SPD muss Verweigerungshaltung zu sicheren Herkunftsstaaten endlich aufgeben
Heute haben wir im Deutschen Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zum Asylpaket II mit Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz werden wir für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wie etwa Personen aus sicheren Herkunftsstaaten eine Beschleunigung der Asylverfahren einführen.
Eine Rückführung von ausreisepflichtigen Personen kann unmittelbar aus besonderen Aufnahmeeinrichtungen heraus erfolgen. Weiterhin umfasst das Asylpaket II die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, den Abbau von Rückführungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen sowie die Möglichkeit, die Flüchtlinge an Integrationskosten zu beteiligen.
Leider konnten wir heute das Gesetz zu den drei weiteren sicheren Herkunftsstaaten Marokko, Algerien und Tunesien noch nicht behandeln. Die SPD hat entgegen erster Zusagen darauf bestanden, das Gesetz erst später zu behandeln, wodurch die erforderliche Befassung im Bundesrat erst nach den Landtagswahlen im März erfolgen kann. Dank der Verweigerungshaltung der SPD, die wohl aus rein wahltaktischen Gründen erfolgt, wird das dringend benötigte Asylpaket II also leider erst mit einiger Verzögerung seine Wirkung entfalten können.
Quelle & Foto: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB