Das Kabinett hat heute dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf eines Krankenhausentwicklungsgesetzes für das Land Brandenburg zugestimmt und ihn dem Landtag zugeleitet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern auch künftig sicherzustellen. Außerdem soll es die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern.
Ziegler betonte: „Die Krankenhäuser als wichtige medizinische Versorgungszentren für die Bevölkerung können sich in Brandenburg sehen lassen. Dazu hat auch das Engagement des Landes bei der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich beigetragen.“ Allein in diesem Jahr werde die Landesregierung über 111 Millionen Euro zur Finanzierung von einzelnen Krankenhausbaumaßnahmen und an Pauschalfördermitteln für die Krankenhäuser in der Mark bereitstellen. Dazu kämen weitere 25 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, die für Bau und Sanierung von vier Krankenhäusern vorgesehen sind.
Ziegler begründete die Notwendigkeit einer Neufassung des seit Anfang der 90er Jahre gültigen Brandenburger Krankenhausgesetzes mit einer Vielzahl von Änderungen bundesrechtlicher Regelungen und landesrechtlicher Weiterentwicklungen. So gab es Veränderungen im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung, auf dem Gebiet von Kinder- und Datenschutz sowie im Entgeltsystem etwa durch die Einführung von Fallpauschalen oder integrierter Versorgungsverträge.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Kabinett hat heute dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf eines Krankenhausentwicklungsgesetzes für das Land Brandenburg zugestimmt und ihn dem Landtag zugeleitet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern auch künftig sicherzustellen. Außerdem soll es die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern.
Ziegler betonte: „Die Krankenhäuser als wichtige medizinische Versorgungszentren für die Bevölkerung können sich in Brandenburg sehen lassen. Dazu hat auch das Engagement des Landes bei der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich beigetragen.“ Allein in diesem Jahr werde die Landesregierung über 111 Millionen Euro zur Finanzierung von einzelnen Krankenhausbaumaßnahmen und an Pauschalfördermitteln für die Krankenhäuser in der Mark bereitstellen. Dazu kämen weitere 25 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, die für Bau und Sanierung von vier Krankenhäusern vorgesehen sind.
Ziegler begründete die Notwendigkeit einer Neufassung des seit Anfang der 90er Jahre gültigen Brandenburger Krankenhausgesetzes mit einer Vielzahl von Änderungen bundesrechtlicher Regelungen und landesrechtlicher Weiterentwicklungen. So gab es Veränderungen im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung, auf dem Gebiet von Kinder- und Datenschutz sowie im Entgeltsystem etwa durch die Einführung von Fallpauschalen oder integrierter Versorgungsverträge.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Kabinett hat heute dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf eines Krankenhausentwicklungsgesetzes für das Land Brandenburg zugestimmt und ihn dem Landtag zugeleitet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern auch künftig sicherzustellen. Außerdem soll es die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern.
Ziegler betonte: „Die Krankenhäuser als wichtige medizinische Versorgungszentren für die Bevölkerung können sich in Brandenburg sehen lassen. Dazu hat auch das Engagement des Landes bei der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich beigetragen.“ Allein in diesem Jahr werde die Landesregierung über 111 Millionen Euro zur Finanzierung von einzelnen Krankenhausbaumaßnahmen und an Pauschalfördermitteln für die Krankenhäuser in der Mark bereitstellen. Dazu kämen weitere 25 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, die für Bau und Sanierung von vier Krankenhäusern vorgesehen sind.
Ziegler begründete die Notwendigkeit einer Neufassung des seit Anfang der 90er Jahre gültigen Brandenburger Krankenhausgesetzes mit einer Vielzahl von Änderungen bundesrechtlicher Regelungen und landesrechtlicher Weiterentwicklungen. So gab es Veränderungen im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung, auf dem Gebiet von Kinder- und Datenschutz sowie im Entgeltsystem etwa durch die Einführung von Fallpauschalen oder integrierter Versorgungsverträge.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Kabinett hat heute dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf eines Krankenhausentwicklungsgesetzes für das Land Brandenburg zugestimmt und ihn dem Landtag zugeleitet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern auch künftig sicherzustellen. Außerdem soll es die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern.
Ziegler betonte: „Die Krankenhäuser als wichtige medizinische Versorgungszentren für die Bevölkerung können sich in Brandenburg sehen lassen. Dazu hat auch das Engagement des Landes bei der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich beigetragen.“ Allein in diesem Jahr werde die Landesregierung über 111 Millionen Euro zur Finanzierung von einzelnen Krankenhausbaumaßnahmen und an Pauschalfördermitteln für die Krankenhäuser in der Mark bereitstellen. Dazu kämen weitere 25 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, die für Bau und Sanierung von vier Krankenhäusern vorgesehen sind.
Ziegler begründete die Notwendigkeit einer Neufassung des seit Anfang der 90er Jahre gültigen Brandenburger Krankenhausgesetzes mit einer Vielzahl von Änderungen bundesrechtlicher Regelungen und landesrechtlicher Weiterentwicklungen. So gab es Veränderungen im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung, auf dem Gebiet von Kinder- und Datenschutz sowie im Entgeltsystem etwa durch die Einführung von Fallpauschalen oder integrierter Versorgungsverträge.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie