Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Einrichtung eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen.
Der Bund wird einen 3,5 Milliarden Euro starken Kommunalinvestitionsförderungsfonds einrichten. Außerdem werden Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern um eine Milliarde Euro entlastet. Mit der Erhöhung der Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 setzt die unionsgeführte Koalition ihre kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre fort. In den Jahren 2010 bis 2018 wird der Bund die Länder und Kommunen um insgesamt rund 125 Milliarden Euro entlasten.
Nunmehr sind die Länder gefordert, die zur Verfügung gestellten Mittel unverzüglich und ungekürzt an die Kommunen weiterzugeben und sicherzustellen, dass in den jeweiligen Förderbereichen keine Landesmittel ersetzt werden.
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Foto: Wiki CC 3.0 Laurence_Chaperon
Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB
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