spree: 7-Tage-Inzidenz bei 357,9 / Sieben weitere Todesfälle

Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 911 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 100 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 357,9.

Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 2487 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 1529 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind 7 weitere ältere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 47 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 2461 Personen Quarantäne angeordnet.

Hinweis: Bei den Fallzahlen in den Grafiken handelt es sich um das Wohnortprinzip. Auf Grund der Zuständigkeit sind hier nur Einwohner des Landkreises Oder-Spree berücksichtigt.

 

18:32 Uhr, 15.12.2020 | CTK Cottbus: Erste freiwillige Helfer melden sich // Kurzes Corona-Update im Video

 Am Rande der Einweihung eines neuen Rettungsbusses hatten wir heute kurz die Gelegenheit, um mit der ärtzlichen Direktorin des CTK Cottbus über die aktuelle Corona-Lage, die Personalsituation und Patientenverlegungen zu sprechen. Weitere Infos aus Cottbus gibt es in der Meldung der Stadt ->> Hier weiterlesen.

 

17:54 Uhr, 15.12.2020 | Brandeburger Finanzämter schließen ab morgen für Publikumsverkehr

Brandenburgs Finanzministerium schließt ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, die Service- und Informationsstellen (SIS) der Finanzämter im Land für den Publikumsverkehr. Das Finanzministerium reagiert damit auf die Ausbreitung des Corona-Virus und den von Bund und Ländern beschlossenen zweiten Corona-Lockdown. In Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen und den dagegen ergriffenen Maßnahmen wird das Ministerium im neuen Jahr über die Wiederöffnung für den Publikumsverkehr entscheiden. Als weitere Schutzmaßnahme werden die Finanzämter vorerst auch ihre Außerdiensttätigkeiten, wie beispielsweise Betriebsprüfungen, auf solche Angelegenheiten reduzieren, die ohne persönliche Kontakte zu erledigen sind.

„Steuerpflichtige und Unternehmen können selbstverständlich auch weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären“, betonte Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper in Potsdam, „die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten unverändert per Telefon, Fax und Brief oder über elektronische Kommunikationswege zu erreichen.“ Nur am 28., 29. und 30. Dezember 2020 gilt in den Finanzämtern eine Betriebsruhe. Das heißt, die Finanzämter sind im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich den 1. Januar 2021 für die Steuerpflichtigen nicht per Telefon erreichbar.

„Auch unabhängig von den geltenden Einschränkungen empfehle ich den Steuerpflichtigen, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit ihrem Finanzamt zu nutzen“, ergänzte der Finanzstaatssekretär, „das Webportal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de und auch andere Softwarehersteller bieten hier neben der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen schon viele weitere Angebote. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt. Dies ist nicht nur in Corona- Zeiten von Vorteil.“

 

17:48 Uhr, 15.12.2020 | Eisenhüttenstadt: Bürgermeister Frank Balzer appelliert an alle, erweiterten Regeln Ernst zu nehmen

Liebe Eisenhüttenstädter Bürgerinnen und Bürger,

wir werden während der Corona-Pandemie seit dieser Woche mit dem zweiten harten Lockdown nach dem ersten in diesem Frühjahr ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, konfrontiert. Die bevorstehenden Einschränkungen bis voraussichtlich 10. Januar 2021 werden erneut hohe Anforderungen an uns als Gemeinschaft und an jeden Einzelnen von uns stellen und Belastungen bedeuten. Das ist umso bedauerlicher und schwerer zugleich, da es kurz vor Weihnachten geschieht. Wir wollten alle zusammen ein schönes und friedvolles Weihnachtsfest erleben. Viele haben sich auf die Begegnungen in der Familie oder mit Freunden und Bekannten gefreut. Das geschieht nun in einem sehr viel kleineren Rahmen. Wir alle haben uns das anders vorgestellt. Doch die Zahlen an Infektionen und Todesfällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Sars-Cov-02 lassen uns keine andere Wahl, denn leider hat noch nicht jeder den Ernst der Lage für sich und sein Umfeld verinnerlicht. Wir müssen die Kontakte weiter reduzieren, damit die Ausbreitung des Virus‘ schnellstmöglich unter Kontrolle kommt. Ich weiß und kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen das als hart ansehen, was als Verordnung nun erlassen worden ist. Ich weiß aber auch, dass viele Menschen diese Maßnahmen genauso für notwendig halten wie auch ich das tue. Mit der Zulassung des Impfstoffs verknüpfen sich natürlich die Hoffnungen zur Eindämmung von Sars-Cov-02. Es werden zuvorderst die Risikogruppen geimpft werden, gleichzeitig Pflegerinnen und Pfleger, Krankenschwestern und Ärztinnen und Ärzte. Gerade sie sind es, die tagtäglich der Gefahr einer Infektion ausgesetzt sind. Das bedeutet zusätzlich zum beruflichen Alltag noch hohe nervliche Belastungen. Unser Städtisches Krankenhaus kommt leider ebenso an seine Belastungs- und Kapazitätsgrenze.

In den Kindertagesstätten haben wir in Abstimmung mit unserem Fachbereich eine eingeschränkte Betreuung ab 16. Dezember 2020 organisieren müssen. Sie wird ähnlich geregelt wie im Frühjahr dieses Jahres. Da auch Erzieherinnen und Erzieher an Kitas oder im Hort bereits jetzt auch wegen der CoronaPandemie fehlen, musste eine Einrichtung komplett geschlossen werden. Allen Eltern, Helferinnen und Helfern aus Vereinen, die uns hier tatkräftig entlastend unterstützen, gebührt schon jetzt mein großer Respekt! Der gleiche Respekt gilt allen, die in unserem Städtischen Alten- und Pflegeheim die Bewohnerinnen und Bewohner betreuen. Ihnen wollen und werden wir alle erdenklichen Schutzmaßnahmen zukommen lassen.

Ich appelliere an alle, sich an die Regeln bei Kontaktbeschränkungen zu halten, die Mund-NaseSchutzmasken in Geschäften, in den Einkaufsdiscountern, im Öffentlichen Personennahverkehr oder bei größeren Menschenansammlungen zu tragen. Das gilt insbesondere auch auf Parkplätzen in unserem Landkreis und damit in unserer Stadt. Für uns alle sollte gelten: Noch Mehr Miteinander auf unsere Mitmenschen in dieser Pandemie zu achten. Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises weiterhin auf die Einhaltung der Regeln achten und die entsprechenden Kontrollen fortführen. Jeder ist aufgerufen, sich während der Einschränkungen an die neuen Regeln, Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren zu halten, sie zu achten und andere auf sie hinzuweisen. Das tun Sie bereits vielfach. Dafür danke ich Ihnen. Wir können nur gemeinsam die vor uns stehenden Herausforderungen meistern. Darum bitte ich Sie in dieser schwierigen Zeit.

 

17:42 Uhr, 15.12.2020 | Maßanahmen und Regelungen ab morgen in Forst

Neue Eindämmungsverordnung führt zu Einschränkungen in öffentlichen Einrichtungen Die heute von der Landesregierung verkündete neue Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und führt zu Einschränkungen in öffentlichen Einrichtungen.

In den Schulen wird der Präsenzunterricht ab 4. Januar 2020 untersagt und auf Distanzunterricht umgestellt. Von der 1. bis zur 4. Klasse wird eine Notbetreuung stattfinden, die auch im Hort angeboten wird. Dies können u. a. Kinder nutzen, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind und eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Eine genaue Definition, welche Unternehmen und Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur zählen, steht derzeit seitens des Landes Brandenburg noch aus. Ebenso ist die Art der Antragstellung noch offen. Die Stadt Forst (Lausitz) wird über das Verfahren zeitnah informieren, sofern Details im Land geregelt sind.

Die Kitas bleiben geöffnet, jedoch werden Eltern gebeten, möglichst eine individuelle Betreuung sicherzustellen und den Besuch des Kindes in der Kita auszusetzen.

Die Stadtbibliothek Forst (Lausitz) bleibt ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 voraussichtlich bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Die ausgeliehenen Medien werden automatisch bis zum 19. Januar 2021 verlängert. Es entstehen keine neuen Versäumnisgebühren. Sollte die Schließung der Stadtbibliothek länger andauern, werden die Leihfristen angepasst. Während der Schließzeit bietet die Stadtbibliothek Forst (Lausitz) allen Kunden mit einem gültigen Benutzerausweis Zugriff auf einen umfangreichen Bestand digitaler Medien, wie E-Books, E-Audios, E-Paper und E-Videos. Unter www.onleihe.de/niederlausitz besteht rund um die Uhr Zugriff auf diese Medien.

Ebenfalls ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 ist die Touristinformation geschlossen. Das Brandenburgische Textilmuseum und das Archiv verschwundener Orte bleiben weiterhin geschlossen.

Das Schülerfreizeitzentrum ist geöffnet. Nach der Eindämmungsverordnung ist der Besuch für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr jedoch untersagt.

Der Besuch und die Nutzung der Spielplätze sind nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.

Der Ostdeutsche Rosengarten Forst (Lausitz) bleibt geöffnet. Die Stadt Forst (Lausitz) bittet zu beachten, dass diese Ausführungen vorbehaltlich ggf. weiterer Regelungen des Landkreises Spree-Neiße stehen.

 

17:32 Uhr, 15.12.2020 | Dahme-Spreewald: Sieben weitere Todesfälle. 65 Patienten in Kliniken

Der Landkreis Dahme-Spreewald meldet 66 Corona-Neuinfektionen sowie sieben weitere Todesfälle. In den Krankenhäusern des Landkreises werden aktuell 65 Corona-Patienten stationär behandelt, zehn davon müssen intensivmedizinisch versorgt werden. Der heutige Infektionsanstieg ist vor allem auf das Evangelische Seniorenzentrum in Luckau zurückzuführen. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

17:12 Uhr, 15.12.2020 | Nur noch die Hälfte aller Brandenburger Schüler im Präsenzunterricht

In Brandenburg waren gestern nur noch rund 55 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schulen präsent. Das gab das Bildungsministerium heute bekannt. Der andere Teil der Schüler war im Distanzunterricht, sprich hat von zu Hause aus gelernt. Eltern können derzeit darüber entscheiden, ob ihr Kind im Präsenzunterricht in der Schule oder im Distanzunterricht zu Hause lernen soll. Die Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts ist bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 18. Dezember 2020 aufgehoben. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

16:09 Uhr, 15.12.2020 | Bücherbusse des Landkreises Elbe-Elster stellen Fahrtrouten ein

Von den weiteren Einschränkungen der Landesregierung aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind auch die beiden Bücherbusse des Landkreises betroffen. Das teilte das Kreismedienzentrum mit. Die Fahrbibliothek stellt ab sofort ihre Fahrtrouten durch den Landkreis bis auf weiteres ein. Alle ausgeliehenen Medien werden automatisch verlängert bis die Bücherbusse wieder auf Tour gehen.

 

14:25 Uhr, 15.12.2020 | Cottbus: Zwei weitere Todesfälle. 25 Neuinfektionen

Die Stadt Cottbus meldet 25 Corona-Neuinfektionen sowie zwei weitere Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 328. Insgesamt 69 Corona-Patienten werden aktuell im CTK Cottbus behandelt. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

13:33 Uhr, 15.12.2020 | Ältere und Risikogruppen erhalten drei kostenfreie FFP2-Masken

Risikogruppen bestmöglich schützen: Mit der “Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2” erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken. Ab 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die am 15.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

12:52 Uhr, 15.12.2020 | Bundeshaushalt 2021: Erstmalig finanzielle Hilfen für Tierheime

Erstmalig erhalten Tierheime, die coronabedingt in Existenznot geraten sind, finanzielle Zuwendungen. Das sieht der Budeshaushalt 2021 vor. Dafür wurden insgesamt fünf Millionen Euro durch den Bund bereitgestellt.  

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen

 

11:57 Uhr, 15.12.2020 | Cottbusverkehr: Vorläufige Schließung der Kundeninformation am Hauptbahnhof

Ab sofort wird Cottbusverkehr die Kundeninformation am Hauptbahnhof bis einschließlich 3. Januar 2021 schließen.

Geschäftsführer Ralf Thalmann: “Um das Ansteckungsrisiko weiter zu minimieren und zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, konzentrieren wir unseren Personaleinsatz vorläufig auf unser Kundenzentrum in der Stadtpromenade. Sofern es die Situation zulässt, wollen wir ab 4. Januar 2021 wieder wie gewohnt, in unserem Kundenbüro am Hauptbahnhof für unsere Fahrgäste da sein.”

 

11:53 Uhr, 15.12.2020 | HWK Umfrage: Cottbuser Handwerksbetriebe an finanzieller Belastungsgrenze

Handwerksbetriebe in Cottbus kommen an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Das zeigen die Ergebnisse einer Blitzumfrage der HWK Cottbus. Jeder dritte Betrieb hat demzufolge noch keine finaziellen Zuwendungen bekommen, die bereits im Oktober beantragt wurden. Knapp ein Viertel der Unternehmen musste im Zeitraum Oktober/November zudem den Ausfall von Fachkräften kompensieren. 

Zum ganzen Artike ->> Weiterlesen 

 

10:39 Uhr, 15.12.2020 | 642 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 10.342

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 642 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 30.257 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 836 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 154 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 109 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 19.303 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+584 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 10.342 (+27).

Landkreis /
kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 15.12., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+24

2.039

135,5

77 (+2)

Brandenburg a. d. H.

+9

538

88,7

10 (+2)

Cottbus/Chóśebuz

+18

1.756

329,1

58

Dahme-Spreewald

+66

1.918

187,9

28 (+7)

Elbe-Elster

+62

1.709

484,2

20 (+4)

Frankfurt (Oder)

+9

618

225,1

3

Havelland

+23

1.662

139,9

23 (+2)

Märkisch-Oderland

+45

2.146

241,6

45

Oberhavel

+45

2.118

133,9

27 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+56

2.418

575,1

61 (+1)

Oder-Spree

+100

2.487

357,9

47 (+7)

Ostprignitz-Ruppin

+8

765

127,5

2 (+1)

Potsdam

+19

2.399

143,6

59

Potsdam-Mittelmark

+99

2.306

148,7

55

Prignitz

+1

544

177,3

6

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+36

2.123

421,2

47 (+2)

Teltow-Fläming

+2

1.910

172,9

24

Uckermark

+20

801

85,8

20 (+2)

Brandenburg gesamt

+642

30.257

220,4

612 (+31)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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