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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ziegler: Weiterbildung wichtiger denn je

13:37 Uhr | 22. Januar 2009
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt das brandenburgische Arbeitsministerium seine Anstrengungen für eine passgenauere Personal- und Qualifizierungsplanung in Betrieben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Unternehmen können für die Qualifizierung von Beschäftigten eine Förderung von 300 bis 3.000 Euro jährlich beantragen. Für Qualifizierung in spezifischen Themenfeldern werden sogar bis zu 10.000 Euro gezahlt, wie Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in Potsdam mitteilte.
Hinzu kommen weitere Unterstützungsangebote. So schwankt die Förderung für Personalchecks zur Fachkräftesicherung je nach Betriebsgröße zwischen 300 bis 4.000 Euro. Förderfähig sind auch die Ausgaben für Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Teilnehmer. Verankert sind die neuen Angebote in der Richtlinie „Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Bei allen Maßnahmen beträgt der betriebliche Eigenanteil 30 Prozent; 70 Prozent kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziegler betonte: „Systematische Qualifizierungsstrategien und passgenaue Weiterbildung machen die Betriebe und ihre Beschäftigten stabiler für die Herausforderungen der nächsten Zeit. Mit unserer Richtlinie wollen wir daher Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Kräfte an Bord zu halten oder zu holen. Denn Fachleute sind das A und O für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen. Ohne sie läuft nichts. Wer hier Vorsorge versäumt, kaum ausbildet und nicht qualifiziert, hat schlechte Karten für die Zukunft. Doch viele kleine Betriebe können dies objektiv nicht leisten. Denen wollen wir mit den Angeboten helfen.“ Außerdem verwies Ziegler auf das Angebot der Arbeitsagenturen, Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, unbürokratisch auch mit Qualifizierung zu unterstützen.
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung an sechs Standorten im Land informieren zu der Kompetenzrichtlinie. Die Anschriften sind im Internet-Portal der LASA unter www.lasa-brandenburg.de oder im LASA-Call Center unter 0331-6002200 zu erfahren. Hier können auch Anträge auf Zuwendung gestellt werden. Antragstellungen sind aktuell noch bis 31. Januar und weiterhin zum 31. März, 31.Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November des Jahres möglich.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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Cottbus veröffentlicht neuen Bericht zur Verkehrsinfrastruktur

16.Juni 2025 | 2.8k Leser

Schlag gegen Drogennetz in Südbrandenburg. Vier Festnahmen bei Razzia

19.Juni 2025 | 2.7k Leser

Kreistag bestätigt Kurs zum Zentralkrankenhaus in Elbe-Elster

16.Juni 2025 | 2.2k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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