Seit April sind Video-Sprechstunden Kassenleistung. Die Behandlung eines Patienten ohne vorherigen direkten Arztkontakt ist aber bisher nicht möglich. Doch gerade telemedizinische Angebote könnten für Patienten, die nicht mobil sind oder in ländlichen Regionen wohnen, eine wichtige Option sein. Als erste Landesärztekammer hat Baden-Württemberg reagiert und ihre Berufsordnung entsprechend geöffnet. Das ist begrüßenswert. Klare gesetzliche Regelungen, in welchen Fällen eine Fernbehandlung sinnvoll ist, würden der Telemedizin wertvolle Impulse liefern.
Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, die Musterberufsordnung der Ärzte so zu ändern, dass künftig telemedizinische Leistungen – wie etwa die Videosprechstunde – auch ohne vorherigen direkten Arzt-Patienten-Kontakt erprobt werden können. Bisher ist das noch ausgeschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt diesen Beschluss. Gerade Patienten in ländlichen Regionen, in denen die Wege zum Arzt länger sind, könnten davon profitieren. Eine aktuelle Umfrage von Forsa im Auftrag der TK zeigt, dass jeder fünfte Befragte aus Berlin und Brandenburg (22 Prozent) sich vorstellen kann, Erstgespräche oder Gespräche nach einer Operation künftig per Video-Chat zu führen. 16 Prozent bewerten die Möglichkeit der Online-Diagnosestellung bei Hautveränderungen positiv.
Susanne Hertzer, TK-Chefin in Berlin und Brandenburg: “Telemedizinische Angebote können einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Patienten leisten. Sie werden nie den Arzt ersetzen, sondern immer eine sinnvolle Ergänzung sein.” Aus Sicht der TK ist allerdings eine gesetzliche Klarstellung nötig, in welchen Fällen medizinische Fernbehandlungen sinnvoll sind. Dies sollte einen Rahmen dafür bieten, die Berufsordnungen der Landesärztekammern zu erweitern.
Seit Anfang April ist die Videosprechstunde für bestimmte Arztgruppen und definierte Krankheitsbilder reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Niedergelassene Mediziner aus insgesamt 16 Facharztgruppen haben damit bundesweit die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen Videosprechstunden durchzuführen und entsprechend abzurechnen. Allein in Berlin können unter anderem rund 2.400 Hausärzte und 300 Kinder- und Jugendärzte künftig auf diese Art und Weise mit ihren Patientinnen und Patienten kommunizieren und so beispielsweise Operationswunden visuell kontrollieren. In Brandenburg wäre dies für fast 1.600 Hausärzte und 170 Kinder- und Jugendärzte möglich.
pm/red
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