Das heute vom Landtag verabschiedete neue Gebührengesetz ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Antragsverfahren und vermeidet Gebührenstreitigkeiten. Wie Innenminister Jörg Schönbohm dazu betonte, kommen die vereinfachten Regelungen damit den Bürgern zugute. “Wir haben Normen abgebaut und reagieren bei den Gebühren-Verfahren auf Entwicklungen und künftige Anforderungen”, sagte Schönbohm. Die Änderungen verfolgten keine Absicht von Gebührenerhöhungen für die Bürger, das neue Gesetz eröffne sogar im Einzelfall die Chance zur Senkung von Gebühren.
Als Beispiel nannte Schönbohm die Genehmigungen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Hier dürfen die Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen. Erleichternd für den Empfänger staatlicher Leistungen sei auch die neue Regelung, nach der beim Zusammenwirken mehrerer Behörden für den Bürger nur noch ein Gebührenbescheid ergeht. Außerdem anerkennt das Gesetz ausdrücklich die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für die Gesellschaft mit dem Verzicht auf Gebühren. So brauchen in Brandenburg ansässige gemeinnützige Stiftungen an das Land keine Gebühren mehr für ihre Anerkennung und Veröffentlichung zahlen, womit laut Schönbohm deren gesellschaftliches Engagement honoriert wird. “Die Stiftungsarbeit liegt im Interesse des Landes und seiner Einwohner. Daher halte ich es nur für konsequent, wenn das Land auf Gebühren verzichtet, damit die Stiftungen diese Mittel für ihre Zweckerfüllung einsetzen können”, begründete Schönbohm die Neuregelung. Für gemeinnützige Vereine wird dem jeweiligen Verordnungsgeber die Möglichkeit des Gebührenverzichts ebenfalls eingeräumt.
Das neue Gesetz löst Brandenburgs erstes Gebührengesetz aus dem Jahr 1991 ab und erfüllt bis zum Jahresende umzusetzende Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es legt keine konkreten Gebühren fest, ist aber Grundlage für die jeweiligen Gebührenordnungen.
Quelle: Ministerium des Innern
Das heute vom Landtag verabschiedete neue Gebührengesetz ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Antragsverfahren und vermeidet Gebührenstreitigkeiten. Wie Innenminister Jörg Schönbohm dazu betonte, kommen die vereinfachten Regelungen damit den Bürgern zugute. “Wir haben Normen abgebaut und reagieren bei den Gebühren-Verfahren auf Entwicklungen und künftige Anforderungen”, sagte Schönbohm. Die Änderungen verfolgten keine Absicht von Gebührenerhöhungen für die Bürger, das neue Gesetz eröffne sogar im Einzelfall die Chance zur Senkung von Gebühren.
Als Beispiel nannte Schönbohm die Genehmigungen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Hier dürfen die Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen. Erleichternd für den Empfänger staatlicher Leistungen sei auch die neue Regelung, nach der beim Zusammenwirken mehrerer Behörden für den Bürger nur noch ein Gebührenbescheid ergeht. Außerdem anerkennt das Gesetz ausdrücklich die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für die Gesellschaft mit dem Verzicht auf Gebühren. So brauchen in Brandenburg ansässige gemeinnützige Stiftungen an das Land keine Gebühren mehr für ihre Anerkennung und Veröffentlichung zahlen, womit laut Schönbohm deren gesellschaftliches Engagement honoriert wird. “Die Stiftungsarbeit liegt im Interesse des Landes und seiner Einwohner. Daher halte ich es nur für konsequent, wenn das Land auf Gebühren verzichtet, damit die Stiftungen diese Mittel für ihre Zweckerfüllung einsetzen können”, begründete Schönbohm die Neuregelung. Für gemeinnützige Vereine wird dem jeweiligen Verordnungsgeber die Möglichkeit des Gebührenverzichts ebenfalls eingeräumt.
Das neue Gesetz löst Brandenburgs erstes Gebührengesetz aus dem Jahr 1991 ab und erfüllt bis zum Jahresende umzusetzende Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es legt keine konkreten Gebühren fest, ist aber Grundlage für die jeweiligen Gebührenordnungen.
