18:15 Uhr, 16.12.2020 | CTK Cottbus: Zutritt für Begleitpersonen ab sofort nur noch mit FFP2-Maske
Im CTK Cottbus dürfen Besucher und Begleitpersonen ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske ins Klinikum. Das gab das Krankenhaus heute bekannt. Generell bleibt das Besuchsverbot weiterhin bestehen, ausgenommen sind nach wie vor Besucher kleiner Patienten in der Kinderklinik und der Palliativstation.
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18:02 Uhr, 16.12.2020 | Staatstheater Cottbus: Kartenvorverkauf online möglich / Änderungen im Programm
Am Staatstheater Cottbus hat der Vorverkauf für die Vorstellungen, Konzerte und Veranstaltungen im Großen Haus für den Zeitraum vom 1. März bis zum Spielzeitende begonnen. Karten sind über den Besucherservice und die Webseite www.staatstheater-cottbus.de erhältlich.
Telefonische Erreichbarkeit des Besucherservice zum Jahreswechsel
Der Besucherservice im Großen Haus bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit unter +49 355 7824 242 ist unverändert: Montag und Samstag von 11-14 Uhr sowie von Dienstag bis Freitag 11-18 Uhr.
Vom 24. bis 27. Dezember sowie vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 ist der Besucherservice nicht erreichbar.
Geschenkgutscheine online jederzeit buchbar
Geschenkgutscheine für einen Theaterbesuch können im Webshop – auch noch kurz vor dem Fest – unter www.staatstheater-cottbus.de zu jedem beliebigen Betrag erworben werden. Der Gutschein ist drei Jahre lang gültig.
Änderungen im Programm
Coronabedingt haben sich Positionen im Spielplan geändert. Anstelle der Oper „Salome“ wird „Otello“ gezeigt. Die Verdi-Oper sollte bereits im vergangenen Frühjahr zur Premiere kommen, was aufgrund des ersten Lockdowns nicht möglich war. Unter der musikalischen Leitung von GMD Alexander Merzyn und in der Regie von Jasmina Hadžiahmetović, seit dieser Spielzeit Oberspielleiterin Musiktheater am Haus, soll die Inszenierung am 17. April 2021 im Großen Haus zur Premiere kommen.
Die von März in die laufende Saison verlegte Ballett-Premiere „Straw!nsky“ kann unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen nicht gezeigt werden. Stattdessen ist für den 13. März 2021 im Großen Haus die Premiere von „Shakespeares Sonette“ in der Choreografie von Jörg Mannes, langjähriger Ballettdirektor am Staatstheater Hannover, vorgesehen.
Die Premiere des Ballettabends „Straw!nsky“ im Großen Haus sowie die Kammerbühnen-Premieren „Alzheim“ im Musiktheater und „Solaris“ im Schauspiel werden nach aktueller Planung in die nächste Spielzeit verschoben.
17:55 Uhr, 16.12.2020 | Bautzen: Sieben weitere Todesfälle / 416 Neuinfektionen / Inzidenz bei 681
Im Landkreis Bautzen sind am Mittwoch, 16. Dezember 2020 insgesamt 416 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Sieben Patienten im Alter zwischen 74 und 96 Jahren sind verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 157. Weitere 148 Patienten gelten als genesen. 3.141 Personen sind aktuell infiziert.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 681 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 6.538 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 249 Corona-Patienten behandelt, 36 davon auf einer Intensivstation.
Vize-Landrat Udo Witschas hat sich gestern mit den Leitern der Kliniken im Landkreis Bautzen zur aktuellen Situation beraten. Dazu zählte auch die Frage, ob die Kühlmöglichkeiten für Verstorbene in den Kliniken ausreichen. Mit Ausnahme von zwei Kliniken ist das derzeit der Fall. Dort werden jetzt weitere Kühlmöglichkeiten vor Ort geschaffen. Der Landkreis hat den Kliniken hier logistische Unterstützung angeboten.
