Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie