Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat heute in Potsdam den druckfrischen Immissionsschutzbericht vorgestellt. Die Datensammlung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2007. “Trotz der noch immer vorhandenen Feinstaub- und Lärmprobleme ist die bisherige Entwicklung insgesamt sehr positiv”, sagte Woidke. “Strenge bundes- und europarechtlichen Regelungen, aber auch deren Vollzug in Genehmigungsverfahren sowie in der Anlagenüberwachung durch das Brandenburger Landesumweltamt (LUA) sind die Grundlagen dieses Erfolgs”, erläuterte er.
Brandenburgs Luft wird immer sauberer
Die Emissionen der Industrie sind danach für die Luftschadstoffe SO2, NOx und Staub seit 1992 extrem zurückgegangen: Bei SO2 konnten sie um 95 Prozent, bei NOx um die Hälfte reduziert werden. Das spiegelt sich auch in der Immissionsbelastung wieder, die sich heute auf konstantem Niveau, weit unterhalb der Grenzwerte befindet.
Seit 1990 arbeitet die Landesregierung an der Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen. Während im November 1991 aufgrund der Schadstoffkonzentrationen für Brandenburg eine Winter-Smog-Verordnung erlassen werden musste, verbesserte sich die Luftqualität durch Anlagenstilllegungen, Umstellungen der Energieträger im privaten und gewerblichen Bereich in den folgenden Jahren spürbar, so dass im Jahre 1996 die Verordnung aufgehoben werden konnte. Danach stand der vor allem durch Emissionen von Fahrzeugen verursachte Sommersmog im Focus der Luftreinhaltepolitik. Durch eine konsequente Emissionsminderung, etwa durch Einführung der Katalysatoren, wurde eine deutliche Reduzierung der Ozon-Spitzen auch in Brandenburg erreicht.
Seit etwa 2005 war der Feinstaub Schwerpunkt weiterer Bemühungen zur Emissionsreduzierung. Mit der Zunahme des individuellen Fahrzeugverkehrs sowie des Güterverkehrs ergaben sich für Brandenburg als Transitland seit Mitte der 90er Jahre Probleme im Bereich der Lärmbelastungen, die zum Teil noch heute bestehen. Eine Schwerpunktaufgabe, die das Land mit Sicherheit auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren stark beschäftigen wird, ist die Senkung der Emissionen klimaschädliche Treibhausgase, insbesondere CO2.
Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit
Das LUA führt jährlich einige hundert Genehmigungsverfahren durch. Einen sprunghaften Anstieg der Verfahrenszahl gab es im Jahr 2001 durch die Pflicht zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA). Prüfaufwand und Konfliktpotenzial bei WKA sind besonders hoch. Die Qualität der Genehmigungsverfahren wurde 2001 durch die gesetzliche Einführung einer Pflicht zur UVP-Vorprüfung erhöht. Gleichzeitig erhöhte dies jedoch auch den Aufwand für Behörden und Betreiber.
In den letzten Jahren hat das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere betroffener Anwohner, an Genehmigungsverfahren stark zugenommen. Dies schlägt sich nieder in einer gestiegenen Anzahl von Einwendungen in förmlichen Genehmigungsverfahren. Auch in Brandenburg gibt es inzwischen Verfahren mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Einwendungen. Daraus resultiert auch eine deutlich höhere Anzahl von Widerspruchsverfahren. Besonders häufig richten sich Widersprüche gegen Abfallanlagen, Biogas- und Windkraftanlagen. Mit der Anzahl der Widersprüche ist die Anzahl der Klagen stetig gestiegen.
Die Zahl der gesetzlich regelmäßig zu überwachenden großen Industrieanlagen erhöhte sich von 2.000 Anlagen im Jahr 2000 auf 4.900 Anlagen Ende 2007. Die Zunahme ist hauptsächlich Gesetzesänderungen zuzuschreiben, in kleinerem Umfang auch dem Neubau von Anlagen. Die Inspektionen erfordern viel Zeit und hohe Fachkompetenz. Sehr zeitaufwändig für die Behörden ist zudem die Bearbeitung von Beschwerden über Anlagen sowie die Kontrolle kleiner Anlagen.