(vgl. zum Vortag) | ||
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen: | 10.499 | + 416 |
Genesene Patienten: | 7.201 | + 148 |
Todesfälle: | 157 | + 7 |
Aktuell erkrankt: | 3.141 | + 261 |
davon stationär: | 195 | + 23 |
Quarantänen aktuell: | 6.538 | + 672 |
Quarantänen beendet: | 29.624 | + 882 |
Tests vom Vortag: (nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte) | 215 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl) | 2043 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf 100.000 Einwohner) | 681 |
17:49 Uhr, 16.12.2020 | Görlitz: Fünf weitere Todesfälle / 7-Tage-Inzidenz bei 701,16 / 467 Neuinfektionen
Aktuelle Zahlen – Stand 16.12.2020, 12 Uhr
Aktuell | Neu zum Vortag | |
---|---|---|
Aktuell infizierte Personen | 8408 | + 467* |
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz | 255 | – 8 |
*467 neue Corona-Infektionen, 76 genesene Personen und 5 Todesfälle
7-Tage-Inzidenz
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | GESAMT | je 100T EW |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
10.12. | 11.12. | 12.12. | 13.12. | 14.12. | 15.12. | 16.12. | ||
346 | 288 | 346 | 95 | 7 | 223 | 467 | 1.772 | 701,16 |
* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 467 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 451 Erwachsene und 16 Kinder.
Derzeit sind 4.355 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 701,16 je 100.000 Einwohner.
255 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 27 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Darüber hinaus verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz fünf weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion. Es handelt es sich um zwei Frauen (75, 100 Jahre) sowie um einen Mann (85 Jahre) aus Görlitz und um zwei Männer (89, 95 Jahre) aus Niesky. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 267.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich nachweislich 8.408 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 3.786 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Hinweise zur Quarantänepflicht
Der Landkreis Görlitz weist auf die zwingend einzuhaltenden Regelungen zur häuslichen Quarantäne hin. Diese sind in einer seit dem 1. Dezember 2020 gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises zur Absonderung geregelt.
Positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern. Der Zeitraum der Quarantäne wird weiterhin schriftlich bestätigt – als Informationsschreiben per E-Mail oder, wenn dies nicht gewollt oder möglich ist, per Post. Ein darüber hinaus gehender Bescheid ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung nicht mehr notwendig.
Die Allgemeinverfügung sowie die Ablaufschemata für die verschiedenen Fälle sind als Orientierung für betroffene Bürgerinnen und Bürger unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ zu finden.
Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen wurde angepasst
Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 13. Dezember 2020 angepasst worden. Die Änderungen treten am 16. Dezember 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.
Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund. Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung, zudem Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Der genaue Wortlaut der geänderten Corona-Schutz-Verordnung ist unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.
Hinweise zur Inanspruchnahme der Notbetreuung für Kinder
Notbetreuung wird nur in einem sehr restriktiven Rahmen gewährt, damit durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten vermieden bzw. verzögert wird.
Die Liste der anspruchsberechtigten Eltern ist hier einsehbar.
Formblatt für die Inanspruchnahme der Notbetreuung (Nachweis der beruflichen Tätigkeit)
Allgemeinverfügung zu neuen Quarantäne-Regelungen:
Der Landkreis Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Damit folgt der Landkreis dem landeseinheitlichen Vorgehen aller sächsischen Landkreise. Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zu Absonderungsmaßnahmen ab 1. Dezember 2020 (geänderte Fassung)
Dauer der Befundübermittlung:
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.
Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz ab März 2020
Stadt/Gemeinde | Gemeldete Coronafälle (davon neue) / aktive / gestorben | davon geheilt | ||
---|---|---|---|---|
Bad Muskau | 156 (+6) | 102 | † 5 | 49 |
Beiersdorf | 54 (+1) | 26 | † 1 | 27 (+1) |
Bernstadt | 165 (+7) | 83 | † 4 | 78 (+1) |
Bertsdorf-Hörnitz | 79 (+3) | 33 | † 1 | 45 (+1) |
Boxberg | 196 (+15) | 76 | † 18 | 102 (+1) |
Dürrhennersdorf | 20 (+2) | 17 | 3 | |
Ebersbach-Neugersdorf | 283 (+16) | 130 | † 16 | 137 |
Gablenz | 39 (+1) | 20 | 19 | |
Görlitz | 1711 (+69) | 692 | † 68 (+3) | 951 (+27) |
Groß Düben | 44 (+1) | 27 | 17 | |
Großschönau | 139 (+10) | 50 | † 3 | 86 (+1) |
Großschweidnitz | 27 (+1) | 13 | 14 | |
Hähnichen | 34 (+2) | 24 | † 1 | 9 |
Hainewalde | 47 (+5) | 36 | † 1 | 10 (+1) |
Herrnhut | 228 (+12) | 105 | 123 (+1) | |
Hohendubrau | 38 (+4) | 22 | 16 | |
Horka | 56 (+2) | 31 | † 3 | 22 |
Jonsdorf | 66 (+1) | 54 | † 3 | 9 |
Kodersdorf | 68 (+4) | 34 | 34 (+1) | |
Königshain | 30 (+2) | 10 | † 1 | 19 |
Kottmar | 163 (+6) | 102 | † 8 | 53 (+2) |
Krauschwitz | 128 (+4) | 62 | † 6 | 60 (+1) |
Kreba-Neudorf | 46 (+4) | 27 | 19 | |
Lawalde | 45 (+4) | 23 | † 1 | 21 |
Leutersdorf | 73 (+3) | 44 | † 2 | 27 (+1) |
Löbau | 501 (+46) | 255 | † 13 | 233 (+3) |
Markersdorf | 114 (+5) | 60 | 54 | |
Mittelherwigsdorf | 183 (+3) | 115 | † 3 | 65 |
Mücka | 43 (+5) | 30 | † 2 | 11 |
Neißeaue | 50 (+3) | 25 | † 2 | 23 (+1) |
Neusalza-Spremberg | 132 (+1) | 50 | † 6 | 76 |
Niesky | 408 (+21) | 191 | † 24 (+2) | 193 (+4) |
Oybin | 64 (+24) | 53 | † 2 | 9 |
Oderwitz | 152 (+8) | 90 | † 3 | 59 (+1) |
Olbersdorf | 181 (+11) | 87 | † 2 | 92 (+11) |
Oppach | 89 (+4) | 64 | † 3 | 22 (+1) |
Ostritz | 96 (+12) | 68 | † 3 | 25 (+1) |
Quitzdorf am See | 40 (+3) | 28 | 12 | |
Reichenbach | 113 (+7) | 57 | † 3 | 53 |
Rietschen | 82 (+9) | 48 | 34 | |
Rosenbach | 63 (+5) | 23 | 40 | |
Rothenburg | 212 (+7) | 77 | † 8 | 127 |
Schleife | 70 (+5) | 43 | 27 | |
Schönau-Berzdorf | 42 (+2) | 19 | † 2 | 21 |
Schönbach | 21 (+2) | 7 | † 1 | 13 |
Schöpstal | 95 (+8) | 50 | † 2 | 43 (+1) |
Seifhennersdorf | 125 (+5) | 98 | 27 (+1) | |
Trebendorf | 17 (+2) | 10 | 7 | |
Vierkirchen | 41 (+5) | 18 | 23 | |
Waldhufen | 88 (+6) | 60 | † 2 | 26 (+1) |
Weißkeißel | 38 (+1) | 23 | † 1 | 14 (+1) |
Weißwasser | 495 (+37) | 320 | † 9 | 166 (+5) |
Zittau | 918 (+35) | 543 | † 34 | 341 (+6) |
Gesamtzahl der Infektionen / aktive Fälle / Todesfälle | 8408 (+467) / 4355 / (†) 267 (+5) | 3786 (+76) |
17:43 Uhr, 16.12.2020 | Spree-Neiße: 115 Neuinfekionen. Insgesamt 34 Patienten in Krankenhäusern
Bestätigte Fälle: 2222
Veränderung zum Vortag: +115
davon stationäre Behandlung: 34
verstorben: 51
Quarantäne: ca. 4000
davon geheilt: 939
Inzidenzwert: 477,5
Stadt Spremberg: +32
Stadt Forst (Lausitz): +15
Stadt Guben: +13
Stadt Drebkau: +5
Stadt Welzow: +2
Gemeinde Kolkwitz: +2
Gemeinde Schenkendöbern: +3
Gemeinde Neuhausen/Spree: +4
Amt Burg (Spreewald): +6
Amt Döbern-Land: +17
Amt Peitz: +10
z.Zt. nicht im Landkreis: +6
17:40 Uhr, 16.12.2020 | Oder-Spree: 7-Tage-Inzidenz bei 360,7 / 102 Neuinfektionen
Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 962 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 102 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 360,7.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 2589 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 1578 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 49 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 2678 Personen Quarantäne angeordnet.
Hinweis: Bei den Fallzahlen in den Grafiken handelt es sich um das Wohnortprinzip. Auf Grund der Zuständigkeit sind hier nur Einwohner des Landkreises Oder-Spree berücksichtigt.
17:37 Uhr, 16.12.2020 | Dahme-Spreewald: 7-Tage-Inzidenz bei 198,5
17:33 Uhr, 16.12.2020 | Corona Oberspreewald-Lausitz: 7-Tage-Inzidenz bei 570,4. Weitere vier Todesfälle
Im Landkreis Ober-Spreewald Lausitz wurden 58 Corona-Neuinfektionen swie vier Todesfälle registriert. Das teilte der Landkreis heute mit. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 570,4.
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | +58 |
bestätigte Fälle | 2.476 |
aktuelle Fälle | 1.141 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 40 |
Genesene | 1.270 |
Sterbefälle | 65 |
in Quarantäne | 1.885 |
7-Tage-Inzidenz | 570,54 |
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16:54 Uhr, 16.12.2020 | Regionalwettbewerbe „Jugend musiziert“ starten im Februar
aufgrund der hohen Infektionszahlen und der vorübergehenden Einschränkungen des gesamten öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Pandemie hat der Landesausschuss „Jugend musiziert“ beschlossen, die drei Regionalwettbewerbe im Land Brandenburg um einige Wochen zu verschieben.
Die neuen Termine:
11. – 13. Februar 2021 Regionalwettbewerb Süd in Cottbus
18. – 20. Februar 2021 Regionalwettbewerb Nord/Ost in Eberswalde und Bernau
19. – 21. Februar 2021 Regionalwettbewerb West voraussichtlich in Rathenow, Falkensee, Premnitz, Neuruppin, Potsdam, Kleinmachnow
Die Wettbewerbe unterliegen strengen Hygieneauflagen und werden daher erstmals fast ohne Publikum und verteilt auf viele Wettbewerbsorte durchgeführt.
Solowertungen gibt es im Jahr 2021 für Blas- und Zupfinstrumente, Bass (Pop), Musical und Orgel. Ensemblewertungen sind für Duos aus Klavier und einem Streichinstrument, Singstimme und Klavier (Kunstlied) sowie Schlagzeug-Ensembles, besondere Ensembles und Band Rock/Pop ausgeschrieben. Die Kategorie „Klavier vierhändig oder an zwei Klavieren“ wird aufgrund der Hygienebestimmungen an zwei Klavieren durchgeführt.
Der dreistufige Wettbewerb startet normalerweise bundesweit jedes Jahr im Januar. „Jugend musiziert“ zählt zu den renommiertesten und größten Nachwuchswettbewerben in Deutschland. Wer sich für das Landesfinale qualifiziert, kann sich beim Landeswettbewerb vom 18. bis 20. März 2021 in Schwedt erneut präsentieren. Beim Bundeswettbewerb vom 20. bis 27. Mai 2021 in Bremen und Bremerhaven treffen schließlich die besten jungen Musikerinnen und Musiker aus allen Bundesländern aufeinander.
16:40 Uhr, 16.12.2020 | OSL: Rettungsdienstmitarbeiter erhalten 600 Euro Corona-Sonderzahlung
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhält jeder Rettungsdienstmitarbeiter im Dezember eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Das gab die Gewerkschaft heute bekannt. Davon betroffen sind rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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16:13 Uhr, 16.12.2020 | Kleiner Grenzverkehr nach Polen ab heute eingeschränkt
Der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ ins Nachbarland Polen ist im Zuge der verschärften Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie ab dem heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, eingeschränkt. Wer sich bis zu 24 Stunden im Nachbarland aufhält, ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das sieht die ab heute geltende und bis 15. Januar 2021 befristete Verschärfung der Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg vor. Das Europaministerium weist aus diesem Anlass darauf hin, dass auch Brandenburger, die sich beispielsweise nur wenige Stunden zum Einkaufen, zum Besuch eines Friseurs oder zum Tanken in Polen aufhalten, anschließend ebenfalls für zehn Tage in häusliche Quarantäne müssen. Zugleich weist das Europaministerium darauf hin, dass darüber hinaus keine Änderungen an der Verordnung vorgenommen wurden und weiterhin bestimmte Personenkreise von der Quarantänepflicht ausgenommen sind.
„Brandenburg hat sich für eine pragmatische und schonende Lösung entschieden, die die Eingriffe in das Zusammenleben in der deutsch-polnischen Grenzregion so gering wie möglich hält und daher wichtige Ausnahmeregelungen vorsieht“, betonte Brandenburgs Europaministerin Katrin Lange. Sie begrüße insbesondere, dass Personen, die einen triftigen Grund zum Grenzübertritt haben wie beispielsweise Berufspendler, Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen, von den jetzigen Verschärfungen der Quarantäneverordnung weiterhin ausgenommen sind. „Dieser Personenkreis muss wie alle Menschen innerhalb Brandenburgs auch zum Arbeitsplatz oder zur Universität gelangen können. Daher sind diese Ausnahmen begründet und sehr richtig.“
Ebenfalls ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die ins Land Brandenburg bis zu 72 Stunden einreisen oder sich in einem Risikogebiet bis zu 72 Stunden aufgehalten haben, um Verwandte ersten Grades, nicht dem gleichen Haushalt angehörige Ehegatten/innen, Lebensgefährten/innen oder eingetragene Lebenspartner/innen zu besuchen. Das gleiche gilt grenzüberschreitend für Besuche bei Kindern, für die ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht besteht.
16:08 Uhr, 16.12.2020 | Arbeitsagentur Cottbus gibt online Hinweise zum Kurzarbeitergeld bekannt
Die Arbeitsagentur Cottbus hat die aktuellen Hinweise zum Kurzarbeitergeld online gestellt. Auf der Website www.arbeitsagentur.de gibt es Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten und dazu, in welchen Fällen eine (erneute) Anzeige auf Kurzarbeit notwendig ist.
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15:33 Uhr, 16.12.2020 | Brandenburger IHKs fordern mehr Tempo bei Wirtschaftshilfen
Spätestens ab dem 4. Januar muss es für Brandenburger Unternehmen möglich sein, Anträge für die Überbrückungshilfen III zu beantragen. Das fordert der Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, Marcus Tolle. Weiterhin sind sich die Brandenburger Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam einig, dass die Auszahlung von Abschlägen im Januar erfolgen muss. Außerdem sollen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer als systemrelevante Berufsgruppen in Brandenburg eingestuft werden.
