Ab sofort können BAföG-Anträge im Land Brandenburg auch komplett elektronisch gestellt werden. Unter www.bafoeg-brandenburg.de besteht die Möglichkeit, Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und für die Landesschülerförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) papierlos einzureichen. Bisher mussten die Antragsteller ihre Identität mit einem unterschriebenen Formblatt beim zuständigen Amt bestätigen. Jetzt können sie sich mit dem elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises oder – als ausländische Staatsangehörige – einem elektronischen Aufenthaltstitel ausweisen („eID“).
Wissenschaftsministerin Martina Münch sieht in dem erweiterten Online-Verfahren eine wichtige Ergänzung des Serviceangebotes: „Die elektronische Antragstellung und der neue Identitätsnachweis erweitern das Onlineangebot für junge Menschen, die finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung suchen.“
Zugleich ermutigt Ministerin Münch Studierende und Schüler, die Möglichkeiten der Ausbildungsförderung zu nutzen: „Mit dem Studierenden- und dem Schüler-BAföG, der Meister-Förderung und der brandenburgischen Landesschülerförderung gibt es eine ganz Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, mit denen Zeiten der Qualifizierung finanziell flankiert werden können. Es lohnt sich, sich zu informieren oder beraten zu lassen, ob man gefördert werden kann.“
Der Identitätsnachweis nach dem „eID-Verfahren“ erfolgt in der Weise, dass der Antragsteller seine auf dem Personalausweis gespeicherten persönlichen Daten über ein Lesegerät (mit Tastatur) einliest. Als weiteren Service im Rahmen von BAföG-Online bietet Brandenburg jetzt auch an, die erforderlichen Anlagen zum Antrag gesichert online hochzuladen und an das zuständige Amt zu übermitteln. Das bisherige Online-Angebot ohne elektronischen Identitätsnachweis besteht selbstverständlich fort. Auch die schriftliche Antragstellung mit gedruckten Formularen ist weiterhin möglich. Persönliche Unterstützung und Auskünfte erhalten Interessierte in den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke (für das BAföG an Studierende) und den kommunalen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte (für das BAföG an Schüler, das AFBG und die Landesschülerförderung nach dem BbgAföG).
pm/red
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