Eine wesentliche Umweltbelastung stellen nach wie vor die verkehrsbedingten Emissionen (Luftschadstoffe und Lärm) dar. Es sind vor allem die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die in verkehrsreichen Straßen schwer einzuhalten sind. In den gleichen Gebieten gib es in der Regel erhebliche Lärmprobleme. Die Landesregierung fördert deshalb integrierte Luftreinhalte-, Verkehrsentwicklungs- und Lärmaktionspläne der Gemeinden. Zurückgreifen kann man dabei auf die schon in den 90er Jahren durch das Land geförderten Lärmminderungspläne. Eine Aktion, die damals bundesweit Anerkennung fand. Die Forderung der EU nach Lärmkarten wurde auch deshalb termingerecht 2007 erfüllt.
Die Lärmproblematik zeigt sich besonders deutlich am Flughafen BBI. Für den Ausbau des Airports soll der bislang nicht angemessen bewältigte Lärmkonflikt durch weitere Anforderungen zum Immissionsschutz gelöst werden.
Energiestrategie des Landes
Brandenburg hat sich mit der Formel “40-20-13” ein anspruchsvolles Ziel im Klimaschutz gestellt. Das bedeutet, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent – bezogen auf den Wert von 1990 – zu reduzieren, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen und den Energieverbrauch um 13 Prozent – bezogen auf 2004 – zu verringern.
Bisher erreicht wurde eine Reduktion der CO2 Emissionen um mehr als ein Drittel, auf rund 60 Mio. Tonnen. Auch wenn ein Teil dieser Minderung auf den Zusammenbruch großer Bereiche der ostdeutschen Industriestrukturen zurückzuführen ist, begann mit dem Jahr 2002 in Brandenburg ein leichter Abwärtstrend. Dieser Trend entwickelte sich trotz annähernd konstanter Braunkohleverstromung. Brandenburg ist auf einem guten Kurs, das Reduktionsziel um mehr als 85 Prozent bereits erreicht.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch stieg auf vorläufig 14 Prozent im Jahr 2008. Er ist damit seit der Gründung Brandenburgs auf mehr als das Hundertfache gestiegen, seit 2002 immer noch um etwa 480 Prozent.
Brandenburgs drittes Klimaschutzziel – die Senkung des Energieverbrauchs um 13 Prozent – ist jüngeren Datums. Hier steht das Land praktisch noch in den Startlöchern. Die Maßnahmen von EU, Bund und Land in den Jahren 2008 und 2009 haben deshalb noch keine spürbare Wirkung entfalten können.
Für die Anpassung an den Klimawandel liegt seit März 2007 ein Maßnahmenkatalog der Landesregierung vor. Er wird nunmehr durch die Ressorts umgesetzt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat heute in Potsdam den druckfrischen Immissionsschutzbericht vorgestellt. Die Datensammlung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2007. “Trotz der noch immer vorhandenen Feinstaub- und Lärmprobleme ist die bisherige Entwicklung insgesamt sehr positiv”, sagte Woidke. “Strenge bundes- und europarechtlichen Regelungen, aber auch deren Vollzug in Genehmigungsverfahren sowie in der Anlagenüberwachung durch das Brandenburger Landesumweltamt (LUA) sind die Grundlagen dieses Erfolgs”, erläuterte er.
Brandenburgs Luft wird immer sauberer
Die Emissionen der Industrie sind danach für die Luftschadstoffe SO2, NOx und Staub seit 1992 extrem zurückgegangen: Bei SO2 konnten sie um 95 Prozent, bei NOx um die Hälfte reduziert werden. Das spiegelt sich auch in der Immissionsbelastung wieder, die sich heute auf konstantem Niveau, weit unterhalb der Grenzwerte befindet.
Seit 1990 arbeitet die Landesregierung an der Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen. Während im November 1991 aufgrund der Schadstoffkonzentrationen für Brandenburg eine Winter-Smog-Verordnung erlassen werden musste, verbesserte sich die Luftqualität durch Anlagenstilllegungen, Umstellungen der Energieträger im privaten und gewerblichen Bereich in den folgenden Jahren spürbar, so dass im Jahre 1996 die Verordnung aufgehoben werden konnte. Danach stand der vor allem durch Emissionen von Fahrzeugen verursachte Sommersmog im Focus der Luftreinhaltepolitik. Durch eine konsequente Emissionsminderung, etwa durch Einführung der Katalysatoren, wurde eine deutliche Reduzierung der Ozon-Spitzen auch in Brandenburg erreicht.
Seit etwa 2005 war der Feinstaub Schwerpunkt weiterer Bemühungen zur Emissionsreduzierung. Mit der Zunahme des individuellen Fahrzeugverkehrs sowie des Güterverkehrs ergaben sich für Brandenburg als Transitland seit Mitte der 90er Jahre Probleme im Bereich der Lärmbelastungen, die zum Teil noch heute bestehen. Eine Schwerpunktaufgabe, die das Land mit Sicherheit auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren stark beschäftigen wird, ist die Senkung der Emissionen klimaschädliche Treibhausgase, insbesondere CO2.
Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit
Das LUA führt jährlich einige hundert Genehmigungsverfahren durch. Einen sprunghaften Anstieg der Verfahrenszahl gab es im Jahr 2001 durch die Pflicht zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA). Prüfaufwand und Konfliktpotenzial bei WKA sind besonders hoch. Die Qualität der Genehmigungsverfahren wurde 2001 durch die gesetzliche Einführung einer Pflicht zur UVP-Vorprüfung erhöht. Gleichzeitig erhöhte dies jedoch auch den Aufwand für Behörden und Betreiber.
In den letzten Jahren hat das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere betroffener Anwohner, an Genehmigungsverfahren stark zugenommen. Dies schlägt sich nieder in einer gestiegenen Anzahl von Einwendungen in förmlichen Genehmigungsverfahren. Auch in Brandenburg gibt es inzwischen Verfahren mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Einwendungen. Daraus resultiert auch eine deutlich höhere Anzahl von Widerspruchsverfahren. Besonders häufig richten sich Widersprüche gegen Abfallanlagen, Biogas- und Windkraftanlagen. Mit der Anzahl der Widersprüche ist die Anzahl der Klagen stetig gestiegen.
Die Zahl der gesetzlich regelmäßig zu überwachenden großen Industrieanlagen erhöhte sich von 2.000 Anlagen im Jahr 2000 auf 4.900 Anlagen Ende 2007. Die Zunahme ist hauptsächlich Gesetzesänderungen zuzuschreiben, in kleinerem Umfang auch dem Neubau von Anlagen. Die Inspektionen erfordern viel Zeit und hohe Fachkompetenz. Sehr zeitaufwändig für die Behörden ist zudem die Bearbeitung von Beschwerden über Anlagen sowie die Kontrolle kleiner Anlagen.
Eine wesentliche Umweltbelastung stellen nach wie vor die verkehrsbedingten Emissionen (Luftschadstoffe und Lärm) dar. Es sind vor allem die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die in verkehrsreichen Straßen schwer einzuhalten sind. In den gleichen Gebieten gib es in der Regel erhebliche Lärmprobleme. Die Landesregierung fördert deshalb integrierte Luftreinhalte-, Verkehrsentwicklungs- und Lärmaktionspläne der Gemeinden. Zurückgreifen kann man dabei auf die schon in den 90er Jahren durch das Land geförderten Lärmminderungspläne. Eine Aktion, die damals bundesweit Anerkennung fand. Die Forderung der EU nach Lärmkarten wurde auch deshalb termingerecht 2007 erfüllt.