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15:14 Uhr, 16.12.2020 | Forst: Corona-Infektion bei Lehrkraft an Grundschule Keune
An der Grundschule Keune ist am heutigen Mittwoch (16.12.2020) bei einer Lehrkraft ein CORONA – Fall aufgetreten. Da die Kollegin am Montag 4 Unterrichtsstunden unter Maske und Visier sowie Einhaltung der AHA – Regeln ihren Unterricht durchgeführt hat, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße entschieden, alle Schülerinnen und Schüler, die vor Ort waren, nicht in Quarantäne zu schicken. Unterricht an diesem Tag hatten bei der betroffenen Kollegin die Klassen 3, 4a und 4b. Eltern der Kinder lassen diese, wenn möglich, in den nächsten zwei Tagen zu Hause und betreuen sie selbst. Die Beobachtung der Kinder ist notwendig. Bei Auffälligkeiten bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße wenden. Bei dringenden Fragen kann man sich auch am Donnerstag, den 17.12.2020 ab 07:30 Uhr an das Sekretariat der Schule wenden.
15:11 Uhr, 16.12.2020 | Lübbenau: Bürgerbüro schießt für Publikumsverkehr / Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich
Auch die Stadt Lübbenau/Spreewald reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen in der Region und schließt ab Montag, dem 21. Dezember 2020 neben dem Rathaus auch das Bürgerbüro bis auf Widerruf für den Publikumsverkehr. Dennoch bleibt eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro weiterhin gegeben, um unter anderem Meldebescheinigungen auszustellen oder Passangelegenheiten direkt zu bearbeiten. Dies ist ab dem kommenden Montag dann aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein entsprechender Termin kann telefonisch über die Servicenummern 03542 85-0, 03542 85-178 und 03542 85-179 noch bis zum 23. Dezember 2020 und dann wieder ab dem 4. Januar 2021 vereinbart werden.
Von Donnerstag, dem 24. Dezember 2020 bis zum Sonntag, dem 3. Januar 2021 bleiben das Rathaus einschließlich des Bürgerbüros der Stadt Lübbenau/Spreewald ganztägig geschlossen. Für diesen Zeitraum werden auch keine Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen im Rathaus oder im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro vereinbart und entgegengenommen.
Ab Montag, dem 4. Januar 2021 ist dann das Bürgerbüro wieder telefonisch zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar und persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros (persönliche Vorsprache nur mit Termin)
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Das Rathaus bleibt im neuen Jahr auch weiterhin für den regulären Bürgerverkehr geschlossen. Für persönliche Vorsprachen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus werden feste Terminvereinbarungen vorausgesetzt. Terminabsprachen sind mit dem jeweiligen Fachbereich, den Sekretariaten oder dem Sachbearbeiter möglich. Ein Zugang des Rathauses ohne Terminvergabe ist, im Hinblick auf das Einhalten der notwendigen Abstandsregeln im Wartebereich, nicht möglich. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass sich ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ersten Januarwoche auf Grund getroffener Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehen weitestgehend im Homeoffice befindet. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass ihre Anliegen dennoch schnellstmöglich bearbeitet werden.
Während des Aufenthaltes im Bürgerbüro und Rathaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insofern keine gesundheitlichen Beschwerden dem entgegenstehen. Auch Kinder bis sechs Jahre sind hiervon ausgenommen. Zusätzlich sind die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Hust- und Niesetikette, zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zu dem Gebäude untersagt.
Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher notiert. Diese Daten werden datenschutzgerecht aufbewahrt, bei Bedarf an das Gesundheitsamt übermittelt und nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.
Unberührt von den möglichen, termingebundenen Vorsprachen im Bürgerbüros und Rathaus gilt weiterhin: Viele Anliegen können und sollten weiterhin ohne direkten Kontakt auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg geklärt werden. Vordringliches gemeinsames Ziel ist, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.
15:06 Uhr, 16.12.2020 | Elbe-Elster: Landrat bittet Freiwillige um Unterstützung im Pflegebereich
Im Landkreis Elbe-Elster bittet Landrat Christian Heinrich-Jaschinski coronabedingt um Unterstützung in der Pflege. Menschen, die sich im pflegerischen, medizinischen oder sozialen Berufsfeld auskennen, werden aktuell dringend in den Pflegeheimen der Region oder den ambulanten Pflegediensten benötigt, um die Corona-Krise zu bewältigen. Das teilte heute der Landkreis Elbe-Elster mit. Freiwillige Helfer können sich per Mail an [email protected] wenden.
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12:13 Uhr, 16.12.2020 | Spremberg: Weihnachtliche Lichtillumination auf Marktplatz abgesagt
Die an den Adventssonntagen geplante weihnachtliche Lichtillumination in der Spremberger Innenstadt wurde nun auch für das kommende Wochenende, den vierten Advent, behördlich abgesagt. Jeweils ein Gebäude des Marktplatzes sollte mit Licht und Projektionen in Szene gesetzt werden. Die Idee dazu hatte Citymanagerin Madlen Schwausch von der ASG Wirtschaftsförderung, die angesichts der abgesagten Weihnachtsmärkte wenigstens ein kleines Highlight in der Stadt schaffen wollte.
12:06 Uhr, 16.12.2020 | Intensiv-Pflegekraft am CTK Cottbus: „Man muss einfach funktionieren“
Pflegekräfte im CTK Cottbus gehen aktuell über ihre Grenzen hinaus. Vor allem die Arbeit auf den Corona-Stationen verlangt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derzeit emotional sowie körperlich viel ab. Das teilte das Klinikum heute mit. Eine Intensivpflegekraft gab einen Einblick in ihren aktuellen Arbeitsalltag.
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11:27 Uhr, 16.12.2020 | Senftenberger Stadtbibliothek ab heute geschlossen
Gemäß der „Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 15. Dezember 2020 bleibt die Einrichtung bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Fristverlängerung für die Medienausleihe der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt automatisch. Bitte nutzen Sie während der Schließzeit das digitale Angebot der Bibliothek (ONLEIHE Niederlausitz), den Zugang finden Sie auf der Startseite der Homepage (http://stadtbibliothek.senftenberg.de).
10:24 Uhr, 16.12.2020 | Höchster Infektionsanstieg in Cottbus seit Frühjahr: 93 Corona-Neuinfektionen
Cottbus verzeichnet mit 93 Corona-Neuinfektionen seit dem Frühjahr den höchsten Infektionsanstieg innerhalb eines Tages. Das teilte die Stadt heute mit. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 369. Das CTK Cottbus behandelt derzeit 67 Corona-Patienten stationär, 19 Personen befinden sich auf der Intensivstation.
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10:22 Uhr, 16.12.2020 | 913 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 10.612
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 913 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 31.170 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 16.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 879 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 156 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 111 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 19.924 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+621 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 10.612 (+270).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 16.12., 08:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle Wohnortprinzip Kumuliert (24-h-Vergleich) |
Barnim | +35 | 2.074 | 139,8 | 78 (+1) |
Brandenburg a. d. H. | +20 | 558 | 108,1 | 11 (+1) |
Cottbus/Chóśebuz | +25 | 1.781 | 329,1 | 58 |
Dahme-Spreewald | +53 | 1.971 | 198,5 | 28 |
Elbe-Elster | +73 | 1.782 | 500,8 | 21 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +23 | 641 | 209,5 | 3 |
Havelland | +32 | 1.694 | 140,5 | 24 (+1) |
Märkisch-Oderland | +41 | 2.187 | 241,1 | 51 (+6) |
Oberhavel | +84 | 2.202 | 152,6 | 28 (+1) |
Oberspreewald-Lausitz | +58 | 2.476 | 570,5 | 65 (+4) |
Oder-Spree | +102 | 2.589 | 360,7 | 49 (+2) |
Ostprignitz-Ruppin | +68 | 833 | 168,9 | 2 |
Potsdam | +82 | 2.481 | 171,9 | 59 |
Potsdam-Mittelmark | +88 | 2.394 | 174,1 | 57 (+2) |
Prignitz | +24 | 568 | 183,8 | 7 (+1) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +47 | 2.170 | 431,8 | 48 (+1) |
Teltow-Fläming | +34 | 1.944 | 168,8 | 25 (+1) |
Uckermark | +24 | 825 | 90,0 | 20 |
Brandenburg gesamt | +913 | 31.170 | 230,3 | 634 (+22) |
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.