Heute werden auf einer Veranstaltung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die überarbeiteten Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg vorgestellt. „Wohnraumförderung macht nur Sinn, wenn die dazu erforderlichen Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden. Sonst droht der Verlust von Arbeitsplätzen“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Durch die Überarbeitung flexibilisiere die Landesregierung zwar die Richtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, dem nachträglichen Anbau von Aufzügen, zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt sowie zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum. Auf der anderen Seite diskutiere sie aber auch, die im Haushalt für diese Förderprogramme bereits vorgesehenen Gelder zu beschneiden.
Keine neuen Förderprojekte mehr?
Burkardt: „Wenn der Förderrahmen nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, bringt die Flexibilisierung nichts. Von jetzt bis Jahresende könnten dann keine neuen Förderprojekte mehr beantragt werden. Dann wären in der Bauwirtschaft viele Arbeitsplätze akut bedroht. In der derzeit extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre das ein völlig unverständliches Signal.“
Ein Euro Förderung = neun Euro Investitionen
Mit seiner Förderpolitik habe das Land ein starkes und effizientes Instrument in der Hand, um Investitionen anzuregen und darüber die regionale Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu halten und für Steuereinnahmen in den Kommunen zu sorgen. Die Erfahrungen beim Stadtumbau Ost hätten gezeigt, dass jeder Euro öffentlicher Förderung rund acht Euro an weiteren Investitionen nach sich ziehe. Die Wohnungsunternehmen sichern durch ihre Sanierungs- und Umbauprojekte rund 4.000 Arbeitsplätze in der brandenburgischen Bauwirtschaft.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute werden auf einer Veranstaltung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die überarbeiteten Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg vorgestellt. „Wohnraumförderung macht nur Sinn, wenn die dazu erforderlichen Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden. Sonst droht der Verlust von Arbeitsplätzen“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Durch die Überarbeitung flexibilisiere die Landesregierung zwar die Richtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, dem nachträglichen Anbau von Aufzügen, zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt sowie zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum. Auf der anderen Seite diskutiere sie aber auch, die im Haushalt für diese Förderprogramme bereits vorgesehenen Gelder zu beschneiden.
Keine neuen Förderprojekte mehr?
Burkardt: „Wenn der Förderrahmen nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, bringt die Flexibilisierung nichts. Von jetzt bis Jahresende könnten dann keine neuen Förderprojekte mehr beantragt werden. Dann wären in der Bauwirtschaft viele Arbeitsplätze akut bedroht. In der derzeit extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre das ein völlig unverständliches Signal.“
Ein Euro Förderung = neun Euro Investitionen
Mit seiner Förderpolitik habe das Land ein starkes und effizientes Instrument in der Hand, um Investitionen anzuregen und darüber die regionale Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu halten und für Steuereinnahmen in den Kommunen zu sorgen. Die Erfahrungen beim Stadtumbau Ost hätten gezeigt, dass jeder Euro öffentlicher Förderung rund acht Euro an weiteren Investitionen nach sich ziehe. Die Wohnungsunternehmen sichern durch ihre Sanierungs- und Umbauprojekte rund 4.000 Arbeitsplätze in der brandenburgischen Bauwirtschaft.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute werden auf einer Veranstaltung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die überarbeiteten Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg vorgestellt. „Wohnraumförderung macht nur Sinn, wenn die dazu erforderlichen Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden. Sonst droht der Verlust von Arbeitsplätzen“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Durch die Überarbeitung flexibilisiere die Landesregierung zwar die Richtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, dem nachträglichen Anbau von Aufzügen, zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt sowie zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum. Auf der anderen Seite diskutiere sie aber auch, die im Haushalt für diese Förderprogramme bereits vorgesehenen Gelder zu beschneiden.
Keine neuen Förderprojekte mehr?
Burkardt: „Wenn der Förderrahmen nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, bringt die Flexibilisierung nichts. Von jetzt bis Jahresende könnten dann keine neuen Förderprojekte mehr beantragt werden. Dann wären in der Bauwirtschaft viele Arbeitsplätze akut bedroht. In der derzeit extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre das ein völlig unverständliches Signal.“
Ein Euro Förderung = neun Euro Investitionen
Mit seiner Förderpolitik habe das Land ein starkes und effizientes Instrument in der Hand, um Investitionen anzuregen und darüber die regionale Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu halten und für Steuereinnahmen in den Kommunen zu sorgen. Die Erfahrungen beim Stadtumbau Ost hätten gezeigt, dass jeder Euro öffentlicher Förderung rund acht Euro an weiteren Investitionen nach sich ziehe. Die Wohnungsunternehmen sichern durch ihre Sanierungs- und Umbauprojekte rund 4.000 Arbeitsplätze in der brandenburgischen Bauwirtschaft.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute werden auf einer Veranstaltung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die überarbeiteten Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg vorgestellt. „Wohnraumförderung macht nur Sinn, wenn die dazu erforderlichen Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden. Sonst droht der Verlust von Arbeitsplätzen“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Durch die Überarbeitung flexibilisiere die Landesregierung zwar die Richtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, dem nachträglichen Anbau von Aufzügen, zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt sowie zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum. Auf der anderen Seite diskutiere sie aber auch, die im Haushalt für diese Förderprogramme bereits vorgesehenen Gelder zu beschneiden.
Keine neuen Förderprojekte mehr?
Burkardt: „Wenn der Förderrahmen nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, bringt die Flexibilisierung nichts. Von jetzt bis Jahresende könnten dann keine neuen Förderprojekte mehr beantragt werden. Dann wären in der Bauwirtschaft viele Arbeitsplätze akut bedroht. In der derzeit extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre das ein völlig unverständliches Signal.“
Ein Euro Förderung = neun Euro Investitionen
Mit seiner Förderpolitik habe das Land ein starkes und effizientes Instrument in der Hand, um Investitionen anzuregen und darüber die regionale Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu halten und für Steuereinnahmen in den Kommunen zu sorgen. Die Erfahrungen beim Stadtumbau Ost hätten gezeigt, dass jeder Euro öffentlicher Förderung rund acht Euro an weiteren Investitionen nach sich ziehe. Die Wohnungsunternehmen sichern durch ihre Sanierungs- und Umbauprojekte rund 4.000 Arbeitsplätze in der brandenburgischen Bauwirtschaft.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)