Die Lärmproblematik zeigt sich besonders deutlich am Flughafen BBI. Für den Ausbau des Airports soll der bislang nicht angemessen bewältigte Lärmkonflikt durch weitere Anforderungen zum Immissionsschutz gelöst werden.
Energiestrategie des Landes
Brandenburg hat sich mit der Formel “40-20-13” ein anspruchsvolles Ziel im Klimaschutz gestellt. Das bedeutet, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent – bezogen auf den Wert von 1990 – zu reduzieren, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen und den Energieverbrauch um 13 Prozent – bezogen auf 2004 – zu verringern.
Bisher erreicht wurde eine Reduktion der CO2 Emissionen um mehr als ein Drittel, auf rund 60 Mio. Tonnen. Auch wenn ein Teil dieser Minderung auf den Zusammenbruch großer Bereiche der ostdeutschen Industriestrukturen zurückzuführen ist, begann mit dem Jahr 2002 in Brandenburg ein leichter Abwärtstrend. Dieser Trend entwickelte sich trotz annähernd konstanter Braunkohleverstromung. Brandenburg ist auf einem guten Kurs, das Reduktionsziel um mehr als 85 Prozent bereits erreicht.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch stieg auf vorläufig 14 Prozent im Jahr 2008. Er ist damit seit der Gründung Brandenburgs auf mehr als das Hundertfache gestiegen, seit 2002 immer noch um etwa 480 Prozent.
Brandenburgs drittes Klimaschutzziel – die Senkung des Energieverbrauchs um 13 Prozent – ist jüngeren Datums. Hier steht das Land praktisch noch in den Startlöchern. Die Maßnahmen von EU, Bund und Land in den Jahren 2008 und 2009 haben deshalb noch keine spürbare Wirkung entfalten können.
Für die Anpassung an den Klimawandel liegt seit März 2007 ein Maßnahmenkatalog der Landesregierung vor. Er wird nunmehr durch die Ressorts umgesetzt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat heute in Potsdam den druckfrischen Immissionsschutzbericht vorgestellt. Die Datensammlung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2007. “Trotz der noch immer vorhandenen Feinstaub- und Lärmprobleme ist die bisherige Entwicklung insgesamt sehr positiv”, sagte Woidke. “Strenge bundes- und europarechtlichen Regelungen, aber auch deren Vollzug in Genehmigungsverfahren sowie in der Anlagenüberwachung durch das Brandenburger Landesumweltamt (LUA) sind die Grundlagen dieses Erfolgs”, erläuterte er.
Brandenburgs Luft wird immer sauberer
Die Emissionen der Industrie sind danach für die Luftschadstoffe SO2, NOx und Staub seit 1992 extrem zurückgegangen: Bei SO2 konnten sie um 95 Prozent, bei NOx um die Hälfte reduziert werden. Das spiegelt sich auch in der Immissionsbelastung wieder, die sich heute auf konstantem Niveau, weit unterhalb der Grenzwerte befindet.
Seit 1990 arbeitet die Landesregierung an der Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen. Während im November 1991 aufgrund der Schadstoffkonzentrationen für Brandenburg eine Winter-Smog-Verordnung erlassen werden musste, verbesserte sich die Luftqualität durch Anlagenstilllegungen, Umstellungen der Energieträger im privaten und gewerblichen Bereich in den folgenden Jahren spürbar, so dass im Jahre 1996 die Verordnung aufgehoben werden konnte. Danach stand der vor allem durch Emissionen von Fahrzeugen verursachte Sommersmog im Focus der Luftreinhaltepolitik. Durch eine konsequente Emissionsminderung, etwa durch Einführung der Katalysatoren, wurde eine deutliche Reduzierung der Ozon-Spitzen auch in Brandenburg erreicht.
Seit etwa 2005 war der Feinstaub Schwerpunkt weiterer Bemühungen zur Emissionsreduzierung. Mit der Zunahme des individuellen Fahrzeugverkehrs sowie des Güterverkehrs ergaben sich für Brandenburg als Transitland seit Mitte der 90er Jahre Probleme im Bereich der Lärmbelastungen, die zum Teil noch heute bestehen. Eine Schwerpunktaufgabe, die das Land mit Sicherheit auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren stark beschäftigen wird, ist die Senkung der Emissionen klimaschädliche Treibhausgase, insbesondere CO2.
Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit
Das LUA führt jährlich einige hundert Genehmigungsverfahren durch. Einen sprunghaften Anstieg der Verfahrenszahl gab es im Jahr 2001 durch die Pflicht zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA). Prüfaufwand und Konfliktpotenzial bei WKA sind besonders hoch. Die Qualität der Genehmigungsverfahren wurde 2001 durch die gesetzliche Einführung einer Pflicht zur UVP-Vorprüfung erhöht. Gleichzeitig erhöhte dies jedoch auch den Aufwand für Behörden und Betreiber.
In den letzten Jahren hat das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere betroffener Anwohner, an Genehmigungsverfahren stark zugenommen. Dies schlägt sich nieder in einer gestiegenen Anzahl von Einwendungen in förmlichen Genehmigungsverfahren. Auch in Brandenburg gibt es inzwischen Verfahren mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Einwendungen. Daraus resultiert auch eine deutlich höhere Anzahl von Widerspruchsverfahren. Besonders häufig richten sich Widersprüche gegen Abfallanlagen, Biogas- und Windkraftanlagen. Mit der Anzahl der Widersprüche ist die Anzahl der Klagen stetig gestiegen.
Die Zahl der gesetzlich regelmäßig zu überwachenden großen Industrieanlagen erhöhte sich von 2.000 Anlagen im Jahr 2000 auf 4.900 Anlagen Ende 2007. Die Zunahme ist hauptsächlich Gesetzesänderungen zuzuschreiben, in kleinerem Umfang auch dem Neubau von Anlagen. Die Inspektionen erfordern viel Zeit und hohe Fachkompetenz. Sehr zeitaufwändig für die Behörden ist zudem die Bearbeitung von Beschwerden über Anlagen sowie die Kontrolle kleiner Anlagen.
Eine wesentliche Umweltbelastung stellen nach wie vor die verkehrsbedingten Emissionen (Luftschadstoffe und Lärm) dar. Es sind vor allem die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die in verkehrsreichen Straßen schwer einzuhalten sind. In den gleichen Gebieten gib es in der Regel erhebliche Lärmprobleme. Die Landesregierung fördert deshalb integrierte Luftreinhalte-, Verkehrsentwicklungs- und Lärmaktionspläne der Gemeinden. Zurückgreifen kann man dabei auf die schon in den 90er Jahren durch das Land geförderten Lärmminderungspläne. Eine Aktion, die damals bundesweit Anerkennung fand. Die Forderung der EU nach Lärmkarten wurde auch deshalb termingerecht 2007 erfüllt.
Die Lärmproblematik zeigt sich besonders deutlich am Flughafen BBI. Für den Ausbau des Airports soll der bislang nicht angemessen bewältigte Lärmkonflikt durch weitere Anforderungen zum Immissionsschutz gelöst werden.
Energiestrategie des Landes
Brandenburg hat sich mit der Formel “40-20-13” ein anspruchsvolles Ziel im Klimaschutz gestellt. Das bedeutet, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent – bezogen auf den Wert von 1990 – zu reduzieren, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen und den Energieverbrauch um 13 Prozent – bezogen auf 2004 – zu verringern.
