Finanzierungsregelungen des Landes haben Bestand
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am vergangenen Freitag die Klage eines freien Schulträgers gegen das Land Brandenburg abgewiesen. Er wollte die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses erreichen, den er vom Land erhält. Damit hatte in einem von den Schulen in freier Trägerschaft angestrengten Rechtsstreit erneut die Position des Landes Bestand. Bereits das Landes-Verfassungsgericht hatte im Dezember 2014 festgestellt, dass die grundsätzlichen Finanzierungsregelungen des Landes für diese Schulen mit der Landesverfassung vereinbar sind (Urt. v. 12.12.2014 – VfGBbg 31/12).
Die Entscheidung erging in einem Musterverfahren, dessen Ergebnis sich auf insgesamt 159 vergleichbare Verfahren, die gegenwärtig ruhen, auswirken wird. Bildungsminister Günter Baaske: „Ich freue mich über das Ergebnis, denn es ist wichtig, dass wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vor einem Jahr auch im Detail Rechtsklarheit bekommen.“
Endgültig werde dies jedoch erst feststehen, wenn mögliche Berufungsverfahren abgeschlossen sein werden. Baaske kündigte an, dass die Urteilsbegründung genau ausgewertet werde; bisher liegt nur das Ergebnis des Verfahrens vor.
Das Verwaltungsgericht hatte geprüft, ob bei der Berechnung des Betriebskostenzuschusses des Landes die richtige Entwicklungsstufe zu Grunde gelegt wurde und ein zeitlicher Versatz bei der Berücksichtigung von Tarifanpassungen zulässig ist. Es war auch zu klären, ob und in welcher Form die Beiträge zur Unfallversicherung bei der Berechnung des Betriebskostenzuschusses zu berücksichtigen sind und ob die im öffentlichen Bereich vorgesehenen Kosten für die Vertretungsreserve in Höhe von 3 Prozent eine maßgebliche Grundlage für die Berechnung bilden können.
Baaske: „Wir wollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Auch deshalb ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam ein wichtiger Schritt zu einer von juristischen Auseinandersetzungen unbelasteten konstruktiven Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulen in freier Trägerschaft.“
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport