Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete ANNALENA BAERBOCK von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von der schwarz-roten Bundesregierung eine bessere Finanzierung von Sprach- und Integrationskursen für die Vorbereitung von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt.
„Es gibt in Potsdam bereits viel Engagement und Bereitschaft bei lokalen Behörden, Kammern, Unternehmen und Initiativen Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Doch ohne Deutschkenntnisse läuft der formale Arbeitsmarktzugang ins Leere!
Von allen genannten Akteuren ist zu hören, dass es an Angeboten und Zugangsmöglichkeiten für die Flüchtlinge mangelt. Ich sehe hier eindeutig die Bundesregierung in der Pflicht mehr Verantwortung zu übernehmen. Land und Kommunen sollten dahingehend weiter Druck beim Bund machen, im einem allerersten Schritt die Beschlüsse des letzten Flüchtlingsgipfels umzusetzen und darüber hinaus dringend weitere Gelder zur Sprachförderung zur Verfügung zu stellen.“
Es kann nicht sein, dass CDU und SPD sich auf Bundesebene einen schlanken Fuß machen und die Verantwortung bei Ländern und Kommunen abladen.“
Hintergrund:
Asylsuchende haben in Deutschland keinen Zugang zu den Integrationskursen (trotz eines entsprechenden Beschlusses der rot-grünen Bundesrats-Mehrheit = BR-Drs. 756/13): Und: die Mittel für die – einst von Rot-Grün initiierten – Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse) wurde von der Großen Koalition derart zusammengestrichen (von 90 Mio. in 2013 auf 60 Mio. in 2015), dass jetzt Asylsuchende praktisch auch keinen Zugang mehr zu dieser Sprachförderung haben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb eine weitere strukturelle Entlastung von Länder und Kommunen – z.B. im Bereich der Sprachförderung durch den Bund. Es ist doch absurd, dass jetzt jedes Land bzw. jede Kommune eigene Programme auflegt, die nicht aufeinander abgestimmt bzw. anschlussfähig sind. Der Bund soll hier Verantwortung übernehmen!
Die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels bei der Kanzlerin im Juni 2015 waren ernüchternd:
Integrationskurse:
– Der Bund öffnet die Integrationskurse – aber „prioritär“ nur für solche Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive (Sprachmodule im Umfang von 300 Stunden, nach Anerkennung der Schutzberechtigung von 600 Stunden).
Berufsbezogenen Sprachförderung:
– Die Länder treten für die Öffnung der ESF-BAMF-Kurse auch für Asylsuchende und Geduldete und für deren auskömmliche und durchgängige Finanzierung ein.
– Der Bund prüft (!), ob die finanzielle Ausstattung der ESF-BAMF-Sprachkurse auf Dauer ausreicht oder ob Anpassungen auch aufgrund dieser neuen Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik erforderlich sind.
Bewertung:
Integrationskurse: Die Fokussierung auf „Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive“ grenzt nicht nur viele Asylsuchende aus. Es ist auch kein wirkliches finanzielles Entgegenkommen bzw. kein zusätzliches Geld, denn für diese Menschen muss der Bund nach deren Anerkennung bereits heute die Integrationskurskosten tragen.
Berufsbezogenen Sprachförderung: Die finanzielle Ausstattung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung will der Bund lediglich „prüfen“ (und dass auch erst – so ist zu hören – im Jahr 2017). Das ist viel zu spät – zumal jetzt schon klar ist, dass dieses Programm völlig unterfinanziert bzw. finanziell gar nicht eingestellt ist auf diese Zugangszahlen von Asylsuchenden.
Foto: Stefan Kaminski
Quelle: Annalena Baerbock, Mitglied des Deutschen Bundestages