Bisher erreicht wurde eine Reduktion der CO2 Emissionen um mehr als ein Drittel, auf rund 60 Mio. Tonnen. Auch wenn ein Teil dieser Minderung auf den Zusammenbruch großer Bereiche der ostdeutschen Industriestrukturen zurückzuführen ist, begann mit dem Jahr 2002 in Brandenburg ein leichter Abwärtstrend. Dieser Trend entwickelte sich trotz annähernd konstanter Braunkohleverstromung. Brandenburg ist auf einem guten Kurs, das Reduktionsziel um mehr als 85 Prozent bereits erreicht.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch stieg auf vorläufig 14 Prozent im Jahr 2008. Er ist damit seit der Gründung Brandenburgs auf mehr als das Hundertfache gestiegen, seit 2002 immer noch um etwa 480 Prozent.
Brandenburgs drittes Klimaschutzziel – die Senkung des Energieverbrauchs um 13 Prozent – ist jüngeren Datums. Hier steht das Land praktisch noch in den Startlöchern. Die Maßnahmen von EU, Bund und Land in den Jahren 2008 und 2009 haben deshalb noch keine spürbare Wirkung entfalten können.
Für die Anpassung an den Klimawandel liegt seit März 2007 ein Maßnahmenkatalog der Landesregierung vor. Er wird nunmehr durch die Ressorts umgesetzt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat heute in Potsdam den druckfrischen Immissionsschutzbericht vorgestellt. Die Datensammlung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2007. “Trotz der noch immer vorhandenen Feinstaub- und Lärmprobleme ist die bisherige Entwicklung insgesamt sehr positiv”, sagte Woidke. “Strenge bundes- und europarechtlichen Regelungen, aber auch deren Vollzug in Genehmigungsverfahren sowie in der Anlagenüberwachung durch das Brandenburger Landesumweltamt (LUA) sind die Grundlagen dieses Erfolgs”, erläuterte er.
Brandenburgs Luft wird immer sauberer
Die Emissionen der Industrie sind danach für die Luftschadstoffe SO2, NOx und Staub seit 1992 extrem zurückgegangen: Bei SO2 konnten sie um 95 Prozent, bei NOx um die Hälfte reduziert werden. Das spiegelt sich auch in der Immissionsbelastung wieder, die sich heute auf konstantem Niveau, weit unterhalb der Grenzwerte befindet.
Seit 1990 arbeitet die Landesregierung an der Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen. Während im November 1991 aufgrund der Schadstoffkonzentrationen für Brandenburg eine Winter-Smog-Verordnung erlassen werden musste, verbesserte sich die Luftqualität durch Anlagenstilllegungen, Umstellungen der Energieträger im privaten und gewerblichen Bereich in den folgenden Jahren spürbar, so dass im Jahre 1996 die Verordnung aufgehoben werden konnte. Danach stand der vor allem durch Emissionen von Fahrzeugen verursachte Sommersmog im Focus der Luftreinhaltepolitik. Durch eine konsequente Emissionsminderung, etwa durch Einführung der Katalysatoren, wurde eine deutliche Reduzierung der Ozon-Spitzen auch in Brandenburg erreicht.
Seit etwa 2005 war der Feinstaub Schwerpunkt weiterer Bemühungen zur Emissionsreduzierung. Mit der Zunahme des individuellen Fahrzeugverkehrs sowie des Güterverkehrs ergaben sich für Brandenburg als Transitland seit Mitte der 90er Jahre Probleme im Bereich der Lärmbelastungen, die zum Teil noch heute bestehen. Eine Schwerpunktaufgabe, die das Land mit Sicherheit auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren stark beschäftigen wird, ist die Senkung der Emissionen klimaschädliche Treibhausgase, insbesondere CO2.
Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit
Das LUA führt jährlich einige hundert Genehmigungsverfahren durch. Einen sprunghaften Anstieg der Verfahrenszahl gab es im Jahr 2001 durch die Pflicht zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA). Prüfaufwand und Konfliktpotenzial bei WKA sind besonders hoch. Die Qualität der Genehmigungsverfahren wurde 2001 durch die gesetzliche Einführung einer Pflicht zur UVP-Vorprüfung erhöht. Gleichzeitig erhöhte dies jedoch auch den Aufwand für Behörden und Betreiber.