Quelle: Ministerium des Innern
Das heute vom Landtag verabschiedete neue Gebührengesetz ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Antragsverfahren und vermeidet Gebührenstreitigkeiten. Wie Innenminister Jörg Schönbohm dazu betonte, kommen die vereinfachten Regelungen damit den Bürgern zugute. “Wir haben Normen abgebaut und reagieren bei den Gebühren-Verfahren auf Entwicklungen und künftige Anforderungen”, sagte Schönbohm. Die Änderungen verfolgten keine Absicht von Gebührenerhöhungen für die Bürger, das neue Gesetz eröffne sogar im Einzelfall die Chance zur Senkung von Gebühren.
Als Beispiel nannte Schönbohm die Genehmigungen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Hier dürfen die Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen. Erleichternd für den Empfänger staatlicher Leistungen sei auch die neue Regelung, nach der beim Zusammenwirken mehrerer Behörden für den Bürger nur noch ein Gebührenbescheid ergeht. Außerdem anerkennt das Gesetz ausdrücklich die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für die Gesellschaft mit dem Verzicht auf Gebühren. So brauchen in Brandenburg ansässige gemeinnützige Stiftungen an das Land keine Gebühren mehr für ihre Anerkennung und Veröffentlichung zahlen, womit laut Schönbohm deren gesellschaftliches Engagement honoriert wird. “Die Stiftungsarbeit liegt im Interesse des Landes und seiner Einwohner. Daher halte ich es nur für konsequent, wenn das Land auf Gebühren verzichtet, damit die Stiftungen diese Mittel für ihre Zweckerfüllung einsetzen können”, begründete Schönbohm die Neuregelung. Für gemeinnützige Vereine wird dem jeweiligen Verordnungsgeber die Möglichkeit des Gebührenverzichts ebenfalls eingeräumt.
Das neue Gesetz löst Brandenburgs erstes Gebührengesetz aus dem Jahr 1991 ab und erfüllt bis zum Jahresende umzusetzende Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es legt keine konkreten Gebühren fest, ist aber Grundlage für die jeweiligen Gebührenordnungen.
Quelle: Ministerium des Innern
Das heute vom Landtag verabschiedete neue Gebührengesetz ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Antragsverfahren und vermeidet Gebührenstreitigkeiten. Wie Innenminister Jörg Schönbohm dazu betonte, kommen die vereinfachten Regelungen damit den Bürgern zugute. “Wir haben Normen abgebaut und reagieren bei den Gebühren-Verfahren auf Entwicklungen und künftige Anforderungen”, sagte Schönbohm. Die Änderungen verfolgten keine Absicht von Gebührenerhöhungen für die Bürger, das neue Gesetz eröffne sogar im Einzelfall die Chance zur Senkung von Gebühren.
Als Beispiel nannte Schönbohm die Genehmigungen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Hier dürfen die Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen. Erleichternd für den Empfänger staatlicher Leistungen sei auch die neue Regelung, nach der beim Zusammenwirken mehrerer Behörden für den Bürger nur noch ein Gebührenbescheid ergeht. Außerdem anerkennt das Gesetz ausdrücklich die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für die Gesellschaft mit dem Verzicht auf Gebühren. So brauchen in Brandenburg ansässige gemeinnützige Stiftungen an das Land keine Gebühren mehr für ihre Anerkennung und Veröffentlichung zahlen, womit laut Schönbohm deren gesellschaftliches Engagement honoriert wird. “Die Stiftungsarbeit liegt im Interesse des Landes und seiner Einwohner. Daher halte ich es nur für konsequent, wenn das Land auf Gebühren verzichtet, damit die Stiftungen diese Mittel für ihre Zweckerfüllung einsetzen können”, begründete Schönbohm die Neuregelung. Für gemeinnützige Vereine wird dem jeweiligen Verordnungsgeber die Möglichkeit des Gebührenverzichts ebenfalls eingeräumt.
Das neue Gesetz löst Brandenburgs erstes Gebührengesetz aus dem Jahr 1991 ab und erfüllt bis zum Jahresende umzusetzende Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es legt keine konkreten Gebühren fest, ist aber Grundlage für die jeweiligen Gebührenordnungen.
Quelle: Ministerium des Innern