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NIEDERLAUSITZ aktuell

Erlass zum Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung in Kraft – 1000 Meter Mindestabstand

16:42 Uhr | 26. Juni 2009
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Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
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Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
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Der von der Landesregierung angekündigte gemeinsame Erlass des Infrastruktur- und des Umweltministeriums zur Frage der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung liegt vor und tritt am 01.07.2009 in Kraft. Der Abstand soll 1000 Meter betragen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben der Regionalplanung Vorgaben gemacht, um die Menschen vor Störungen durch Lärm oder Schattenwurf von Windkraftanlagen zu schützen. Mit den 1000 Metern Abstand ist ein guter Kompromiss gefunden worden und wir können unsere klimapolitischen Ziele dennoch erreichen.”
Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke: „Brandenburger Windeignungsgebiete sind in absehbarer Zeit ausgelastet. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen bedarf auch der hohen und dauerhaften Akzeptanz in der Bevölkerung. Um Konflikte auszuschließen oder zu minimieren, haben wir vorgeschlagen, auch Konversionsflächen, Altdeponien beziehungsweise Wirtschaftswald in die Planungen einzubeziehen.”
Brandenburg hat sich zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020 sollen diese einen Anteil von 20 Prozent am Primärenergieverbrauch des Landes haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse- und Solarenergie soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht werden. Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser Art der Ressourcen schonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen, ist die Konzentration der Windanlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte notwendig. Dabei kommt insbesondere der Regionalplanung die Aufgabe zu, die Windenergienutzung raum- und umweltverträglich zu steuern.
Regionalpläne können Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in diesen Gebieten zu konzentrieren. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen oder geplanten dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3 700 Megawatt mit 2 644 Anlagen (Stand 31. Dezember 2008) soll bis 2020 auf 7 500 Megawatt beziehungsweise 55 Petajoule Windstrom ausgebaut werden. Dies soll sowohl durch Repowering – also die Erneuerung bestehender Anlagen – als auch durch Ausweisung neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 Quadratkilometer, das entspricht rund 1,9 Prozent der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele benötigt.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung’
Foto © Zombie rockaz (wikipedia.org)

Beim Braunkohletagebau gelten 300 Meter als erträglicher Abstand.
Das Klackern des Förderbandes ist trotz Wald gut in 2 km Entfernung zu hören.
Interessant ist die Argumentation bei Windkraftanlagen im zweiten Abschnitt.
Foto: Vorschnittbagger im Tagebau (Archivbild)

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