In den letzten Jahren hat das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere betroffener Anwohner, an Genehmigungsverfahren stark zugenommen. Dies schlägt sich nieder in einer gestiegenen Anzahl von Einwendungen in förmlichen Genehmigungsverfahren. Auch in Brandenburg gibt es inzwischen Verfahren mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Einwendungen. Daraus resultiert auch eine deutlich höhere Anzahl von Widerspruchsverfahren. Besonders häufig richten sich Widersprüche gegen Abfallanlagen, Biogas- und Windkraftanlagen. Mit der Anzahl der Widersprüche ist die Anzahl der Klagen stetig gestiegen.
Die Zahl der gesetzlich regelmäßig zu überwachenden großen Industrieanlagen erhöhte sich von 2.000 Anlagen im Jahr 2000 auf 4.900 Anlagen Ende 2007. Die Zunahme ist hauptsächlich Gesetzesänderungen zuzuschreiben, in kleinerem Umfang auch dem Neubau von Anlagen. Die Inspektionen erfordern viel Zeit und hohe Fachkompetenz. Sehr zeitaufwändig für die Behörden ist zudem die Bearbeitung von Beschwerden über Anlagen sowie die Kontrolle kleiner Anlagen.
Eine wesentliche Umweltbelastung stellen nach wie vor die verkehrsbedingten Emissionen (Luftschadstoffe und Lärm) dar. Es sind vor allem die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die in verkehrsreichen Straßen schwer einzuhalten sind. In den gleichen Gebieten gib es in der Regel erhebliche Lärmprobleme. Die Landesregierung fördert deshalb integrierte Luftreinhalte-, Verkehrsentwicklungs- und Lärmaktionspläne der Gemeinden. Zurückgreifen kann man dabei auf die schon in den 90er Jahren durch das Land geförderten Lärmminderungspläne. Eine Aktion, die damals bundesweit Anerkennung fand. Die Forderung der EU nach Lärmkarten wurde auch deshalb termingerecht 2007 erfüllt.
Die Lärmproblematik zeigt sich besonders deutlich am Flughafen BBI. Für den Ausbau des Airports soll der bislang nicht angemessen bewältigte Lärmkonflikt durch weitere Anforderungen zum Immissionsschutz gelöst werden.
Energiestrategie des Landes
Brandenburg hat sich mit der Formel “40-20-13” ein anspruchsvolles Ziel im Klimaschutz gestellt. Das bedeutet, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent – bezogen auf den Wert von 1990 – zu reduzieren, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen und den Energieverbrauch um 13 Prozent – bezogen auf 2004 – zu verringern.
Bisher erreicht wurde eine Reduktion der CO2 Emissionen um mehr als ein Drittel, auf rund 60 Mio. Tonnen. Auch wenn ein Teil dieser Minderung auf den Zusammenbruch großer Bereiche der ostdeutschen Industriestrukturen zurückzuführen ist, begann mit dem Jahr 2002 in Brandenburg ein leichter Abwärtstrend. Dieser Trend entwickelte sich trotz annähernd konstanter Braunkohleverstromung. Brandenburg ist auf einem guten Kurs, das Reduktionsziel um mehr als 85 Prozent bereits erreicht.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch stieg auf vorläufig 14 Prozent im Jahr 2008. Er ist damit seit der Gründung Brandenburgs auf mehr als das Hundertfache gestiegen, seit 2002 immer noch um etwa 480 Prozent.
Brandenburgs drittes Klimaschutzziel – die Senkung des Energieverbrauchs um 13 Prozent – ist jüngeren Datums. Hier steht das Land praktisch noch in den Startlöchern. Die Maßnahmen von EU, Bund und Land in den Jahren 2008 und 2009 haben deshalb noch keine spürbare Wirkung entfalten können.
Für die Anpassung an den Klimawandel liegt seit März 2007 ein Maßnahmenkatalog der Landesregierung vor. Er wird nunmehr durch die Ressorts umgesetzt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz